Grünwalder Freizeitpark;
Austausch Flutlicht in LED - Vergabe der Arbeiten;
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bauausschusses , 10.07.2017
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die bisher zur Beleuchtung von Eislaufplatz, Platz 3 und Kunstrasen eingesetzten Leuchtmittel mit HQL sind ab 2018 verboten.
Im Zuge der Prüfung von Ersatzmöglichkeiten wurde der Einbau von LED-Technik umfassend geprüft. Der Einsatz von LED-Technik in der Spielfeldbeleuchtung hat sich in den vergangenen Jahren rasant entwickelt.
Alle angefragten Angebote beinhalten vollflächig die Umsetzung der DIN EN 12193. Das heißt, für die angefragte Beleuchtungsklasse III (für einfache Wettkämpfe, allgemeines Training sowie Schul- und Freizeitsport) wird eine mittlere Beleuchtung von 75 Lux garantiert. Zudem wurde die Standfestigkeit der Masten überprüft, da die Windlast bei Flutlichtbeleuchtungen eine besondere Rolle für die Anzahl der möglichen Leuchtkörper spielt.
Es wurden drei Angebote abgegeben und geprüft, die Verwaltung empfiehlt die Vergabe an den wirtschaftlichsten Bieter, die Fa. Hagemeyer Deutschland GmbH & Co. KG, München zu Nettokosten von 55.190,00€ .
Haushaltsmittel sind für diese Maßnahme keine eingestellt, auf der Haushaltsstelle 56010.9400 ist daher ein Mehrbedarf von 57.950 € (55.190,00€ + 5% Bauträgerzuschlag) erforderlich, auf der Haushaltsstelle 56010.6430 ist daher ein Mehrbedarf von 11.010,40€ (19% MwSt. aus 57.950€).Diese außerplanmäßigen Ausgaben sind zeitlich und sachlich unabweisbar, sind aber über Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer gedeckt.
Beschluss
Der Bauausschuss folgt der einstimmigen Beschlussempfehlung des GFZP Verwaltungsrates vom 04.07.2017 und beschließt, die Umrüstung der Flutlichtbeleuchtung auf LED am Eislaufplatz, am Platz 3 und am Kunstrasen
an den wirtschaftlichsten Bieter, die Fa. Hagemeyer Deutschland GmbH & Co. KG, München zu Nettokosten von 55.190,00€ zu vergeben und genehmigt die außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 68.960,50 €.
Haushaltsmittel sind für diese Maßnahme keine eingestellt, auf der Haushaltsstelle 56010.9400 ist daher ein Mehrbedarf von 57.950€ (55.190,00€ + 5% Bauträgerzuschlag) erforderlich, auf der Haushaltsstelle 56010.6430 ist daher ein Mehrbedarf von 11.010,40€ (19% MwSt. aus 57.950€).Diese außerplanmäßigen Ausgaben sind zeitlich und sachlich unabweisbar, sind aber über Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer gedeckt.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
Datenstand vom 09.08.2017 11:31 Uhr