Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Tiefgarage und Pool (Haus 1) auf dem Grundstück Fl.Nr. 611/33 an der Hubertusstraße 25;


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses , 16.12.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 16.12.2019 ö 3

Sachverhalt

Bauort: Hubertusstraße 25, Grundstück Fl.Nr. 611/33 (Grundstücksgröße = 2.029  m²)
Planbereich: Bebauungspläne 25 B 34 vom 01.06.1931 und BL 18/96 (B35) 2. Änderung i.d.F. vom 08.11.2012, §34 BauGB; Ortsgestaltungssatzung, Garagen – und Stellplatzsatzung und Baumschutzverordnung;


Der Bauwerber plant die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Tiefgarage, Pool auf dem nördlichen Teil des Grundstücks. Die Bebauung ist in E+D geplant mit einem Mansardenwalmdach (DN 52°/10°). Das Dachgeschoss ist kein Vollgeschoß. 

Das Maß der baulichen Nutzung wird mit der Hauptnutzung sowie den oberirdischen Nebenanlagen eingehalten. Die Grundfläche mit den Nebenanlagen wird mit ca. 183 m² mit der Planung einer Tiefgarage mit 4 Stellplätzen überschritten. Aufgrund der Planung mit mindestens 1m Erdüberdeckung sollte eine Befreiung für die Errichtung der Tiefgarage wie in ähnlich gelagerten Fällen befürwortet werden.

Das Bauvorhaben fügt sich gem. § 34 BauGB in die Umgebungsbebauung ein. 

Die Festsetzungen des Bebauungsplans 25 B 34 sowie des Bebauungsplanes B 35 werden eingehalten. 

Die geplante Abgrabung auf der Südseite des Gebäudes entspricht den Ausnahmetatbeständen der Ortsgestaltungssatzung und sollte daher befürwortet werden. 

Die sonstigen Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung werden eingehalten. 

Der Stellplatznachweis wird mittels Tiefgarage mit 4 Stellplätzen erbracht. 

Die Nachbarunterschriften liegen nicht vollständig vor. 

Schützenswerter Baumbestand wird berührt. Die Stellungnahme des Umweltamtes wird zur Sitzung nachgereicht. 

Das Bauvorhaben ist genehmigungsfähig.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Pool und Tiefgarage herzustellen.

Eine Befreiung für die Grundfläche mit den Nebenanlagen für die Tiefgarage für ca. 183 m² wird aufgrund der Ausführung mit mind. 1 m Erdüberdeckung befürwortet. 

Eine Abweichung für die Errichtung einer Abgrabung innerhalb der Ausnahmetatbestände der Ortsgestaltungssatzung wird befürwortet. 

Der Wurzelbereich der Nachbarbuche Nr. 2 ist mit entsprechenden baumschützenden und pflegerischen Maßnahmen und Auflagen zu schützen, ggf. ist der Baukörper zu verschieben. 

Der Baumschutzzaun für die Fichte Nr. 30 ist zum Erhalt zu korrigieren.

Die Art und Anzahl der Nachpflanzungen sind im Freiflächenplan zu korrigieren. 

Eine ökologische Baubegleitung und baugeleitende Baumpflege ist bereits vor Abbruch des Altbestandes zu beauflagen. 

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 21.09.2022 09:47 Uhr