Abfallwirtschaft; Neue Benutzungsordnung für den Wertstoffhof der Gemeinde Grünwald;


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 10.12.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 10.12.2024 ö 6

Sachverhalt

Die bisherige Benutzungsordnung stammt aus dem Jahr 2002. Sie ist im Jahr 2006 und 2008 geringfügig angepasst worden. Die Benutzungsordnung dient im Wesentlichen dazu, Abläufe und Regelungen für den Betrieb des Wertstoffhofes während der Öffnungszeiten festzulegen.

Die kommunale Abfallwirtschaftssatzung, die von der Gemeinde erst vor kurzem erlassen worden ist, regelt bereits die Abgabe von Wertstoffen am Wertstoffhof. Die kommunale Gebührensatzung zur Abfallwirtschaft setzt mögliche Gebührenerhebungen im Wertstoffhof fest.

Um keine doppelten Regelwerke zu schaffen, die bei Änderungen angepasst werden müssten, wurde die Benutzungsordnung auf wesentliche Punkte, z.B. die Ordnung und Sicherheit am Wertstoffhof, den Betrieb der Wertstoffbörse, Haftungsfragen reduziert. Der Entwurf der Benutzungsordnung wurde von einer Rechtsanwaltskanzlei geprüft.

In der Zweckvereinbarung zwischen der Gemeinde Grünwald und der Gemeinde Straßlach-Dingharting über die Errichtung und den Betrieb des Wertstoffhofs in Grünwald aus dem Jahr 2000 wird auf die Benutzungsordnung verwiesen. Aus diesem Grund wurde sie mit der Gemeinde Straßlach-Dingharting im Vorfeld abgestimmt. Der Gemeinderat der Gemeinde Straßlach-Dingharting hat am 30.10.24 der neuen Benutzungsordnung zugestimmt.

Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung vom 03. Dezember 2024 dem Gemeinderat einstimmig den Erlass einer neuen Benutzungsordnung empfohlen. Die Benutzungsordnung war Bestandteil des Vortrags in der Verwaltungsausschusssitzung. Auf ein Verlesen der Benutzungsordnung wurde verzichtet.

Beschluss

Die Gemeinde Grünwald beschließt auf Grund des Art. 7 Abs.1 Satz 1 und 2 Bayerisches Abfallgesetz (BayAbfG) in Verbindung mit der Rechtsverordnung des Landkreises München zur Übertragung der Aufgabe „Einsammeln und Befördern von Abfällen“ auf die Städte Garching bei München, Haar und Unterschleißheim, die Gemeinden des Landkreises München und den Zweckverband München-Südost (Übertragungsverordnung ÜVO) und in Verbindung  mit § 3 Abs.1 Satz 5 der kommunalen Abfallwirtschaftssatzung (AbfWS) sowie in Verbindung mit § 3 Satz 2 der Vereinbarung über die Errichtung und den Betrieb eines Wertstoffhofes in Grünwald – Zweckvereinbarung und Art. 24 Abs.1 Nummer 1 und Abs. 2 Satz 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) die dieser Niederschrift beigehefteten und dem Gemeinderat vorliegende Benutzungsordnung für den Wertstoffhof der Gemeinde Grünwald und der Gemeinde Straßlach-Dingharting (BenutzOWertStH). 

Die Benutzungsordnung ist Bestandteil dieses Vortrags. Auf ein Verlesen der Benutzungsordnung wird verzichtet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.01.2025 09:57 Uhr