Bauort: Dr.-Kurt-Huber-Str. 7, Grundstück Fl.Nr. 580/17 und 580/3
(Grundstücksgröße = insg. 6.174 m²)
Planbereich: Bebauungsplan Nr. BL 19/96 (B35) 3. Änderung vom 13.04.2023; Ortsgestaltungssatzung, Garagen – und Stellplatzsatzung, Abstandsflächensatzung und Baumschutzverordnung;
GR-Mitglied Kraus ist aufgrund seiner Eigenschaft als beauftragtes Planungsbüro von der Beratung und Beschlussfassung nach Art. 49 GO ausgeschlossen.
Die Bebauung auf dem gegenständlichen Grundstück wurde mit Bescheid vom 29.08.2022 genehmigt.
Aufgrund von Änderungen am Baukörper ist eine Tektur notwendig. Nachfolgende Inhalte sind in der vorgelegten Tektur enthalten:
- Verkleinerung des Geschossfläche im OG
- Verlegung der Abgrabung
- Vergrößerung der Tiefgarage um zwei Stellplätze
- Verkleinerung von Räumen im KG
- Reduzierung der GR-II relevanten Auskragungen im KG
- Verkleinerung des Pools
- Wegfall GR I-relevanter Podeste
- Verkürzung der Tiefgaragenrampe
Die Maßnahmen haben Auswirkung auf das Maß der baulichen Nutzung in der Grund- und Geschoßfläche. Die Grund- und Geschoßfläche wird innerhalb des genehmigten Rahmens weiterhin eingehalten.
Die geplante Holzlamellenkonstruktion ist wie in der Ur-Genehmigung als Markise zu planen.
Die geplante Abgrabung im Innenhof entspricht den Ausnahmetatbeständen der Ortsgestaltungssatzung und wird befürwortet. Weitere Abgrabungen/Lichthöfe sind nicht zulässig.
Der Stellplatznachweis wird ausreichend erbracht.
Die Nachbarunterschriften liegen nicht vor.
Der Baumbestands- und Freiflächenplan liegt dem Umweltamt zur Beurteilung vor. Die Stellungnahme wird zur Sitzung nachgereicht.