Antrag der SPD-Fraktion vom 19.09.2019 zur Übernahme der Kosten für die IsarCard65 sowie den Ausbildungstarif I und II des neuen MVV Preismodells;


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 10.12.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 10.12.2019 ö 6

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 19.09.2019 stellt die SPD Fraktion den Antrag, dass der Gemeinderat beschließen soll, dass die Gemeinde Grünwald ab dem 15.12.2019 oder dem nächstmöglichen Termin für altersmäßig betroffene Grünwalder Bürger die Kosten für die neue IsarCard65, sowie Ausbildungstarif I und II des neuen MVV-Preismodells zu 100 % übernimmt. Die Kostenübernahme soll ein Test und zeitlich begrenzt auf 2 Jahre sein und kann je nach Finanzlage der Gemeinde und einer dann vorliegenden realistischen Übersicht über die entstandenen Kosten, vom Gemeinderat verlängert und angepasst werden.

Der Kreistag des Landkreises München hat in seiner Sitzung am 23.09.2019 beschlossen, dass den Einwohnern des Landkreises (Erstwohnsitz), die eine Zeitkarte (Jahresabonnement) für den MVV abonniert haben (IsarCard, IsarCard 9 Uhr, IsarCard65, IsarCardJob oder Ausbildungstarif I bzw. II) und hierbei die Geltungsbereiche M+1 (Zone M + Zone 1) oder M+2 (Zone M + Zone 1 + Zone 2) nutzen, der Differenzbetrag zu einer entsprechenden Zeitkarte im Abo mit dem Geltungsbereich M erstattet wird. Diese Kosten werden durch die Landkreisgemeinden über die Kreisumlage bezahlt.

Zum Stichtag 01.01.2019 haben 2.851 Bürgerinnen und Bürger ab 65 Jahre in der Gemeinde Grünwald ihren Hauptwohnsitz. Die IsarCard65 kostet pro Bürger/in monatlich zwischen 46,40 € (Zone M) und 71,30 € (Zone M + Zone 1 – 6) bzw. jährlich mit gewährtem Rabatt zwischen 438,00 € (Zone M) bzw. 675 € (Zone M + Zone 1 – 6). Somit würde für die IsarCard65 auf die Gemeinde Grünwald ein Aufwand in Höhe von bis zu 2.439.315,60 € zu kommen.

Bezüglich des Ausbildungstarifs I übernimmt die Gemeinde Grünwald die Kosten der Fahrkarten grundsätzlich für alle Schülerinnen und Schüler, die einen Anspruch haben.

Nach Rücksprache mit dem Sachgebiet 2.3.2.2 - Ausbildungsförderung und Kostenfreiheit des Schulwegs vom Landratsamt München übernimmt das Landratsamt München grundsätzlich für alle Schülerinnen und Schüler, die einen Anspruch haben, den Ausbildungstarif I und II bis an die nächstgelegene weiterführende Schule. Diese Kosten werden durch die Landkreisgemeinden über die Kreisumlage bezahlt.

Folgender weiterer Personenkreis ist berechtigt, den Ausbildungstarif II zu nutzen.

  • Studierende der öffentlichen Schulen im Sinne des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) sowie der privaten Schulen, welche im Sinne des BayEUG staatlich als Ersatzschulen genehmigt oder als Ergänzungsschulen bestätigt sind. Voraussetzung ist der regelmäßige Besuch des im Lehrplan der Schule vorgesehenen Unterrichts, bei Privatschulen mindestens 10 Wochenstunden.
  • Ordentlich Studierende der öffentlichen Hochschulen (auch Fachhochschulen), nicht jedoch der Hochschulen und Fachhochschulen der Bundeswehr sowie Volkshochschulen
  • Personen, die andere private Schulen oder sonstige Bildungseinrichtungen besuchen, sofern sie aufgrund des Besuchs dieser Schulen oder Bildungseinrichtungen von der Berufsschulpflicht befreit sind.
  • Personen, die an einer Volkshochschule oder an einer anderen Einrichtung der Erwachsenenbildung Kurse zum nachträglichen Erwerb des Hauptschul- oder Realschulabschlusses besuchen.
  • Auszubildende, wenn ein von der zuständigen Berufsvertretung bestätigter Ausbildungsvertrag vorliegt (ab 20 Jahren Pflicht) oder ein von der Ausbildungsstätte bestätigter Bestellschein.
  • Personen, die einen staatlich anerkannten Berufsvorbereitungslehrgang besuchen
  • Praktikanten und Volontäre, sofern die Ableistung eines Praktikums oder Volontariats vor, während oder im Anschluss an eine staatliche geregelte Ausbildung oder ein Studium an einer Hochschule nach den für Ausbildung und Studium geltenden Bestimmungen vorgesehen ist.
  • Beamtenanwärter des einfachen, mittleren und gehobenen Dienstes (bzw. der 1. bis 3. Qualifikationsebene), sowie Praktikanten und Personen, die durch Besuch eines Verwaltungslehrgangs die Qualifikation für die Zulassung als Beamtenanwärter des einfachen oder mittleren Dienstes erst erwerben müssen. Es muss eine Bescheinigung vorgelegt werden, in welcher bestätigt wird, dass kein Fahrtkostenersatz von der Verwaltung gewährt wird.
    Beamtenanwärter des gehobenen Dienstes: Es muss die Urkunde für die Ernennung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf (Beamtenanwärter für den gehobenen Dienst) vorgelegt werden.
  • Teilnehmer an einem freiwilligen sozialen Jahr, einem freiwilligen ökologischen Jahr oder vergleichbaren sozialen Diensten.

Für den weiteren berechtigten Personenkreis liegen weder der Gemeinde Grünwald noch dem Landratsamt München Referenzzahlen vor.

Die Kosten für den Ausbildungstarif I liegen monatlich zwischen 38,60 € (Zone M) und 92,00 € (Zone M + Zone 1 – 6) und beim Ausbildungstarif II bei monatlich zwischen 41,40 € (Zone M) und 159,30 € (Zone M + Zone 1 – 6).

Aus diesem Grund werden die Gesamtkosten auf rund 5.500.000,00 € mit Sicherheitszuschlag geschätzt. Das Ausmaß der Verwaltungs- und Personalkosten ist derzeit noch nicht abschätzbar.

GR-Mitglied Zeppenfeld zieht seinen Antrag zurück.

Datenstand vom 29.01.2020 12:28 Uhr