Antrag Thomas Schweiger auf isolierte Abweichung zur Errichtung einer Mauer, Grundstück Fl.Nr. 470/9 an der Eichleite 57;


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses , 09.04.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 09.04.2018 ö beschließend 12

Sachverhalt

Das Landratsamt München hat mit Schreiben vom 13.10.2017 dem Antragsteller mitgeteilt, dass die von ihm errichtete Mauer der Ortsgestaltungssatzung widerspricht und damit materiell rechtlich rechtswidrig ist.

Darauf hin hat der Bauwerber bei der Bauverwaltung vorgesprochen und die Möglichkeiten einer zulässigen Einfriedung abgefragt. Im vorliegenden Fall verhält es sich so, dass tatsächlich im unmittelbaren Umfeld vielfach Mauern ähnlicher Bauart und Höhe bereits vorhanden sind. Aus diesem Grund war dem Bauherrn die Rechtswidrigkeit seines Vorhabens nicht bewusst.

Die bestehenden Mauern sind (wohl) vor Erlass der Ortsgestaltungssatzung errichtet worden und können als Bezugsfälle nicht herangezogen werden.

Die vor dem Anwesen Eichleite 57 errichtete Mauer ist nach den Bestimmungen der gültigen Ortsgestaltungssatzung unzulässig und auch nicht im Rahmen einer isolierten Abweichung nachträglich zu genehmigen.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, der beantragten isolierten Abweichung zur Errichtung einer Mauer nicht zuzustimmen. Das Landratsamt München wird gebeten,  geeignete Maßnahmen zur Beseitigung der widerrechtlich errichteten Mauer einzuleiten.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig abgelehnt

Datenstand vom 09.05.2018 11:01 Uhr