Einziehung der Fritz-Kneidl-Straße (Östliche Teilfläche Fl.Nr. 389/16) gemäß Art. 8 Bayerisches Straßen- und Wegegesetz; Antrag der Gemeinnützigen Baugenossenschaft Grünwald e.G. vom 19.06.2018;
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 24.07.2018
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Gemeinderat hat in seiner nichtöffentlichen Sitzung am 25.07.2017 den damaligen Grundstückstauschvertrag einstimmig beschlossen.
Es ging dabei u.a. darum, den Ostteil der Fritz-Kneidl-Straße (Fl.Nr. 389/16) dem Baugrundstück der Gemeinnützigen Baugenossenschaft e.G. zuzumessen. Das ist mittlerweile geschehen. Nun ist aufgrund des Baufortschrittes die Baugenossenschaft an die Gemeinde herangetreten, weil das betreffende Grundstücksteilstück der Öffentlichkeit durch sogenannte Einziehung i.S. Art. 8 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes entzogen werden soll.
Die Einziehung ist ortsüblich bekanntzumachen.
Die Baugrundstücke der Baugenossenschaft werden durch die Josef-Kogler-, Josef-Würth- , Josef-Sammer- und künftig neu über den Wendehammer an der Fritz-Kneidl-Straße (Westteil - siehe beil. Lageplan) erschlossen.
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt den Vortrag der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt die Einziehung der Fritz-Kneidl-Straße (Fl.Nr. 389/16) nach Art. 8 Bayerisches Straßen- u. Wegegesetz.
Die Einziehung ist ortsüblich bekanntzumachen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0
Datenstand vom 27.01.2021 09:39 Uhr