Bauantrag zur Nutzungsänderung eines Ladens im EG in eine Arztpraxis auf dem Grundstück Fl.Nr. 48 am Luitpoldweg 2;


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses , 16.09.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 16.09.2024 ö beschließend 10

Sachverhalt

Bauort: Luitpoldweg 2, Fl.Nr. 48/0 (Grundstücksgröße = 1.100m²) 
Planbereich: Einfacher Bebauungsplan Nr. B I 49/51, Bebauungsplan Nr. B 35, § 34 BauGB, Garagen- u. Stellplatzsatzung; 

GR-Mitglied Steininger ist als beauftragter Architekt von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen. 

In den bisher als Einzelhandel genutzten Räumlichkeiten im Gebäude am Luitpoldweg wird nun eine Nutzung als Arztpraxis geplant. 

Hierfür sind andere öffentlich-rechtliche Anforderungen (z.B. Stellplatznachweis) maßgeblich, was einen förmlichen Antrag auf Nutzungsänderung erforderlich macht. 


Geplant ist eine Arztpraxis mit zwei Behandlungsräumen und insgesamt ca. 39 m² Hauptnutzfläche.


Wie vorab bereits erwähnt, wären bei diesem Vorhaben insbesondere die für die neu geplante Nutzung erforderlichen Stellplätze nachzuweisen. 
Ein realistischer Stellplatznachweis ist nach Ansicht der Verwaltung kaum möglich aufgrund der aus den 60er/70er Jahren stammenden Genehmigungen, die damals deutlich weniger Stellplätze erforderten. Der Antragsteller beantragt daher eine Abweichung von der Einhaltung der Stellplatzsatzung. 

Begründet wird diese mit der Lage des Grundstücks (Fußgängerzone, gut erreichbar, ÖPNV-Nähe etc.) sowie der Nähe zu vielzähligen öffentlichen Stellplätzen. Es könnte in diesem Einzelfall eine Befreiung von der Einhaltung der Stellplatzsatzung befürwortet werden. Begründet wird dies auch unter Bezugnahme auf die bisherige Nutzung als Einzelhandel, in deren Rahmen die Stellplatz-Erfordernis rein formalrechtlich etwas geringer ausgefallen ist, aber sich in einem ähnlichen Rahmen bewegt hat, was nach Ansicht der Verwaltung gut funktioniert hat.  Darüber hinaus ist die Errichtung einer weiteren kassenärztlichen Hausarztpraxis zu begrüßen. 

Beschluss

GR-Mitglied Steininger ist als beauftragter Architekt von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen. 

Der Bauausschuss beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Nutzungsänderung von Einzelhandel in Arztpraxis herzustellen. 

Einer Abweichung von der gemeindlichen Stellplatzsatzung wird aufgrund der Lage des Grundstücks (Fußgängerzone, gute Erreichbarkeit, ÖPNV-Nähe, Nähe zu öffentlichen Stellplätzen) und der gewünschten Nutzung ausnahmsweise zugestimmt. 

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 17.10.2024 13:05 Uhr