Widmung der Bergheimstraße (westliche Teilfläche / neuer Wendebereich) Grundstück Fl.Nr. 371/25;


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 28.05.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 28.05.2019 ö beschließend 6

Sachverhalt

Die fertiggestellte Ortsstraße – Bergheimstraße - im Zusammenhang des Neubaus Haus der Begegnung / Mehrgenerationenwohnen ist nunmehr nach dem Bayerischen Straßen- und Wegegesetz für die Öffentlichkeit zu widmen.

Es handelt sich dabei um die westliche Verlängerung der Bergheimstraße mit Wendebereich auf dem Grundstück Fl.Nr. 371/25 – mit einer Länge von neu ca. 36m – die Bergheimstraße ist damit insgesamt 136m lang. Der gesamte Straßenbaukörper (einschließlich Grünanlagen und Fußwege) ist mit dem Bestandsgrundstück der Bergheimstraße grundbuch- und katastermäßig zu einem Grundstück zu vereinigen.

Der bisherige Wendebereich der Bergheimstraße (rot schraffiert) entfällt und ist Bestandteil des dort befindlichen Baugrundstücks, welches mit einem Wohngebäude und Freiflächen bebaut ist.


Das Straßenbestandsverzeichnis ist entsprechend zu ergänzen. Die Widmung ist nach Art. 52 BayStrWG dieser Straßenzüge öffentlich bekanntzumachen.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt die Widmung der nach Westen verlängerten Bergheimstraße nach Art. 52 BayStrWG.

Die Widmung ist durch die Verwaltung öffentlich bekanntzumachen. Das Straßenbestandsverzeichnis ist entsprechend zu ergänzen. Weiterhin ist der Vermessungsantrag auf Grundstücksvereinigung zu stellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
GR-Mitglieder Dr. Schröder, Splettstößer, Wassermann und Wünsche waren während der Abstimmung nicht anwesend.

Datenstand vom 27.06.2019 08:28 Uhr