Bauherr: Stroh+Oldenbourg Architekten, Herzog-Christoph-Str. 4, 82031 Grünwald
Bauort: Pommernstraße 9, Grundstück Fl. Nr. 348/6
Planbereich: Bebauungsplan Nr. B 35 v. 31.01.1997, § 34 BauGB, Ortsgestaltungssatzung und Garagen- und Stellplatzsatzung
Für das zwischen der Pommern- und Oberhachinger Straße liegende Grundstück soll im Rahmen der gegenständlichen Bauvoranfrage die Möglichkeit zur Errichtung eines Bürogebäudes geklärt werden. Geplant ist dabei eine reine Büronutzung des kompletten Gebäudes, deren Erschließung dann über die Oberhachinger Straße erfolgt und die Parkierung in einer Tiefgarage organisiert. Letzteres wird von der Verwaltung sehr positiv eingestuft, da hierdurch weniger Verkehr in der ruhigen Sackgasse Pommernstraße generiert wird.
Begründet wird dies mit der starken Verkehrs- und Lärmbelastung durch die Kreisstraße M11 sowie den bestehenden Bezugsfall schräg gegenüber, Ecke Otto-Heilmann- / Oberhachinger Straße.
Die Art der baulichen Nutzung ist hier nach § 34 Baugesetzbuch, also der Umgebungsbebauung entsprechend zu beurteilen. Die Pommernstraße ist grundsätzlich als reines Wohngebiet einzustufen. Nachdem sich die Bebauung aber an der Oberhachinger Straße orientieren soll, ist folgerichtig auch diese als Umgebungsbebauung heranzuziehen. Hier sind bereits im Bestand mehrfach gewerbliche Nutzungen und auch wie bereits vom Architekten vorgetragen, komplette Bürogebäude vorhanden.
Nach eingehender Prüfung empfiehlt die Verwaltung, das Einvernehmen in Aussicht zu stellen, soweit die Baurechtlichen Parameter eingehalten werden und das Gebäude erschließungstechnisch an der Oberhachinger Straße orientiert wird.