Herr Hauptamtsleiter Dietz verliest folgende Email vom 22.11.2018 bezüglich des Antrags der Gemeinde Grünwald zum Linienbündel aus L222, L224 und L270.
Sehr geehrter Herr Erster Bürgermeister,
im Hinblick auf die im November und Dezember 2018 anstehende Grundsatzentscheidung zur Finanzierung weiterer Elektrobuslinien in den Kreisgremien des Landkreises Münchens erreichte uns ein Antrag der Gemeinde Grünwald, in welchem die Gemeinde einen zukünftigen Einsatz von Elektrobussen auf dem Linienbündel der MVV-Regionalbuslinien 222, 224 und 270 fordert.
Aufgrund der bereits laufenden Vorabbekanntmachung, der vsl. Mitte Dezember startenden Vergabe des Linienbündels und im Hinblick auf die zeitaufwändigen Vorbereitungs- und Planungsphasen für die Umsetzung eines Elektrobusbetriebs ist eine Elektrifizierung des Linienbündels bereits ab der Neuvergabe im Dezember 2019 nicht möglich.
Um jedoch dem Antrag der Gemeinde Grünwald nachzukommen und gleichzeitig den Anteil alternativer, nachhaltiger Antriebssysteme im MVV-Regionalbusverkehr im Sinne des Klimaschutzes und der landkreisweiten 29++-Initiative zu stärken, ist vorgesehen, den Kreisgremien folgende alternative Beschlussvorschläge zur Entscheidung im kommenden Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur am 28. November 2018, im Kreisausschuss am 3. Dezember 2018 und im Kreistag am 10. Dezember 2018 vorzulegen:
Der Landkreis München befürwortet die Elektrifizierung aller geeigneter MVVRegionalbuslinien, insbesondere im Hinblick auf seine Verpflichtung zum Klimaschutz im Rahmen der 29++-Initiative.
Der Landkreis München trägt sowohl die Kosten, die bei einem herkömmlichen Betrieb von Dieselbussen auf der Basis des Nahverkehrsstandards entstehen würden, als auch die durch die Elektrifizierung der Buslinien verursachten Mehrkosten.
Die jeweils betroffenen Kommunen werden gebeten, die Kosten für die Ladeinfrastruktur an der Strecke, analog zum Vorgehen bei der L232 zu tragen. Eine Übernahme der Kosten für Kauf und Errichtung der Ladeinfrastruktur an der Strecke durch den Landkreis München wird aufgrund der kommunalen Planungshoheit nicht befürwortet. Näheres wird im Rahmen einer noch zu erarbeitenden Zweckvereinbarung zwischen der jeweiligen Kommune und dem Landkreis München geregelt.
Die Verwaltung und MVV GmbH werden beauftragt die erforderlichen und im Folgenden aufgelisteten, weiteren Schritte in die Wege zu leiten:
- Erarbeitung eines entspr. Projektplanes
- Beauftragung eines Projektsteuerers (*)
- Erarbeitung konkreter Umsetzungspläne mit dem Projektsteuerer mit entspr. Kostenprognosen (*)
- Ausschreibung der Betriebsleistung (*)
-
Begleitung des Verkehrsunternehmens und der jeweiligen Gemeinde bei der Umsetzung
Zu den jeweils mit (*) gekennzeichneten Arbeitsschritten erfolgt eine neuerliche Befassung der zuständigen Gremien.
Die Verwaltung wird gebeten überschlägig abschätzen zu lassen, mit welchen Kosten der Landkreis insgesamt bei der Umstellung auf Elektromobilität zu rechnen hat.
Überdies ist die regelmäßige Fortschreibung der Eignungsstudie für Elektromobilität sicherzustellen.
Die Verwaltung wird gebeten, alle Möglichkeiten einer möglichst raschen Berücksichtigung technischer Modellfortschritte (z. B. Brennstoffzelle) auszuloten, ggf. in Modellprojekten.
Die Sitzungsvorlage für den Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur, des Kreisausschusses und des Kreistages des Landratsamtes München mit dem Antrag der Gemeinde Grünwald wird als Anlage Bestandteil dieser Niederschrift.