Bauantrag Stutz Alexander zum Umbau und Aufstockung eines Wohnhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 289/1 an der Leerbichlallee 20;
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bauausschusses , 08.05.2017
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das Grundstück liegt in einem Bereich ohne Bebauungsplan – es gilt somit § 34 BauGB (Umgebungsbebauung / Einfügungsgebot) sowie die Ortsgestaltungssatzung.
Der Bauwerber plant ein steileres Satteldach mit 45° Neigung, um im Dachgeschoss geeignete Aufenthaltsräume zu schaffen. Im Giebelbereich (Ostansicht) werden zwei neue Fenster – mit französischem Balkon zur Ausführung kommen. Ansonsten werden in der Nord- u. Südansicht zulässige Gauben und Dachflächenfenster geplant.
Laut Mitteilung des Architekten will auch der westliche Miteigentümer das Dachgeschoss seiner Doppelhaushälfte ausbauen, so dass sich dann ein einheitliches Erscheinungsbild (First- und Trauflinie) ergibt.
Weiter wünscht der Bauherr die Errichtung einer Windschutzwand mit 3m Höhe zwischen der bestehenden Garage und dem Wohnhaus.
Nachdem alle bauplanungsrechtlichen und bauordnungsrechtlichen Belange eingehalten sind, ist das Vorhaben zulässig und genehmigungsfähig.
Beschluss
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das Einvernehmen zum Ausbau des Dachgeschosses und zur Errichtung einer Windschutzwand
herzustellen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Datenstand vom 27.06.2017 12:28 Uhr