Grundstücksangelegenheiten; Wilhelm-Keim-Str. 19 , Fl.Nr. 501/5;
Neubebauung – Einholung von Honorarangeboten von Architekturbüros;
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 24.10.2017
Beratungsreihenfolge
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt zum Grundstück an der Wilhelm-Keim-Straße 19 den Abbruch der Bestandsimmobilie und den Neubau eines Wohnhauses mit mehreren Wohneinheiten sowie die Errichtung einer Tiefgarage.
Es werden folgende Architekturbüros benannt, welche zunächst ein Angebot für die Planung des beschlossenen Neubaus nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure abgeben sollen:
Architekturbüro Völkner
Architekturbüro Stroh + Oldenbourg
Architekturbüro Steininger
Architekturbüro Stefanie Seidl
Architekturbüro Schwesinger & Frach
Die Verwaltung wird mit der Angebotseinholung beauftragt:
Der Gemeinderat beschließt die Auftragsvergabe an den wirtschaftlichsten Bieter.
Der Gemeinderat ermächtigt den Bauausschuss mit den entsprechenden Vergaben und die Bauverwaltung mit der Umsetzung der Maßnahme.
Es sind entsprechende Haushaltsmittel für 2017 in den Haushalt einzustellen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0
Datenstand vom 05.12.2017 13:56 Uhr