Ausschreibung der Stromlieferung für alle gemeindlichen Gebäude; Bevollmächtigung der Kanzlei Becker Büttner Held zur Vergabe an den wirtschaftlichsten Bieter;
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 27.10.2015
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Stromlieferverträge für alle gemeindlichen Gebäude der Gemeinde Grünwald, wurden im Jahr 2013 europaweit für den Zeitraum vom 01.01.2014 - 31.12.2015 ausgeschrieben.
In der Bauausschusssitzung am 20.07.2015 wurde nun die Kanzlei Becker Büttner Held (BBH) mit der Durchführung einer Bündelausschreibung vom 01.01.2016 - 31.12.2017 für 100% Ökostrom beauftragt.
Die Vertragsunterlagen wurden bereits zusammengestellt, zudem ist die Veröffentlichung erfolgt. Die Bieter erarbeiten derzeit die Angebote, der Submissionstermin ist am 10.11.2015.
Nun ist eine Bevollmächtigung der Kanzlei BBH zur Entscheidung über die Zuschlagserteilung am 23.11.2015 notwendig.
Nach Abgabe der Angebote müssen diese ausgewertet und über die Annahme des wirtschaftlichsten Angebotes entschieden werden. Anschließend werden alle Bieter über das Ergebnis informiert. Nach einer vom Vergaberecht zwingend vorgeschriebenen Mindestfrist von 10 Tagen kann dann der Zuschlag erfolgen (sog. Binde- und Zuschlagsfrist).
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, den ersten Bürgermeister Neusiedl zu ermächtigen, die Rechtsanwaltskanzlei Becker Büttner Held zu beauftragen, im Rahmen der Bündelausschreibung 100 % Ökostrom, den Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot – entsprechend der einschlägigen vergaberechtlichen Bestimmungen und wie in den Ausschreibungsunterlagen vorgegeben – für die Gemeinde Grünwald zu erteilen.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
Datenstand vom 25.10.2016 12:13 Uhr