Bauherr: Bayernwind GmbH & Co. KG;
Bauort: Südl. Münchner Str. 42 b, Grundstück Fl. Nr. 600/7 (Grundstücksgröße 1.281 m²) Planbereich: qualifizierter Bebauungsplan B 46 (0563/09/BL) v. 16.09.2010; Ortsgestaltungssatzung und Garagen- und Stellplatzsatzung;
Die Tektur bezieht sich auf ein bereits abgeschlossenes Bauvorhaben, das in der Vergangenheit mehrfach Beratungsgegenstand im Bauausschuss war.
Aufgrund fehlender Tekturbeschreibung war nicht sofort und eindeutig ersichtlich, welche Änderungen Inhalt des Tekturantrages sind. Daher wurde diese nachgefordert. Anhand eines persönlichen Termins im Rathaus wurden Unklarheiten bezüglich der Eintragungen in den Plänen korrigiert. Im Rahmen der Prüfung wurde festgestellt, dass die Fassaden- und Dachgestaltung erheblich vom ursprünglich genehmigten Bauantrag abweicht.
Die Festsetzungen des Bebauungsplan B 46 - auch hinsichtlich der Fassadengestaltung - sind eingehalten.
Die Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung bezüglich der maximalen Breite der Gauben sind entgegen der bereits genehmigten Variante nicht eingehalten. Auf der Nord- und Südseite des Gebäudes sind je zwei Gauben mit einer Breite von 2,50 m - statt der zulässigen 1,60 m - planabweichend errichtet worden. Die Unterkante der Dachgaube hält den Mindestabstand von 75 cm zur Traufe nicht ein. Hierfür sollte jeweils keine Befreiung befürwortet werden.
Weiterer Inhalt des Tekturantrages ist eine Veränderung des Grundrisses im Außenmaß. In der genehmigten Fassung wurde ein abgeschrägter Grundriss auf der Ostseite geplant. Ausgeführt wurde ein Fassadenrücksprung in L-Form. Dieser hat jedoch keine Auswirkungen auf die Grundflächenzahl. Diese entspricht nach wie vor der genehmigten Fassung.
Nachbarunterschriften sind nicht vorhanden.
Gemäß Stellungnahme des Umweltamtes sind zu wenige Ersatzbepflanzungen – 8 Stück, gefordert waren 10 Bäume – ausgeführt worden. Zwei Bäume sind aufgrund von Frostrissen bzw. Sonnenschäden bereits stark beschädigt und müssen ausgetauscht werden.