Bauantrag zur Nutzungsänderung einer Lagerfläche in Werkstattfläche auf dem Grundstück Fl. Nr. 36, 37 und 38 an der Emil-Geis-Str. 3;


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses , 13.05.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 13.05.2019 ö beschließend 4

Sachverhalt

Bauort: Emil-Geis-Str. 3, Grundstück Fl. Nrn. 36, 37 und 38 (Grundstücksgröße = 5.234 m², 3.673 m², 5.237 m²)
Planbereich: Bebauungsplan Nr. B 35 v. 31.01.1997, Baulinienplan 251 B 28 v. 01.05.1930, § 34 BauGB, Ortsgestaltungssatzung und Garagen- und Stellplatzsatzung


GR-Mitglied Steininger ist für dieses Baugesuch aufgrund seiner Eigenschaft als Architekt gemäß Art. 49 Abs. 1 GO von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

Aufgrund von Beschwerden über Lärmbelästigungen wurde von Seiten des Landratsamts München eine Ortseinsicht durchgeführt und festgestellt, dass die bestehende Autopflege ohne baurechtliche Genehmigung im Bereich des Tiefhofs auf dem großzügigen Grundstück tätig ist. Um hier rechtmäßige Zustände herzustellen, wurde die Einreichung einer Nutzungsänderung durch den Grundstückseigentümer gefordert.

Diese wurde zwischenzeitlich eingereicht und sieht eine Nutzungsänderung des ursprünglichen KFZ-Lagers in eine Werkstatt- / Autopflegefläche auf einer Fläche von ca. 190 m² vor. Um die Einhaltung des Maßes der baulichen Nutzung zu gewährleisten müssen auf den insgesamt drei betroffenen Grundstücken diverse Verschmelzungen / Tausch vorgenommen werden, die im Genehmigungsbescheid als Bedingung mitaufgenommen werden sollten.

Das Maß der baulichen Nutzung wird eingehalten.

Die Nutzung fügt sich in die vorhandene Umgebungsstruktur gut ein.

Der Stellplatznachweis wird erbracht.

Die Nachbarunterschriften liegen nicht vor.

Schützenswerter Baumbestand wird nicht berührt.

Beschluss

Der Bauausschuss beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zur Nutzungsänderung einer Lagerfläche in eine Werkstattfläche herzustellen.

Das Landratsamt München wird gebeten, amtliche die Verschmelzung und den erforderlichen Flächentausch der betroffenen Grundstücke als Bedingung mit in die Baugenehmigung aufzunehmen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 18.06.2019 13:02 Uhr