Bestellung eines Gemeindewahlleiter und eines Stellvertreters für die Kommunalwahlen 2020;


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 22.10.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 22.10.2019 ö beschließend 6

Sachverhalt

Gemäß Art. 5 Abs. 1 Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz beruft der Gemeinderat den ersten Bürgermeister, einen der weiteren Bürgermeister, einen der weiteren Stellvertreter, ein sonstiges Gemeinderatsmitglied oder eine Person aus dem  Kreis der Bediensteten der Gemeinde zum Wahlleiter für die Gemeindewahlen. Außerdem wird aus diesem Personenkreis zugleich eine stellvertretende Person berufen.

Zum Wahlleiter für die Gemeindewahlen oder zu dessen Stellvertretung kann nicht berufen werden, wer bei der Wahl zum ersten Bürgermeister oder zum Gemeinderat mit seinem Einverständnis als sich bewerbende Person aufgestellt worden ist, für diese Wahlen eine Aufstellungsversammlung geleitet hat oder bei diesen Wahlen Beauftragter für den Wahlvorschlag oder dessen Stellvertretung ist.

Die Berufung ist der Rechtsaufsichtsbehörde unverzüglich anzuzeigen.

Für die Durchführung der bevorstehenden Kommunalwahlen 2020 wird aufgrund der aufgeführten Gründe vorgeschlagen, Herrn Tobias Dietz (Hauptamtsleiter) zum Wahlleiter sowie Herrn Rudi Pleithner (stellvertretender Hauptamtsleiter) zum stellvertretenden Wahlleiter zu berufen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, Herrn Tobias Dietz zum Wahlleiter sowie Herrn Rudi Pleithner zum stellvertretenden Wahlleiter für die Durchführung der Kommunalwahlen 2020 zu berufen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.11.2019 15:57 Uhr