Tekturantrag Karl-Heinz Ising zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport auf dem Grundstück Fl. Nr. 724 an der Alexander-Schmorell-Str. 4;


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses , 30.07.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 30.07.2018 ö beschließend 14

Sachverhalt

Bauherr: Karl-Heinz Ising;
Bauort: Alexander-Schmorell-Str. 4; Grundstück Fl. Nr. 724 (Grundstücksgröße 991 m²) Planbereich: BL 18/96 (B 35) 2. Änderung v. 08.11.2012, Ortsgestaltungssatzung, Garagen- und Stellplatzsatzung und Baumschutzverordnung


Zum bereits genehmigten Bauvorhaben werden seitens des Bauherrn folgende Änderungen  mit der vorliegenden Tektur gewünscht:

  1. Planung eines offenen Carports mit 2 Stellplätzen
  2. Reduzierung der Trauf- und Firsthöhe um 7,5 cm
  3. Verschiebung des Standortes des Wohnhauses um 2,32 m nach Osten
  4. Entfall des eingeschossigen Anbaus, Ausbau des Spitzbodens, Kelleraußentreppe
  5. Entfall des Aufzuges
  6. Planung eines Vordaches
  7. Veränderungen der Raumaufteilung
  8. Reduzierung der Dachbelichtungselemente


Durch die geplante Reduzierung der versiegelten Flächen wird das Maß der baulichen Nutzung sowohl in der Hauptnutzung als auch bei den Nebenflächen eingehalten.

Die geplante Einliegerwohnung ist in dem vorliegenden Tekturantrag nicht mehr vorhanden. Die im Bestand befindliche straßennahe Einzelgarage an der westlichen Grundstücksgrenze, die ursprünglich als Garage und Zufahrt für die Einliegerwohnung gewertet und genehmigt wurde ist durch den Wegfall der Einliegerwohnung so nicht mehr zulässig und wiederspricht  § 7 Abs. 1 der Ortsgestaltungssatzung.
Hier ist eine entsprechende Umplanung erforderlich, entweder hinsichtlich der Einliegerwohnung oder der Wegfall der Garage. Grundfläche für Hauptanlagen wäre noch vorhanden.

Auf der Gebäudewestseite ist eine Abgrabung geplant, die den Ausnahmetatbeständen der Ortsgestaltungssatzung entspricht. Einer Abweichung sollte daher zugestimmt werden.

Die Dachbelichtungselemente sind entsprechend der Ortsgestaltungssatzung zu vermaßen.

Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.

Gemäß Stellungnahme des Umweltamtes sind die Nachbarbäume im Norden mit Baumschutzzäunen schon beim Abbruch gesichert werden.

Die Zufahrt sollte aus dem Kronenbereich der Ulme verschoben werden.

Der Stellplatznachweis wird mittels Carport mit 2 Stellplätzen erbracht.

Ein weiterer Tekturantrag, der in der Bauausschusssitzung vom 05.02.2018 behandelt wurde, ist noch nicht genehmigt.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen für die Tektur zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport herzustellen.

Der Errichtung einer ausnahmsweise zulässigen Abgrabung wird zugestimmt.

Die Dachbelichtungselemente sind zu vermaßen.

Die Nachbarbäume sind vor Abbruch des Altbestandes mit Baumschutzzäunen zu sichern.

Die Zufahrt ist aus dem Kronenbereich der Ulme zu verschieben.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 25.09.2018 11:50 Uhr