Mit dem 31.12.2018 endet der aktuelle Kalkulationszeitraum, der nach Art. 8 Abs. 6 Satz 1 KAG (Kommunalabgabengesetz) vier Jahre nicht überschreiten soll. Der gewählte Kalkulationszeitraum beträgt in der Gemeinde Grünwald 4 Jahre, und entspricht damit dem gesetzlich vorgegebenen Rahmen.
Neben der neuen Vorauskalkulation ist dabei nach Art. 8 Abs. 6 Satz 2 KAG auch eine entsprechende Nachkalkulation durchzuführen, in welcher die Ergebnisse für diesen Zeitraum ermittelt werden. Entstandene Kostenüber-, bzw. Unterdeckungen sind dabei innerhalb des folgenden Bemessungszeitraumes auszugleichen.
Nachdem in der Gemeinde Grünwald Anschluss- und Benutzungszwang besteht, soll das Gebührenaufkommen die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten decken, diese aber nicht übersteigen (Art. 8 Abs. 2 Satz 2 KAG).
Nachkalkulation 2015 – 2018:
Mit der zuletzt im Jahr 2014 durchgeführten Kalkulation für den Zeitraum 2015 bis 2018 wurden die Ziele verfolgt, den laufenden Verlust möglichst auszugleichen und darüber hinaus den vortragsfähigen Verlust gemäß Bilanz des BKPV abzubauen. Dazu wurde neben einer Erhöhung der Grundgebühr auch eine deutliche Erhöhung des Frischwasserpreises um netto 0,39 €/m³ beschlossen.
Beide Ziele wurden dadurch weitgehend erreicht.
Voraussichtlichen Einnahmen von rund 6.745.000,00 € stehen im Kalkulationszeitraum 2015 bis 2018 voraussichtliche Ausgaben von ca. 6.771.000,00 € gegenüber. Auch wenn das endgültige RE 2018 vorerst nur geschätzt wurde, so ergibt sich nach derzeitigem Stand für die vier Jahre des gesamten Kalkulationszeitraumes ein Fehlbetrag von ca. 26.000,00 €. Dazu konnte auch der vortragsfähige Verlust von 460.000,00 € (Stand 2013) auf nunmehr 48.000,00 € (Stand 2017) abgebaut werden.
Vorauskalkulation 2019 – 2022:
Für die neue Vorauskalkulation geht die Verwaltung von Einnahmen (ohne Wassergebühren) in Höhe von 1.508.000,00 €, und Ausgaben in Höhe von 7.195.300,00 €, aus.
Hauptsächliche Kostenpunkte sind dabei auf der Ausgabenseite die Dienstbezüge (Innen- und Außendienst) in Höhe von 2.564.000,00 €, Pumpstromkosten von 440.000,00 €, Ausgabenerstattung zum VWHH von insgesamt 694.500,00 € und Abschreibungen in Höhe von 1.448.000,00 €.
Daraus ergibt sich ein Fehlbetrag von 5.687.300,00 €, der sich noch um den vorhandenen Verlustvortrag von 48.894,79 € erhöht. Der Fehlbetrag von dann gesamt 5.736.194,79 € soll durch Gebühreneinnahmen gedeckt werden.
Der Fehlbetrag von 5.736.194,79 € ist daher auf die voraussichtlich verkaufte Frischwassermenge umzulegen. In den Jahren 2014 – 2017 wurden durchschnittlich 944.202 m³ Wasser abgerechnet. Dies ergibt für die Jahre 2019 – 2022 eine voraussichtlich verkaufte Wassermenge von 3.776.810 m³.
Es ergibt sich somit eine erforderliche Bruttogebühr für Frischwasser von 1,52 €/m³.
Gegenüber der jetzt geltenden Gebühr von 1,47 €/m³ würde das eine Erhöhung um 0,05 €/m³ bedeuten. Nachdem aber der vortragsfähige Verlust fast vollständig ausgeglichen ist und für das noch nicht komplett abgerechnete Jahr 2018 aufgrund des trockenen Sommers ein durchaus sehr gutes Ergebnis zu erwarten ist, schlägt die Verwaltung vor, auf eine Erhöhung zu verzichten und die Gebühr unverändert bei 1,47 €/m³ zu belassen.