Bauort: Robert-Koch-Str. 23, Fl.Nr. 629/6 – WEG-Grundstück, Größe = 7.103m²
Planbereich: Einfacher Bebauungsplan Nr. 65 B 11, Bebauungsplan Nr. B 35, § 34 BauGB, Ortsgestaltungssatzung, Abstandsflächensatzung, Garagen- u. Stellplatzsatzung, Baumschutzverordnung;
Dieses Baugrundstück war zig-fach Beratungsgegenstand im Bauausschuss. Genehmigungs- grundlage ist derzeit der genehmigte Vorbescheid vom 28.06.2021.
Auf Basis dieses Vorbescheides wurde der neu eingereichte Bauantrag mit folgenden Ergebnis geprüft:
Geplant ist ein Wohnhaus in E + 1 + D-Bebauung (Dachgeschoss ist kein Vollgeschoss). Die Dachneigung des Walmdaches beträgt 52° bzw. 15°. Neben einem Freisitz sollen noch zwei von der Hauptnutzung abgerückte Terrassen realisiert werden. Im südlichen Anschluss des Wohnhauses ist ein Pool mit einer Poolterrasse beabsichtigt. Es werden drei Stellplätze in einer Dreifachgarage nachgewiesen.
Alle Angaben zum Maß der baulichen Nutzung entsprechen dem Vorbescheid und sind damit so zulässig und genehmigungsfähig.
Zur Erinnerung: Durch die östlichen Bestandsbauten auf dem WEG – Grundstück ist lediglich ein Restbaurecht für ein neu zu planendes Wohnhaus auf ca. 3.500m² Freifläche übrig. In absoluten Zahlen aus dem Vorbescheid ausgedrückt, sind das eine Geschossfläche von 393m² (entspricht einer Geschossflächenzahl von 0,166) und eine Grundfläche von 194m² (entspricht einer Grundflächenzahl von 0,138).
Die Maßgaben aus der Ortsgestaltungssatzung bzgl. First- u. Wandhöhen, Kniestock sowie Gestaltung der Dachbelichtungselemente werden allesamt eingehalten.
Auf der Gebäudeostseite ist eine Abgrabung vorgesehen, welche die Ausnahmetatbestände einhält.
Die Abstandsflächen sind auf dem sehr großen Grundstück gut eingehalten.
Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.
Zum Baumschutz wird seitens der Bauverwaltung mitgeteilt, dass die Absicht von neun Neupflanzungen zu den bereits bestehenden Bäumen gut geheißen wird. Die gewählten Stammumfänge sind auskömmlich, die geplanten Baumarten mit Eiche, Winterlinde und Hainbuche auf dem Grundstück richtig.
Das gemeindliche Umweltamt gibt folgende Stellungnahme ab:
Es wird kein schützenswerter Baumbestand gefällt. Die drei verbliebenen Bäume bzw. Baumgruppen im Süden bleiben erhalten.
Die zehn Ersatzpflanzungen sind von den Arten, Stammumfängen und Standorten sehr gut.
Die neuen Sparten müssen alle gebündelt im Bereich der Zufahrt geführt werden, um die gemeindeeigenen Alleebäume nicht zu schädigen