Bauherr: Mamisch Immobilien GmbH
Bauort: Am Düllanger 4, Grundstück Fl. Nr. 663/2 (Grundstücksgröße 984 m²)
Planbereich: Bebauungsplan 69/56 v. 24.01.1957 und BL 18/96 (B 35) 2. Änderung v. 08.11.2012, § 34 BauGB, Ortsgestaltungssatzung, Garagen- und Stellplatzsatzung und Baumschutzverordnung;
Das geplante Bauvorhaben war bereits Beratungsgegenstand der letzten Bauausschusssitzung am 09.04.2018. Das gemeindliche Einvernehmen wurde aufgrund der Situierung des Hauses zum Erhalt der Eiche Nr. 1 nicht hergestellt. Der Planer hat das Gebäude nun in den südlichen Grundstücksteil situiert, sodass die Eiche Nr. 1 erhalten werden kann.
GR-Mitglied Kraus ist gemäß Art. 49 Abs. 1 Gemeindeordnung als beauftragter Architekt von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.
Die Antragsteller planen die Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit fünf altersgerechten Wohnungen in E+1+D-Bebauung mit Satteldach (40° Dachneigung, Dachgeschoss kein Vollgeschoss) und einer Tiefgarage.
Der für das Grundstück heranzuziehende, aus 1957 stammende Bebauungsplan gibt eine nördliche Baugrenze von vier Metern zum Düllanger vor. Das im Bebauungsplan abgebildete Aufrissschema ist bezüglich der festgesetzten Wandhöhe und Dachneigung als obsolet anzusehen. Die Beurteilung der Wandhöhe richtet sich nach dem Einfügungsgebot des § 34 BauGB.
Die o.g. festgesetzte Baugrenze wird mit fünf Metern eingehalten.
Das Mehrfamilienhaus wird mit einer Wandhöhe von 6,79 m geplant und fügt sich in die Umgebungsbebauung ein.
Die vorgegebene Grundflächenzahl von 0,25 sowie die Geschossflächenzahl von 0,30 wird in der Hauptnutzung eingehalten Die Grundfläche mit den Nebenanlagen (Tiefgarage und Rampe) wird mit ca. 134 m² überschritten – da jedoch die Tiefgarage eine geplante Erdüberdeckung von 1,00 m aufweist, sollte die erforderliche Befreiung befürwortet werden.
Der geplante Carport ist entsprechend den Festsetzungen der Ortsgestaltung auszuführen.
Auf der Gebäudewestseite ist eine Abgrabung zur Belichtung der Aufenthaltsräume im Keller geplant, die in ihren Ausmaßen den Ausnahmetatbeständen der Ortsgestaltungssatzung entspricht. Eine Abweichung sollte hier befürwortet werden.
Die sonstigen Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung werden eingehalten.
Der Stellplatznachweis wird durch den Bau einer Tiefgarage sowie von zwei weiteren oberirdischen Stellplätzen ausreichend geführt.
Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.
Der geänderte Baumbestands-/Freiflächengestaltungsplan wurde vom gemeindlichen Umweltamt beurteilt. Der Erhalt der alten Eiche wird sehr positiv bewertet.
Die Esche mit Stu 2,45 m im Süd-Westen des Grundstücks ist sehr stark mit Efeu bewachsen. In der Folge hat die Esche die innere Krone sehr reduziert und zeigt nur noch im Außenbereich der Krone belaubte Äste. Das Eschentriebsterben ist stark zu vermuten, allerdings mit Sicherheit erst Juni/Juli genau zu beurteilen. Die Prognose ist daher ungewiss.
Bei einer Abwägung zwischen den beiden Bäumen muss man sich ganz klar für den größtmöglichen Schutz für den Erhalt der Eiche aussprechen.
Die Nachpflanzungen sind von der Wahl der Arten und der Größe des Stammumfangs ausgezeichnet.
Das geplante Bauvorhaben ist zulässig und genehmigungsfähig.