Bauantrag Anton Portenlänger zum Neubau von zwei Doppelhaushälften mit Garagen auf dem Grundstück Fl.Nr. 435/4 an der Wörnbrunner Str. 25;


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses , 07.05.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 07.05.2018 ö beschließend 7

Sachverhalt

Bauherr: Anton Portenlänger
Bauort: Wörnbrunner Str. 25, Grundstück Fl.Nr. 435/4 (Grundstücksgröße = 1.710 m²)
Planbereich: qualifizierter Bebauungsplan B7 vom 21.02.1969, Bebauungsplan Nr. B 35 i. d. F. vom 08.11.2012; Ortsgestaltungssatzung und Garagen – und Stellplatzsatzung, Baumschutzverordnung;


GR-Mitglied Steininger ist gemäß Art. 49 Gemeindeordnung als beauftragter Architekt von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.
 
Das geplante Bauvorhaben war bereits Beratungsgegenstand in Form einer Bauvoranfrage in der Bauausschusssitzung am 05.03.2018.

Das oben genannte Grundstück liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes Nr. B7 vom 21.02.1969.

Aktuell ist das Grundstück mit einem zusammenhängenden Einfamilienhaus samt Nebenanlagen bebaut. Das Wohnhaus liegt hälftig außerhalb des festgesetzten Bauraumes. Dies wurde mit der Baugenehmigung von 1975 befreit und genehmigt.

Der Bauwerber plant einen Teilabriss des bestehenden Gebäudes im südlichen Teil sowie den Neubau von zwei Doppelhaushälften in E+1+D-Bebauung mit Satteldach (44° Dachneigung, Dachgeschoss kein Vollgeschoss) mit Garagen in diesem Grundstücksbereich.

Der qualifizierte Bebauungsplan B7 gibt eine südliche Begrenze von fünf Metern und einen Bauraum von 18 Metern vor.

Die o.g. festgesetzte Baugrenze sowie der Bauraum werden eingehalten.

Die vorgegebene Grundflächenzahl von 0,20 sowie die Geschossflächenzahl von 0,26 werden in der Hauptnutzung eingehalten. Die Grundfläche mit den Nebenanlagen (Garagen und Zufahrten) wird mit ca. 35 m² überschritten – dafür ist eine Befreiung erforderlich.

Die weiteren Festsetzungen des Bebauungsplanes werden eingehalten.

Die beiden Zufahrten zu den Garagen sind auf eine Breite von jeweils 5 Meter zu reduzieren.

Zur Einfriedung wird keine Aussage getroffen, diese ist entsprechend der Ortsgestaltungssatzung zu planen.

Die weiteren Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung werden eingehalten.

Der Stellplatznachweis wird durch den Bau von zwei Doppelgaragen ausreichend geführt.

Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.

Der Baumbestands-/Freiflächengestaltungsplan liegt noch zur Beurteilung im gemeindlichen Umweltamt. Die Stellungnahme wird zur Sitzung verlesen.

Beschluss

GR-Mitglied Steininger ist gemäß Art. 49 Gemeindeordnung als beauftragter Architekt von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau von zwei Doppelhaushälften mit Garagen herzustellen.

Eine Befreiung wegen Nichteinhaltung der Grundflächenzahl mit den Nebenanlagen (Garagen und Zufahrt) um ca. 35 m² wird befürwortet.

Die beiden Zufahrten zu den Garagen sind auf eine Breite von jeweils 5 Meter zu reduzieren.

Die Einfriedung ist entsprechend der Ortsgestaltungssatzung zu planen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 27.06.2018 14:24 Uhr