Datum: 11.02.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: kleiner Sitzungssaal
Gremium: Bauausschuss
Körperschaft: Gemeinde Grünwald
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:31 Uhr bis 19:32 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Entscheidung über die vorgelegte Tagesordnung;
2 Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 21. Januar 2019;
3 Bauantrag zur Erweiterung der bestehenden Tiefgarage und Neubau eines Schwimmbadgebäudes auf dem Grundstück Fl. Nr. 597/58 an der Adalbert-Stifter-Str. 12;
4 Voranfrage zum Anbau eines Liftes auf dem Grundstück Fl.Nr. 623/38 an der Heinz-Rühmann-Str. 13;
5 Bauantrag zur Errichtung von drei Stellplätzen auf einer Bohrpfahlwand auf dem Grundstück Fl.Nr. 98 am Gasteig 3;
6 Bekanntgabe von Bauanträgen nach Art. 37 GO;
7 Bekanntgabe von Bauanträgen nach Art. 58 BayBO;
8 Ausbau der Wallbergstraße – Beauftragung der Planung;
9 Anfragen an die Verwaltung und deren Beantwortung;
9.1 Anfrage GR-Mitglied Kraus
9.2 Anfrage GR-Mitglied Sedlmair
9.3 Anfrage GR-Mitglied Ritz
10 Neubau eines Wohnhauses an der Laufzorner Straße 30; Nachtrag 02_ KNX Anlage - Genehmigung;

Sitzungsdokumente öffentlich
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1. Entscheidung über die vorgelegte Tagesordnung;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 11.02.2019 ö 1

Beschluss

Die Tagesordnung wird angenommen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 21. Januar 2019;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 11.02.2019 ö 2

Beschluss

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 21.01.2019 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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3. Bauantrag zur Erweiterung der bestehenden Tiefgarage und Neubau eines Schwimmbadgebäudes auf dem Grundstück Fl. Nr. 597/58 an der Adalbert-Stifter-Str. 12;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 11.02.2019 ö beschließend 3

Sachverhalt

Bauort: Adalbert-Stifter-Straße 12, Grundstück Fl.Nr. 597/58  (Grundstücksgröße = 3.332 m²)
Planbereich: Bebauungsplan Nr. B 35 v. 31.01.1997, Qualifizierter Bebauungsplan Nr. B12, Ortsgestaltungssatzung und Garagen- und Stellplatzsatzung


Auf dem großzügigen Grundstück soll ein Schwimmbadgebäude errichtet und die bestehende Tiefgarage erweitert werden. Die Schwimmbadgebäude haben sich in der Vergangenheit im Gemeindegebiet häufig immer größer dargestellt, so dass hier Zweifel an der Zuordnung als Nebengebäude bestanden. Gemäß gängiger Rechtsprechung sind solche Nebengebäude ab einer gewissen Größe (im Verhältnis zum echten, zugehörigen Hauptgebäude) tatsächlich zur Hauptnutzung (also Grundfläche I und Geschossflächenzahl) anzurechnen. Um hier eine für die Bauherren nachvollziehbare Einteilung möglich zu machen, hat die Verwaltung im Einvernehmen mit dem Landratsamt München folgende Regelung erarbeitet:

Nebengebäude (egal ob als Poolgebäude oder zur sonstigen ursprünglichen Nebennutzung vorgesehen), deren Grundfläche (Außenmaß) im Verhältnis mehr als ein Drittel der Grundfläche des zugehörigen Hauptgebäudes beträgt, sind aufgrund ihrer Größe auf die Grundfläche Hauptgebäude (GR I) anzurechnen. Soweit die Grundfläche des Nebengebäudes unter einem Drittel im Verhältnis zur Grundfläche des Hauptgebäudes bleibt, sind diese wie gehabt auf die Grundfläche Nebenanlagen anzurechnen.
 
Somit ist der direkte Bezug zur Bestandsbebauung gegeben und eine nachvollziehbare Regelung getroffen.

Mit der vorliegenden Planung wird dieser Vorgabe entsprochen. Aufgrund des großzügigen Hauptgebäudes ist das Schwimmbadgebäude auch entsprechend groß.
Hinsichtlich der Gestaltung der Nebenanlage ist festzuhalten, dass dieses als klassisches Laternendach geplant ist, was nach Ortsgestaltungssatzung unzulässig ist. Dies ist somit entsprechend abzuändern.  

Durch die vorliegende Planung ändert sich lediglich die Grundflächenzahl mit den Nebenanlagen, diese kann hier aber gut eingehalten werden. Die Unterbauung des Grundstücks / Erweiterung der Tiefgarage wird mit 1m Erdüberdeckung geplant und die Befreiung (ca. 366m²) dafür sollte daher wie in ähnlich gelagerten Fällen bereits erfolgt, befürwortet werden.


Die sonstigen Festsetzungen des Bebauungsplanes und der Ortsgestaltungssatzung werden eingehalten.

Beschluss

Der Bauausschuss beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zur Erweiterung der bestehenden Tiefgarage und Neubau eines Schwimmbadgebäudes herzustellen .

Eine Befreiung wegen Überschreitung der Grundfläche mit den Nebenanlagen durch die Tiefgarage (ca. 366 m²) wird aufgrund der Erdüberdeckung mit 1 m befürwortet.

Die Dachform ist entsprechend der Ortsgestaltungsatzung zu planen und auszuführen. Ein Laternendach ist gem. § 5 Abs. 3 der Ortsgestaltungssatzung unzulässig.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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4. Voranfrage zum Anbau eines Liftes auf dem Grundstück Fl.Nr. 623/38 an der Heinz-Rühmann-Str. 13;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 11.02.2019 ö 4

Sachverhalt

Bauort: Heinz-Rühmann-Str. 13, Grundstück Fl.Nr. 623/38 (Grundstücksgröße =  1.030m²)
Planbereich: qualifizierter Bebauungsplan 5/98 (B39) v. 05.06.1998, Bebauungsplan Nr. B 35 i.d.F. vom 08.11.2012; Ortsgestaltungssatzung; Garagen – und Stellplatzsatzung und Baumschutzverordnung;

Der Antragsteller möchte mit der vorliegenden Voranfrage die Möglichkeit der Errichtung eines Außenaufzuges am bereits bestehenden Treppenhaus am nördlichen Gebäudeteil.

Wie im Antragsschreiben erläutert, ist der Außenaufzug aus gesundheitlichen Gründen notwendig. Auf dem gegenständlichen Grundstück ist die Bebauung in E+1+D ausgeführt. Die Problematik bei dem Vorhaben ist die bereits bestehende und durch das Landratsamt genehmigte Überschreitung der zulässigen Geschoßfläche um 12,1 m² aus der Bestandsbebauung. Der Anbau des Aufzuges über alle Geschoßebenen erhöht die Überschreitung bei einer Ausführung der Aufzugsanlage wie angegeben um weitere ca. 8 m² (1,50 m x 1,80 m). Aufgrund der Gebäudesituierung würde sich der Aufzug auf der Rückseite des Gebäudes im Norden befinden und wäre von der Straße aus nicht sichtbar.
Hinsichtlich der Grundfläche sind wohl noch Reserven vorhanden, dies ist allerdings in einem Genehmigungsverfahren entsprechend nachzuweisen.

Die rückwärtige Baugrenze ist einzuhalten. Eine Überschreitung wird nicht in Aussicht gestellt.

Grundsätzlich besteht kein Anspruch auf Überschreitung der maximal zulässigen Geschoßfläche, zumal diese bereits im Bestand überschritten ist. In ähnlich gelagerten Fällen wurden in der Vergangenheit Befreiungen für die Überschreitung der GR bzw. GF für den genannten Zweck (z.B. Graf-Seyssel-Straße, Herzog-Christoph-Str. 3, Kastanienallee) befürwortet.

Die Verwaltung hält aus diesen Gründen eine Überschreitung der Geschoßfläche mit dem Außenaufzug aus den genannten Gründen grundsätzlich für vertretbar. Das Maß der baulichen Nutzung hinsichtlich der Grundfläche muss jedoch zwingend eingehalten werden. Insoweit kann unter diesen Voraussetzungen das Einvernehmen in Aussicht gestellt werden.

Gemäß der Ausführungsdarstellung in der Voranfrage wäre zusätzlich eine Befreiung von der Ortsgestaltungssatzung hinsichtlich der Ausbildung der durchgehenden Trauf- und Firstlinie notwendig. Diese ist bereits im Bestand durch das vorgelagerte Treppenhaus durchbrochen. Aufgrund der genannten Gründe ist eine Befreiung vertretbar und wird in Aussicht gestellt.  

Durch den Aufzugsanbau wird notwendigerweise die Wandhöhe wenn auch gering erhöht. Der Bebauungsplan regelt nur die maximal zulässige Firsthöhe. Die Wandhöhe richtet sich nach den Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen für den Anbau eines Außenaufzuges in Aussicht zu stellen.

Eine Befreiung für die Überschreitung der Geschoßfläche mit dem Außenaufzug am Treppenhaus wird ausnahmsweise wg. des begründeten Einzelfalles in Aussicht gestellt.

Das zulässige Maß der baulichen Nutzung mit der Grundfläche der Hauptnutzung ist einzuhalten.  

Die rückwärtige Baugrenze ist einzuhalten.

Eine Befreiung von der Ausbildung einer durchgehenden Trauf- und Firstlinie kann aufgrund der Abweichung im Bestand in Aussicht gestellt werden.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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5. Bauantrag zur Errichtung von drei Stellplätzen auf einer Bohrpfahlwand auf dem Grundstück Fl.Nr. 98 am Gasteig 3;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 11.02.2019 ö 5

Sachverhalt

Bauort: Gasteig 3, Grundstück Fl.Nr. 98 (Grundstücksgröße = 906 m²)
Planbereich: Baulinienplan 251 B 28 v. 01.05.1930; Bebauungsplan Nr. B 35 i.d.F. vom 08.11.2012, §34 BauGB; Ortsgestaltungssatzung; Garagen – und Stellplatzsatzung und Baumschutzverordnung;


Der Bauwerber begehrt die Genehmigung für zwei zusätzliche Parkplätze auf dem Grundstück. Die Besonderheit des Vorhabens ist der Grenzverlauf des Grundstückes geschuldet. Dieser verläuft ca. mittig im Hangbereich des Gasteigs. Zum Zweck der Herstellung der Stellplätze soll der Hangbereich mittels einer Bohrpfahlwand abgestützt und darauf die geplanten zwei zusätzlichen, insgesamt drei Stellplätze mit einer Breite von je 2,50 m unter Ausnutzung des restlichen Grundstückteiles im Hangbereich errichtet werden.
Der Stellplatzbedarf für die Nutzungen auf dem Grundstück gem. der Garagen- und Stellplatzverordnung ist mit insgesamt sechs, ohne die zwei zusätzlichen Stellplätze, erfüllt. Die zusätzlich geplanten Stellplätze sind als Besucherstellplätze für Handwerker, Lieferdienste und Gäste gedacht, um die Park- sowie die Zu- und Abfahrtssituation zu entlasten.

Das Maß der baulichen Nutzung für die Nebenanlagen mit den Zufahrten und den Stellplätzen ist im genehmigten Bestand und dem geplanten Neubau im rückwärtigen Grundstücksbereich bereits überschritten. Eine Befreiung bis max. 70 % wurde noch nicht erteilt. Der Antrag liegt aktuell dem Landratsamt zu Genehmigung vor.  
Mit der vorliegenden Planung wird unter Bewertung der vorgelegten Berechnung des Architekten, das Maß der baulichen Nutzung mit der Zufahrt und den Nebenanlagen um weitere ca. 60 m² überschritten. Da es sich nicht um ein sog. Hammergrundstück mit überlanger Zufahrt handelt, sollte eine weitere Überschreitung der Grundfläche mit den Nebenanlagen über die 70 % hinaus wie bei ähnlich gelagerten Fällen nicht befürwortet werden.

Eine detailliertere Beurteilung der Maßnahme hinsichtlich der Ausführung, Darstellung und  Auswirkung auf die Lage konnte mangels Unterlagen nicht erfolgen.

Gemäß der Stellungnahme des Umweltamtes sind von der Maßnahme eine Esche und ein Ahorn betroffen. Der Eingriff in den Wurzelraum der Esche ist relativ gering. Ein Baumerhalt sollte bei entsprechendem Schutz möglich sein. Die Wurzeln des Ahorns werden bei der Grundflächenerweiterung stark tangiert. Es ist fraglich ob der vitale wüchsige Baum diese Maßnahme übersteht.
Bei dem Rückschnitt ist auf ZTV-Konformität zu achten. Gemäß der Planung scheint der Rückschnitt nur einseitig.

Nachbarunterschriften liegen nicht vor.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung von drei Stellplätzen auf einer Bohrpfahlwand nicht herzustellen.

Einer Überschreitung der Grundfläche mit den Nebenanlagen für die Zufahrten und die Stellplätze über 70 % hinaus wird nicht befürwortet.

Einer Geländeveränderung durch Aufschüttung und Errichtung einer Bohrpfahlwand wird nicht zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig abgelehnt

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6. Bekanntgabe von Bauanträgen nach Art. 37 GO;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 11.02.2019 ö 6

Sachverhalt

Es lagen keine Bauanträge nach Art. 37 GO vor.

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7. Bekanntgabe von Bauanträgen nach Art. 58 BayBO;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 11.02.2019 ö 7

Sachverhalt

Es lagen keine Bauanträge nach Art. 58 BayBO vor.

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8. Ausbau der Wallbergstraße – Beauftragung der Planung;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 11.02.2019 ö 8

Sachverhalt

Die Wallbergstr. ist eine der Straßen in Grünwald, die noch nicht endgültig ausgebaut sind. Nachdem nun dort die Fernwärmeleitungen verlegt wurden, ist ein Großteil der Oberflächen provisorisch hergestellt. Dies wäre ein guter Zeitpunkt, um die Straße neu herzustellen.
In diesem Zuge wird die fehlende Entwässerung gebaut, die Straßenbeleuchtung ist bereits auf LED umgestellt.

Für die Straßenbauplanung liegt der Verwaltung ein Angebot des Ingenieurbüros Färber (Honorarzone III unten, Nebenkosten 5%) vor.

Auf der Haushaltsstelle 63000.9582 sind ausreichend Haushaltsmittel für das Jahr 2019 eingestellt.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das Ingenieurbüro Färber mit der Planung der Wallbergstraße (Honorarzone III unten, Nebenkosten 5%) zu beauftragen.

Auf der Haushaltsstelle  63000.9582 sind ausreichend Haushaltsmittel für das Jahr 2019 eingestellt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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9. Anfragen an die Verwaltung und deren Beantwortung;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 11.02.2019 ö 9
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9.1. Anfrage GR-Mitglied Kraus

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 11.02.2019 ö 9.1

Sachverhalt

GR-Mitglied Kraus bittet um Überprüfung, wie die aktuell angewendete 1/3 - Regelung zur maximalen Größe der Nebenanlagen (Nebenanlagen dürfen 1/3 der Grundfläche der Hauptanlage nicht überschreiten), für WEG-Grundstücke ausgelegt wird. Die Verwaltung sichert eine entsprechende Überprüfung und Berichterstattung in einer der nächsten Sitzungen zu.  

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9.2. Anfrage GR-Mitglied Sedlmair

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 11.02.2019 ö 9.2

Sachverhalt

GR-Mitglied Sedlmair teilt mit, dass die Zaunanlage am Gymnasium entlang der Tremmlallee am Sportplatz teilweise schief und unansehnlich ist. Er bittet um Prüfung und Instandsetzung. Die Verwaltung sichert die Erledigung des Sachverhaltes zu.

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9.3. Anfrage GR-Mitglied Ritz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 11.02.2019 ö 9.3

Sachverhalt

GR-Mitglied Ritz frägt an, wie der Stand bezüglich des Dachgeschoßausbaus in der gemeindlichen Liegenschaft Stümpflingstraße 13 sei.  Die Verwaltung teilt mit, dass das Vorhaben aufgrund der entstehenden Abstandsflächenproblematik nicht mehr weiter verfolgt wird.

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10. Neubau eines Wohnhauses an der Laufzorner Straße 30; Nachtrag 02_ KNX Anlage - Genehmigung;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 11.02.2019 ö 10

Sachverhalt

Am 28.07.2015, beschloss der Gemeinderat an der Laufzorner Straße 30 zeitnah ein Wohngebäude für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge zu errichten und entsprechende Planungen vorzunehmen.

Die Planung wurde durch das Architekturbüro Steininger erstellt, als Generalunternehmer wurde die Fa. Mickan aus Amberg beauftragt. Nach Fertigstellung im September 2017 gab es noch eine Menge nachzubessern, so dass verschiedene Nachträge nicht geprüft werden konnten.
Im Zuge der Mängelbeseitigung wurden alle Bereiche nachgebessert und sind nun abgenommen. Der Nachtrag 2 die KNX Anlage ist als nachträglicher Nutzerwunsch installiert worden und funktioniert nun im gesamten Gebäude einwandfrei.

Die Prüfung des Nachtrags durch den Fachplaner ergab einen Anspruch von 63.276,02 €.

Die Vergabe dieses Nachtrags ist laut Geschäftsordnung im Bauausschuss zu entscheiden, die Verwaltung empfiehlt daher den Nachtrag 2 – KNX-Anlage der Firma Mickan General-Bau-Gesellschaft Amberg mbH & Co. KG aus 92224 Amberg mit einer Bruttoangebotssumme von 63.276,02 € zu genehmigen.

Auf der Haushaltsstelle 88000.9427 sind ausreichend Haushaltsmittel vorhanden und verfügbar.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, den Nachtrag 2 _KNX-Anlage, der Firma Mickan General-Bau-Gesellschaft Amberg mbH & Co. KG aus 92224 Amberg mit einer Bruttoangebotssumme von 63.276,02 €.
 
Auf der Haushaltsstelle 88000.9427 sind ausreichend Haushaltsmittel vorhanden und verfügbar.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 20.03.2019 13:02 Uhr