Tektur zum Neubau eines Einfamilienhauses und Doppelhauses mit Doppelgaragen – hier: Errichtung einer Einfriedung – auf dem Grundstück Fl. Nr. 588/33 an der Ebertstraße 2,2a,2b;


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses , 21.10.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 21.10.2019 ö 5

Sachverhalt

Bauort: Grundstück Fl.Nr. 588/33 (Grundstücksgröße = 1.277 m²)
Planbereich: Bebauungsplan 211 B 31 vom 26.02.1932, Bebauungsplan BL 19/96 (B 35) 2. Änderung vom 08.11.2012, Ortsgestaltungssatzung, Garagen – und Stellplatzsatzung und Baumschutzverordnung;


Auf dem gegenständlichen Grundstück wurde durch die Bauaufsichtsbehörde die Errichtung der Einfriedung aus aneinandergebauten Schieferplatten nach Kontrolle durch den Baukontrolleur gestoppt, da die Ausführung nicht der Baugenehmigung und nicht den Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung entspricht.

In der Bauausschusssitzung vom 08. Juli 2019 wurde ein Antrag auf isolierte Abweichung für die Ausführung mit je drei ca. 50 cm breiten Schieferplatten (gesamt ca. 1,50m) dazwischen jeweils ca. 1 m breite Hecke aufgrund der mauerartigen Ausführung abgelehnt.

Mit dem vorliegenden Tekturantrag wird nun die Genehmigung für eine geänderte Ausführung beantragt. Die Planung sieht vor, einzelne Schieferplatten mit ca. 50 cm Breite und 1,60 m Höhe mit 50 cm Abstand zueinander im Wechsel mit einer durchgehenden Hecke.

Die Höhe der Einfriedung entspricht mit 1,60 m der Festsetzung der Ortsgestaltungssatzung.

Des Weiteren regelt die Festsetzung in der Ortsgestaltungssatzung welche Materialien nicht verwendet werden dürfen sowie das Verbot der Errichtung von Mauern oder Wänden entlang von Ortsstraßen. Die geplante Anordnung der Einfriedung in der vorliegenden Planung entspricht nach Ansicht der Verwaltung den Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung. Eine Regelung zur Breite von Einfriedungselementen besteht nicht, das gewählte Material ist nicht ausgeschlossen. Die Einfriedung ist in der vorgestellten Ausführung gegliedert. Der Tekturantrag ist genehmigungsfähig.

Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.

Der Baumbestand wird nicht berührt.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen für die Tektur zur Einfriedung herzustellen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 26.11.2019 09:20 Uhr