Tekturantrag für den Neubau eines Mehrgenerationenhauses mit Tiefgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 370/2 in der Perlacher Straße 12;


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses , 12.04.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 12.04.2021 ö beschließend 5

Sachverhalt

Bauort: Perlacher Str. 12, Grundstück Fl. Nr. 370/2 (Grundstücksgröße = 1710 m²)
Planbereich: Bebauungsplan Nr. B 35 v. 31.01.1997, Qualifizierter Bebauungsplan Nr. B17, Ortsgestaltungssatzung und Garagen- und Stellplatzsatzung


Aufbauend auf dem ursprünglich genehmigten Mehrfamilienhaus liegt nun der gegenständliche Tekturantrag vor. Das Grundschema des zweigeschossigen Gebäudes (E+1+D; Dachgeschoss ist kein Vollgeschoss, DN: 45°) ist etwas modernisiert worden.

Die Geschossfläche und Grundfläche werden gut eingehalten.

Die Grundflächen mit den Nebenanlagen wurden im Vergleich mit der ursprünglichen Genehmigung deutlich um ca. 135 m² reduziert, was auch die Verschiebung der Tiefgarage nach Norden zum Erhalt der beiden Bäume im Süden des Grundstücks beinhaltet. Nachdem die Baugenehmigung noch rechtsgültig ist, kann einer Befreiung von der Einhaltung der Grundfläche mit den Nebenanlagen um ca. 280 m² (Tiefgarage mit 1m Erdüberdeckung) ausnahmsweise zugestimmt werden.

Die Festsetzungen des Bebauungsplanes werden eingehalten.

Auf der Gebäudeostseite befindet sich eine Abgrabung, die den Ausnahmetatbeständen der Ortsgestaltungssatzung entspricht, eine Abweichung sollte daher entsprechend befürwortet werden.

Die sonstigen Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung werden eingehalten.

Die Abstandsflächensatzung wird eingehalten.

Die Stellplatzsatzung wird eingehalten.

Schützenwerter Baumbestand wird durch die Maßnahme berührt. Im Süden des Grundstücks befinden sich eine Winterlinde (StU 2,12m, H: 7m) und eine Rotbuche (StU 2,42m, H: 16m) deren Schutz durch die Verschiebung der Tiefgarage nach Norden verbessert wurde. Es werden entsprechende Schutzvorkehrungen in der Planung vorgesehen, die vom gemeindlichen Umweltamt noch zu prüfen sind.

Das Bauvorhaben ist genehmigungsfähig.

Beschluss

GR-Mitglied Kraus ist als beauftragter Planer von der Beratung und Beschlussfassung nach Art. 49 Abs. 1 Gemeindeordnung ausgeschlossen.

Der Bauausschuss beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Tekturantrag zum Neubau eines Mehrgenerationenhauses mit Tiefgarage herzustellen.

Eine Überschreitung der maximal zulässigen Grundfläche mit den Nebenanlagen aufgrund der mit 1m Erdüberdeckung zu errichtenden Tiefgarage um ca. 280 m² wird unter Bezugnahme auf die bereits bestehende Genehmigung befürwortet.

Eine Abweichung von den Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung wegen Errichtung einer Abgrabung auf der Gebäudeostseite im Rahmen der Ausnahmetatbestände wird ausnahmsweise befürwortet.

Die Tiefgarage sollte zum Erhalt der Linde Nr. 2 noch weiter aus dem Wurzelbereich verschoben werden, muss aber zwingend die in der Baugenehmigung aus 2019 eingetragenen Schutzbereiche einhalten. Die Lage der Schutzlinie ist zu überprüfen, maßgeblich ist hier der Stammansatz, nicht die Stammmitte. In jedem Fall sind die technischen Möglichkeiten zu nutzen um den Eingriff in den Wurzelraum so gering wie möglich zu halten. Die Baumschutzmaßnahmen (Verbau, Wurzelvorhang und Baumschutzzaun) sind nicht korrekt dargestellt und müssen in Abstimmung mit der Grünordnung im Landratsamt München überarbeitet werden. Es sind insgesamt mindestens zehn Ersatzpflanzungen nachzuweisen. Die Heckenpflanzung im Bereich der Rotbuche Nr. 11 sind nicht möglich, da durch den Pflanzgraben das Wurzelwerk zerstört wird. Hier können nur punktuell Sträucher in Handgrabung gepflanzt werden. Eine ökologische Baubegleitung wird dringend gefordert.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 3, Dagegen: 8

Abstimmungsbemerkung
Der Antrag ist somit abgelehnt und das Einvernehmen versagt.

Datenstand vom 17.05.2021 21:29 Uhr