Tekturantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses - hier: Änderung des Baumbestandes/Freiflächenplan auf dem Grundstück Fl.Nr. 614/29 an der Waldfriedenstraße 1;
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bauausschusses , 13.05.2019
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Bauort: Waldfriedenstraße 1, Grundstück Fl.Nr. 614/29 (Grundstücksgröße = 1.843 m²)
Planbereich: Bebauungsplan 65B11 v. 28.11.1911, Bebauungsplan BL 19/96 (B 35) 2. Änderung vom 08.11.2012; Ortsgestaltungssatzung; Garagen – und Stellplatzsatzung und Baumschutzverordnung;
GR-Mitglied Kraus ist für dieses Baugesuch aufgrund seiner Eigenschaft als Architekt gemäß Art. 49 Abs. 1 GO von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.
Mit dem gegenständlichen Tekturantrag wird das Einvernehmen für die Änderung des Baumbestandsplanes/Freiflächenplanes aufgrund des bauordnungsrechtlichen Vollzuges für die widerrechtliche Fällung der durch Genehmigung geschützten Buche Nr. 20 auf dem Grundstücksteil.
Gemäß Stellungnahme des Umweltamtes wurden auf dem Grundstücksteil wiederrechtlich durch den Eigentümer eine Rotbuche mit Stu 2,36 m gefällt. Im Rahmen des vorliegenden Bauantrages werden zwei weitere Bäume zur Fällung beantragt die von der Baumschutzverordnung betroffen sind. Eine doppelstämmige Esche mit Stu 0,91 m/0,94m und eine Birke mit Stu 1,04 m. Die Qualität konnte aus Zeitmangel nicht überprüft werden.
Es bleiben 4 Bäume stehen. Eine Ahorn mit Stu 0,72 m, der nicht geschützt ist, eine Buche mit Stu 1,30 m und eine Spitzahorn mit 1,01 m.
6 Ersatzpflanzungen werden vorgenommen. Zumindest eine davon sollte aber mindestens 40 cm Stammumfang (als Ersatz für Nr. 20, die illegal gefällte) haben.
Eine ökologische Baubegleitung sollte für die verbleibenden Bäume beauflagt werden.
Beschluss
GR-Mitglied Kraus ist für dieses Baugesuch aufgrund seiner Eigenschaft als Architekt gemäß Art. 49 Abs. 1 GO von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen für die Tektur zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Dreifachgarage zur Änderung des Baumbestand- und Freiflächengestaltungsplanes herzustellen.
Von den 6 Ersatzpflanzungen ist ein Baum mit 40 cm Stammumfang zu pflanzen.
Die Genehmigungsbehörde wird gebeten eine ökologische Baubegleitung zu beauflagen.
Auf Nachfrage von GR-Mitglied Reinhart-Maier informiert die Verwaltung den Bauausschuss, dass das gemeindliche Umweltamt für die Grundstücke Fl.Nr. 614/17 und 614/29 ein Bußgeldverfahren durchführt.
Für das Grundstück Fl.Nr. 614/29 (rückwärtiges Grundstück) wird außerdem aufgrund der widerrechtlichen Baumfällungen ein bauordnungsrechtliches Verfahren
durch die Bauaufsichtsbehörde (Landratsamt München) vollzogen.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
Datenstand vom 18.06.2019 13:02 Uhr