Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage (Haus 1) auf dem Grundstück Fl.Nr. 609/34 an der Herzog-Christoph-Str. 4a;
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bauausschusses , 16.09.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Bauort: Herzog-Christoph-Str. 4, Fl.Nr. 609/34 (Grundstücksgröße = 1.476m²)
Planbereich: Einfacher Bebauungsplan Nr. 25 B 31, Bebauungsplan Nr. B 35, § 34 BauGB, Ortsgestaltungssatzung, Garagen- u. Stellplatzsatzung, Abstandsflächensatzung, Baumschutzverordnung;
Das Vorhaben war bereits im Mai Beratungsgegenstand im Bauausschuss. In der Zwischenzeit ist das Teilgrundstück veräußert worden und die neue Eigentümerin hat eine Umplanung der ursprünglichen Genehmigung veranlasst, die nicht mehr im Rahmen einer Tektur abzuhandeln war sondern nun ein neuer Bauantrag, da aus dem E+1+D-Gebäude nun ein E+D Gebäude wird.
Der Baulinienplan sowie der Bebauungsplan B35 werden eingehalten.
Auf der Gebäudewestseite ist eine Abgrabung geplant, die die Ausnahmetatbestände der Ortsgestaltungssatzung einhält. Eine Abweichung kann daher befürwortet werden.
Die sonstigen Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung werden eingehalten.
Die Abstandsflächensatzung wird eingehalten.
Der Stellplatznachweis ist erbracht.
Die Stellungnahme des gemeindlichen Umweltamtes lautet wie folgt:
Es sind zwei Ersatzpflanzungen vorgesehen; allerdings handelt es sich bei beiden um einen Acer campestre/ Feldahorn. Das ist ein Baum 2. Ordnung. Es wird gebeten an der Herzog-Christoph-Straße einen Baum 1. Ordnung vorzusehen z.B. Linde oder Eiche. Beide Bäume müssen einen Stammumfang von 20/25 cm haben.
Eine baumschutzfachliche Baubegleitung ist zu beauflagen.
Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.
Beschluss
Der Bauausschuss beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau eines Einfamilienhauses (Haus 1) mit Doppelgarage und Außenpool herzustellen.
Einer Errichtung einer Abgrabung im Rahmen der Ausnahmetatbestände wird zugestimmt.
Die beiden geplanten Ersatzpflanzungen sind mit einem Stammumfang von 20/25 cm auszuführen. An der Herzog-Christoph-Straße ist ein Baum 1. Ordnung vorzusehen z.B Linde oder Eiche.
Eine baumschutzfachliche Baubegleitung ist zu beauflagen.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
Datenstand vom 17.10.2024 13:05 Uhr