Bauantrag zum Neubau einer Villa mit Garage und Pool auf dem Grundstück Fl.Nr. 613/22 an der Ludwig-Thoma-Str. 3 c;


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses , 16.12.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 16.12.2019 ö 9

Sachverhalt

Bauort: Ludwig-Thoma-Str. 3 c, Grundstück Fl.Nr. 613/21 (Grundstücksgröße = 3.000 m²)
Planbereich: Bebauungsplan 65 B 11 vom 28.11.1911 Bebauungsplan BL 19/96 (B 35) i.d.F. vom 08.11.2012, §34 BauGB; Ortsgestaltungssatzung, Garagen – und Stellplatzsatzung und Baumschutzverordnung;

Der Bauwerber plant die Errichtung einer Villa mit Garage und Pools in E+1+D Bebauung mit einem Mansardenwalmdach (DN 52°/17°). Das Dachgeschoss ist kein Vollgeschoß. 

Das Maß der baulichen Nutzung mit der Hauptnutzung wird eingehalten. Die Grundfläche mit den Nebenanlagen wird durch die Unterbauung mit einem Poolbereich um ca. 161 m² überschritten. Eine Befreiung für die Überschreitung der Grundfläche mit den Nebenanlagen sollte aufgrund der Erdüberdeckung mit mind. 1 m wie in ähnlichen Fällen befreit werden. 

Die Festsetzungen des Bebauungsplanes 65 B11 und des Bebauungsplanes B35 sind eingehalten. 

Das Bauvorhaben fügt sich gem. § 34 BauGB in die Umgebungsbebauung ein. 

Der Giebel auf der Südseite des Baukörpers übersteigt mit ca. 2,00 m das zulässige Maß nach der Ortsgestaltungsatzung. Abweichungen sind hier in der Vergangenheit nur bis zu max. 1,80 m Überschreitung von der Wandhöhe zugelassen werden. Dies ist beim Giebel auf der Südseite entsprechend abzuändern. Bis zu dieser Höhe sollte eine Abweichung erteilt werden. 

Eine Abgrabung an der südlichen Gebäudeseite entspricht den Ausnahmetatbeständen der Ortsgestaltungsatzung und sollte daher befürwortet werden. 

Die sonstigen Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung sind eingehalten. 

Der Stellplatznachweis wird mittels Doppelgarage erbracht. 

Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig. 

Gemäß der Stellungnahme des gemeindlichen Umweltamtes werden zwei ältere Buchen zur Fällung beantragt. Aufgrund nachlassender Vitalität bzw. mangelnder Verkehrssicherheit sind beide nicht erhaltenswert. 

Zwei Buchen mit Stu 1,29 m und 2,48 m werden erhalten. Die anrechenbaren Bäume auf dem Baugrundstück sind ausreichend. 

Zwei Rosskastanien als Ersatzpflanzungen sind ungeeignet, da die Baumart leider inzwischen stark anfällig ist. Eine Änderung wurde durch Handeintrag vorgenommen. 

Zwei Ersatzpflanzungen sind nur mit dem geringen Stu 18-20 cm angegeben. Das ist zu gering. Eine Änderung wurde durch Handeintrag vorgenommen.

Säulenform (quercus fastigiata im Osten) ist nicht zulässig. 

Das Bauvorhaben ist genehmigungsfähig.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau einer Villa mit Garage und Pools herzustellen.

Eine Überschreitung der Grundfläche mit den Nebenanlagen aufgrund der Unterbauung mit dem Pool für ca. 166 m² wird aufgrund der Ausführung mit mind. 1 m Erdüberdeckung befürwortet. 

Einer Abweichung aufgrund der Errichtung einer Abgrabung innerhalb des Ausnahmetatbestandes der Ortsgestaltungssatzung wird zugestimmt

Der beantragten Fällung der zwei älteren Buchen wird zugestimmt.

Die Säulenform (quercus fastigiata) im Osten ist abzuändern. 
 

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 21.09.2022 09:47 Uhr