Tekturantrag zur Änderung des Freiflächengestaltungsplanes auf dem Grundstück Fl. Nr. 592/6 an der Nördlichen Münchner Straße 28;


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses , 21.01.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 21.01.2019 ö 4

Sachverhalt

Bauort: Nördliche Münchner Str. 28, Grundstück Fl. Nr. 592/6 (Grundstücksgröße 6.539m²) Planbereich: Bebauungsplan 67 B 12 vom 02.03.2012, BL 18/96 (B 35) 2. Änderung v. 08.11.2012, Ortsgestaltungssatzung und Garagen- und Stellplatzsatzung;


Auf dem Grundstück müssen die Versorgungsleitungen aufgrund der geänderten Eigentumsverhältnisse neu verlegt werden. Aus diesem Grund beantragen die Antragsteller die Fällung der Buchen Nr. 19 Stu 1,89 m und 20 mit Stu 3,18 m sowie der Tannen Nr. 5 und 6. Die Tannen Nr. 5 u. 6 fallen jedoch nicht unter die Baumschutzverordnung.

Nach Stellungnahme des gemeindlichen Umweltamtes kann der Fällung der Buche Nr. 20 aufgrund von Zwiesel und einer Wassertasche zugestimmt werden.

Die Buche Nr. 19 hat zwar eine Faulstelle in der Krone wäre aber grundsätzlich erhaltenswert, aufgrund der zu verlegenden Versorgungsleitungen, die insbesondere beim Kanal relativ viel Platz benötigt.

Die Ersatzpflanzungen sind hinsichtlich der Art in Ordnung (Hainbuche), bezüglich des Stammumfanges aber zu klein. Sie sollten mindestens Stu von 20 – 25 cm haben.  

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zur eingereichten Tektur wie folgt herzustellen:

Die Buchen Nr. 19 und Nr. 20 werden zur Fällung freigegeben.

Der Stammumfang der Ersatzpflanzungen ist mit mind. 20-25 cm vorzusehen und auszuführen.  

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 21.02.2019 11:41 Uhr