EU-Umgebungslärmrichtlinie - Lärmaktionsplanung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 20.03.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 20.03.2018 ö beschließend 4

Sachverhalt

Anlass und Aufgabenstellung zum Vollzug des Europarechts in Bezug auf die sog. Lärmaktionsplanung ergibt sich aus der beiliegenden Anlage. Dort ist sehr detailliert und ausführlich abgebildet, was unter einer Lärmaktionsplanung zu verstehen ist und was die Gemeinde Grünwald seit Bekanntwerden dieses neuen Rechts bereits auf Verwaltungsebene veranlasst hat.

Neben allgemeiner Informationsveranstaltungen des Landkreises München und der Regierung von Oberbayern zu diesem Thema konnte vermittelt werden, dass das Thema Lärmaktionsplanung speziell in Ballungsräumen durch die betroffenen Gemeinden durch entsprechende, nachfolgende, Verfahrensschritte vorzunehmen ist:

  1. Das zuständige Landesamt für Umweltschutz (LfU) erstellt eine Lärmkartierung (ist erfolgt)
  2. Auswertung der Lärmkartierung durch die betroffene Kommune in Zusammenarbeit mit Ingenieurbüro (ist erfolgt)
  3. Erstellung eines Lärmaktionsplanes (liegt dieser Sitzungsvorlage bei)
  4. Lärmaktionsplan ist mit den Baulastträgern, sonstigen Behörden und Regierung abzustimmen (ist noch zu beschließen durch die Gemeinde)
  5. Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung (analog Bauleitplanverfahren / 1 Monat Auslegung – entsprechender Beschluss durch die Gemeinde)
  6. Auswertung der Anregungen der Öffentlichkeit (sog. beschlussmäßige Behandlung durch Gemeinde in Form eine Abwägung – analog Bauleitplanverfahren).
  7. Ausarbeitung eines abschließenden Lärmaktionsplanes – Abstimmung mit Baulastträgern, sonstigen Behörden und Einvernehmen Regierung)
  8. Inkraftsetzung des Lärmaktionsplanes und Veröffentlichung auf der Internetseite der Gemeinde sowie ortsübliche Bekanntmachung im Isaranzeiger.

Zu weiteren Fragen aus der Mitte des Gemeinderates zu dem Thema „Lärmaktionsplanung“ wird ein Sachverständiger des Ingenieurbüro Möhler + Partner aus München zur Verfügung stehen.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt den Entwurf des durch das Ingenieurbüro Möhler + Partner vorgestellten Lärmaktionsplanes zur Kenntnis und beschließt :


  1. Die Verwaltung wird beauftragt den vorliegenden Entwurf des Lärmaktionsplanes mit den Baulastträgern, sonstigen Behörden und Regierung abzustimmen.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung nach erfolgter Abstimmung unter 1. für die Dauer eines Monats durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.04.2018 09:24 Uhr