Unterbringung von Flüchtlingen;


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 27.10.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 27.10.2015 ö informativ 13

Sachverhalt

1. Bürgermeister Neusiedl verliest die hierzu von GR-Mitglied Zeppenfeld am 23.10.2015 schriftlich gestellte Anfrage wir folgt:

Nach den Zahlen, die Landrat Göbel auf der ‚Informationsveranstaltung Flüchtlinge‘ genannt hat, sind aktuell und unabhängig von der Traglufthalle bis Ende 2016 insgesamt 305 Flüchtlinge in Grünwald unterzubringen. Derzeit sind 51 Flüchtlinge dezentral untergebracht und es ist das Ziel aller, die weiteren Flüchtlinge ebenfalls möglichst dezentral unterzubringen. Dazu werden Wohnungen, Häuser und ggf. Grundstücke für Kurzzeitunterkünfte benötigt. Wo steht die Gemeinde mit den aktuellen Planungen und wann werden diese und die dazugehörigen Entscheidungen im Gemeinderat behandelt?

1. Bürgermeister Neusiedl führt aus, dass die Anzahlung von 305 Flüchtlingen nicht unabhängig von der Traglufthalle, die keine Dauereinrichtung ist, unterzubringen sind. Die Anzahl von 305 aufzunehmenden Flüchtlingen ist keine verpflichtende Größe und nur begrenzt durchsetzbar.

Wie bereits in der Vergangenheit mehrfach ausgeführt bietet die Unterbringung in Traglufthallen im Vergleich zu Turnhallen erhebliche Vorteile. Die Traglufthalle in Grünwald wird voraussichtlich Mitte November 2015 bezugsfertig sein. Der Landkreis selbst ist mittlerweile an den Grenzen seiner Belastbarkeit angelangt.

Der Gemeinderat hat in seiner letzten Sitzung mit Mehrheit die Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen an der Laufzorner Straße 30 beschlossen. Die Anwohner sind nicht begeistert.

Weiter steht in der Südlichen Münchner Straße ein Gebäude zur Verfügung, das dem Landkreis München voraussichtlich nach dem Auszug der Mieter zum Ende des Jahres 2016 angeboten werden kann.

Weiter wurden dem Landkreis die Wohnungen im ehemaligen MAHAG-Gebäude zur Unterbringung von u.a. unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen angeboten. Bisher war in diesem Gebäude der Brandschutz ein Problem, was durch die Novellierung der Baugesetze behoben werden könnte.

Der Landkreis München äußerte darüber hinaus Interesse am bisherigen Ausstellungsraum im ehemaligen MAHAG-Gebäude zur Unterbringung von Flüchtlingen. Bisher wurde der Raum für die vorübergehende Nutzung des VHS während der Umbauphase des Bürgerhauses genutzt und steht derzeit der Blaskapelle und Sängerrunde der Vereinigung der Freunde Grünwalds auf Grund der Sanierung ihres Probenraumes in der alten Schulturnhalle vorübergehend als Proberaum zur Verfügung. Die Räumlichkeiten stehen Anfang 2016 wieder zur Verfügung. Wie viele Flüchtlinge untergebracht werden könnten, steht derzeit noch nicht fest. Auch ist hier daran gedacht, den Ausstellungsraum evtl. für Lehrräume zum Deutschunterricht für Flüchtlinge zu nutzen, sofern die Brandschutzbestimmungen nicht dagegenstehen.

Darüber hinaus werden dem Landkreis München durch die Bevölkerung Häuser und Wohnungen angeboten. Das Zustandekommen eines Mietverhältnisses ist hierbei auf Grund der Preisvorstellung oftmals schwierig. Die Gemeinde ist hier insgesamt nicht involviert.

Sobald Flüchtlinge anerkannt sind, gelten diese als Obdachlose, so dass dann die Gemeinde für deren Unterbringung zuständig ist. Da dieses Erfordernis der Unterbringung die Gemeinden vor eine erhebliche Herausforderung stellt, hat der Landkreis entschieden, dass Flüchtlinge, die den Bleibestatus erhalten, in die aufzunehmenden Flüchtlingszahlen mit eingerechnet werden und als sog. Fehlbeleger in den Übergangseinrichtungen bleiben können, bis eine passende Unterkunft gefunden ist.

Zur Unterbringung von Flüchtlingen mit Bleibestatus wird unter anderem auch das sog. Polizeigrundstück baurechtlich untersucht. In jedem Falle wird die Grünwalder Bevölkerung auch in Zukunft rechtzeitig informiert werden.

Abschließend informiert 1. Bürgermeister Neusiedl noch darüber, dass bei der Traglufthalle in Wörnbrunn auf der östlichen Seite aus Sicherheitsgründen ein beleuchteter Fußweg installiert wird.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt einstimmig vom Sachvortrag Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 25.10.2016 12:13 Uhr