Bauherr: Christian Rößner
Bauort: Tatzelwurmweg 4, Grundstück Fl.Nr. 257/103 (Grundstücksgröße = 1.178 m²)
Planbereich: Bebauungsplan Nr. B 35 i.d.F. vom 08.11.2012, § 34 BauGB; Ortsgestaltungssatzung und Garagen – und Stellplatzsatzung
Im Rahmen einer Kontrolle durch die Bauaufsichtsbehörde wurde eine Abweichung von der Festsetzung der Ortsgestaltung hinsichtlich der Höhe der straßenseitigen Einfriedung festgestellt. Die errichtete Höhe widerspricht mit einer Höhe von 1,70 bis 1,90 m der Festsetzung des § 9 Abs. 4 der Ortsgestaltungssatzung. An Wohnstraßen dar die Höhe der Einfriedung 1,60 m nicht überschreiten. Beim Tatzelwurmweg handelt es sich um eine Wohnstraße. Die Einfriedung ist hier straßenseitig mit maximal 1,60 m festgesetzt. Der Antragsteller beantragt eine isolierte Abweichung von dieser Festsetzung mit nachfolgender Begründung:
Das Grundstück des Anwesens Tatzelwurmweg 4 liegt am Ende einer Sackgasse und grenzt direkt an den Grünwalder Forst. Im Anwesen wohnen mehrere Hunde und auch kleine Kinder. Daher musste eine geeignete Einfriedung errichtet werden, um ein Eindringen von Wildtieren und auch um ein Entkommen der Hunde in den Forst zu verhindern.
Da vor dem Grundstück kein Gehweg vorhanden ist musste ein Sockel zum Höhenausgleich zwischen Straßenniveau zu bestehender Rasenfläche gesetzt werden. Die Zaunfelder der Stabgitterkonstruktion sind 1,60 m hoch durch den errichteten Sockel von 0,20 cm wird eine Gesamthöhe von 1,80 m erreicht. Die Zaunanlage wird mit einer Hecke begrünt, so dass diese mit der Zeit eingewachsen sein wird.
In der Vergangenheit wurden hier trotz vielseitiger Argumente keine Abweichungen von der Festsetzung befürwortet und somit keine isolierten Abweichungen erteilt. Die straßenseitige Zaunanlage ist auf das zulässige Maß vom insgesamt 1,60 m zu reduzieren. Das verwendete Material sollte auch aufgrund der vorgebrachten Argumentation befürwortet werden. Mit der vorhandenen Hecke soll der Zaun eingewachsen werden.
Baumschutz wird nicht berührt.
Nachbarunterschriften liegen nicht vor.