Antrag Wilma und Hansjörg Pirngruber zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 390/7 an der Wilhelm-Humser-Straße 14;


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses , 15.02.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 15.02.2016 ö beschließend 5

Sachverhalt

Bauherr: Wilma und Hansjörg Pirngruber
Bauort: Wilhelm-Humser-Straße 14, Grundstück Fl. Nr. 390/7 (Grundstücksgröße 750 m²)
Planbereich: Bebauungspläne 61 BI 37 v. 20.12.1937 und Nr. B 35 v. 31.01.1997, § 34 BauGB, Ortsgestaltungssatzung, Garagen- und Stellplatzsatzung und Baumschutzverordnung


Der Bebauungsplan 61 BI 37 setzt einen Bauraum fest – das bedeutet, dass für das genannte Baugrundstück zur nördlichen Grundstücksgrenze ein Abstand von 5,00 m durch eine sog. Baugrenze einzuhalten ist.

Die Antragsteller begehren die Genehmigung zur Errichtung eines Einfamilienhauses in E+D-Bebauung mit Satteldach (DN, 38°, DG ist kein Vollgeschoss) und einer Garage.

Die o.g. festgesetzte Baugrenze wird eingehalten.

Das Maß der baulichen Nutzung (GFZ 0,30; GRZ 0,25) wird sowohl hinsichtlich der Haupt- als auch der Nebennutzung eingehalten.

Die Wand- und Firsthöhen sowie alle weiteren Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung werden eingehalten.

Über die Einfriedung des Grundstücks wurde keine Aussage getätigt, diese ist entsprechend der Ortsgestaltungsatzung zu gestalten.

Der Stellplatznachweis ist mit einer Garage sowie einem offenen Stellplatz ausreichend erbracht. Allerdings ist der Stellplatz derzeit im Vorgartenbereich geplant. Dies ist vom Planer entsprechend zu ändern.

Ein Freiflächen-/Baumbestandsplan wird bis zur Sitzung nachgereicht und zur Beurteilung ins zuständige Umweltamt weitergegeben.

Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.

Das geplante Bauvorhaben ist zulässig und genehmigungsfähig.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt den Vortrag der Verwaltung zur Kenntnis und stellt das gemeindliche Einvernehmen für den vorliegenden Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses in E + D – Bebauung mit einer Garage her.

Die Einfriedung des Grundstücks ist entsprechend der Ortsgestaltungsatzung mit max. 1,60 m Höhe auszuführen.

Entsprechend der Forderung der Gemeinde wurde der beanstandete Stellplatz nun außerhalb des 5 m Vorgartenbereichs situiert.

Die Birkengruppe, Baum Nr. 1-4 fällt unter die Baumschutzverordnung und ist mit geeigneten Schutzvorkehrungen während des Baus und dauerhaft entsprechend zu erhalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.10.2016 10:11 Uhr