Bauvorhaben Wilhelm-Keim-Str. 19 - Vergabe der Planungsleistungen;


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses , 18.12.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 18.12.2017 ö beschließend 14

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in öffentlicher Sitzung einstimmig beschlossen, von fünf Architekturbüros ein Honorarangebot für die Planungsleistungen zum Neubau eines Wohnhauses mit Tiefgarage an der Wilhelm-Keim-Str. 19 einzuholen. Die Bauverwaltung hat hier auftragsgemäß Angebote eingeholt.


Die eingereichten Angebote wurden geprüft, es ergab dabei den folgenden wirtschaftlichsten Bieter:


Architekturbüro

Honorarzone

Leistungs-phasen

Neben-
kosten

Sonstiges

Angebotssumme
netto

1.Schwesinger & Frach

III unten

1-9

-

50% Minderung auf LP 1-4 wg. Wiederholfaktor

128.990,56 €

Das Architekturbüro Schwesinger hat rechtlich zulässig eine 50%ige Minderung auf die LP 1-4 abgebildet, da dieses Büro ein gleiches Projekt an der Südlichen-Münchner-Str. 18 geplant hat – nach § 11 Abs. 4 HOAI ist hier eine entsprechende Kürzung zulässig – das wurde auch juristisch überprüft und für in Ordnung befunden.
Mit der vorgenommenen und zulässigen Kürzung ist das Honorarangebot des Architekturbüros Schwesinger & Frach am wirtschaftlichsten.


Fazit:
Nach Auswertung der vorliegenden Honorarangebote ist das Angebot von Architekturbüro Schwesinger & Frach am wirtschaftlichsten. Die Bauverwaltung empfiehlt dem Bauausschuss den Auftrag für die Planungsleistungen zum Neubau eines Wohnhauses mit TG an der Wilhelm-Keim-Straße an dieses Architekturbüro zu erteilen.

Entsprechende Haushaltsmittel sind in den Haushalt 2018 einzuplanen.

Beschluss

Der Gemeinderat hat in öffentlicher Sitzung einstimmig beschlossen, von fünf Architekturbüros ein Honorarangebot für die Planungsleistungen zum Neubau eines Wohnhauses mit Tiefgarage an der Wilhelm-Keim-Str. 19 einzuholen. Die Bauverwaltung hat hier auftragsgemäß Angebote eingeholt und diese geprüft.

Das Architekturbüro Schwesinger und Frach hat in seinem Angebot eine 50%ige Minderung auf die LP 1-4 abgebildet, da dieses Büro ein gleiches Projekt an der Südlichen-Münchner-Str. 18 geplant hat – nach § 11 Abs. 4 HOAI ist hier eine entsprechende Kürzung zulässig – das wurde juristisch überprüft und für in Ordnung befunden.
Mit der zulässigen Kürzung ist das Honorarangebot des Architekturbüros Schwesinger und Frach am wirtschaftlichsten.

GR-Mitglied Steininger ist von der Beratung und Beschlussfassung nach Art. 49 Abs. 1 GO als teilnehmender Architekt im Rahmen der Angebotseinholung ausgeschlossen.

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, die Planungsleistungen zum Neubau eines Wohnhauses mit Tiefgarage an das Architekturbüro Schwesinger und Frach zum geprüften Honorarangebot vom 03.11.2017 in Höhe von 128.990,56 € netto  (LP 1-9, Nebenkosten 0%)  zu vergeben.

Entsprechende Haushaltsmittel sind in den Haushalt 2018 einzuplanen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 29.01.2018 14:55 Uhr