Datum: 13.05.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: kleiner Sitzungssaal
Gremium: Bauausschuss
Körperschaft: Gemeinde Grünwald
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:35 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:35 Uhr bis 19:36 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Entscheidung über die vorgelegte Tagesordnung;
2 Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 08. April 2019;
3 Bauantrag zur Erneuerung Carport und zum Umbau Garage in ein Büro auf dem Grundstück Fl. Nr. 79 und 78/2 an der Rathausstr. 5;
4 Bauantrag zur Nutzungsänderung einer Lagerfläche in Werkstattfläche auf dem Grundstück Fl. Nr. 36, 37 und 38 an der Emil-Geis-Str. 3;
5 Bauantrag zum Neubau von zwei Einfamilienhäusern mit zwei Doppelgaragen (Haus 1) auf dem Grundstück Fl. Nr. 579/8 an der Dr.-Kurt-Huber-Str. 16;
6 Bauantrag zum Neubau von zwei Einfamilienhäusern mit zwei Doppelgaragen (Haus 2) auf dem Grundstück Fl. Nr. 579/8 an der Dr.-Kurt-Huber-Str. 16;
7 Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Tiefgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 614/17 an der Waldfriedenstraße 1;
8 Tekturantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses - hier: Änderung des Baumbestandes/Freiflächenplan auf dem Grundstück Fl.Nr. 614/29 an der Waldfriedenstraße 1;
9 Bekanntgabe von Bauanträgen nach Art. 37 GO;
10 Bekanntgabe von Bauanträgen nach Art. 58 BayBO;
11 Neubau eines Wohnhauses mit TG in der Südlichen Münchner Str. 18; Innentüren - Vergabe;
12 Neubau eines Wohnhauses mit TG in der Südlichen Münchner Str. 18; Außenanlagen - Vergabe;
13 Anfragen an die Verwaltung und deren Beantwortung;
14 Neubau Haus der Begegnung/Generationenwohnen in Grünwald; VE502 Landschaftsbauarbeiten-Nachtrag 7-Vergabe;
15 Erweiterung Gymnasium Grünwald – Bauteil 4; VE 623-2 Bewegliche Möblierung - Vergabe;

Sitzungsdokumente öffentlich
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1. Entscheidung über die vorgelegte Tagesordnung;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 13.05.2019 ö 1

Beschluss

Die Tagesordnung wird angenommen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 08. April 2019;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 13.05.2019 ö 2

Beschluss

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 08.04.2019 wird  genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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3. Bauantrag zur Erneuerung Carport und zum Umbau Garage in ein Büro auf dem Grundstück Fl. Nr. 79 und 78/2 an der Rathausstr. 5;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 13.05.2019 ö beschließend 3

Sachverhalt

Bauort: Rathausstraße 5, Grundstück Fl.Nr. 79 und 78/2 (Grundstücksgröße = 1.819 + 57 m²)
Planbereich: Bebauungsplan Nr. B 35 v. 31.01.1997, 251 B 28 v. 01.05.1930; § 34 BauGB; Ortsgestaltungssatzung und Garagen- und Stellplatzsatzung


Die Antragstellerin möchte im bestehenden Nebengebäude, in dem auch bereits eine kleine Gaststätte untergebracht ist, zusätzlich eine Garage zu einer Büroeinheit mit ca. 58 m² Fläche umbauen.

Das Bauvorhaben entspricht den gültigen Bebauungsplänen und fügt sich auch nach § 34 BauGB in die vorhandene Umgebungsbebauung ein.

Das Maß der baulichen Nutzung kann auf dem großzügigen Grundstück gut eingehalten werden.

Durch die neue Büronutzung wird ein zusätzlicher Stellplatz erforderlich, auf dem Grundstück können für die vorhandenen Nutzungen ausreichend Stellflächen nachgewiesen werden.

Gemäß Stellungnahme des Umweltamtes wird schützenswerter Baumbestand nicht berührt.

Die Nachbarunterschriften sind vollständig.

Das Bauvorhaben ist genehmigungsfähig.

Beschluss

Der Bauausschuss beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zur Erneuerung eines Carports  und Umbau einer Garage in ein Büro herzustellen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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4. Bauantrag zur Nutzungsänderung einer Lagerfläche in Werkstattfläche auf dem Grundstück Fl. Nr. 36, 37 und 38 an der Emil-Geis-Str. 3;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 13.05.2019 ö beschließend 4

Sachverhalt

Bauort: Emil-Geis-Str. 3, Grundstück Fl. Nrn. 36, 37 und 38 (Grundstücksgröße = 5.234 m², 3.673 m², 5.237 m²)
Planbereich: Bebauungsplan Nr. B 35 v. 31.01.1997, Baulinienplan 251 B 28 v. 01.05.1930, § 34 BauGB, Ortsgestaltungssatzung und Garagen- und Stellplatzsatzung


GR-Mitglied Steininger ist für dieses Baugesuch aufgrund seiner Eigenschaft als Architekt gemäß Art. 49 Abs. 1 GO von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

Aufgrund von Beschwerden über Lärmbelästigungen wurde von Seiten des Landratsamts München eine Ortseinsicht durchgeführt und festgestellt, dass die bestehende Autopflege ohne baurechtliche Genehmigung im Bereich des Tiefhofs auf dem großzügigen Grundstück tätig ist. Um hier rechtmäßige Zustände herzustellen, wurde die Einreichung einer Nutzungsänderung durch den Grundstückseigentümer gefordert.

Diese wurde zwischenzeitlich eingereicht und sieht eine Nutzungsänderung des ursprünglichen KFZ-Lagers in eine Werkstatt- / Autopflegefläche auf einer Fläche von ca. 190 m² vor. Um die Einhaltung des Maßes der baulichen Nutzung zu gewährleisten müssen auf den insgesamt drei betroffenen Grundstücken diverse Verschmelzungen / Tausch vorgenommen werden, die im Genehmigungsbescheid als Bedingung mitaufgenommen werden sollten.

Das Maß der baulichen Nutzung wird eingehalten.

Die Nutzung fügt sich in die vorhandene Umgebungsstruktur gut ein.

Der Stellplatznachweis wird erbracht.

Die Nachbarunterschriften liegen nicht vor.

Schützenswerter Baumbestand wird nicht berührt.

Beschluss

Der Bauausschuss beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zur Nutzungsänderung einer Lagerfläche in eine Werkstattfläche herzustellen.

Das Landratsamt München wird gebeten, amtliche die Verschmelzung und den erforderlichen Flächentausch der betroffenen Grundstücke als Bedingung mit in die Baugenehmigung aufzunehmen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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5. Bauantrag zum Neubau von zwei Einfamilienhäusern mit zwei Doppelgaragen (Haus 1) auf dem Grundstück Fl. Nr. 579/8 an der Dr.-Kurt-Huber-Str. 16;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 13.05.2019 ö beschließend 5

Sachverhalt

Bauort: Dr.-Kurt-Huber-Str. 16, Grundstück Fl.Nr. 579/8 (Grundstücksgröße = 1067 m²)
Planbereich: Bebauungsplan Nr. B 35 v. 31.01.1997, Baulinienplan Nr. BI 8/57 v. 29.04.1957, § 34 BauGB, Ortsgestaltungssatzung und Garagen- und Stellplatzsatzung


Der Antragsteller plant für das bisher mit einem Bungalow-Einfamilienhaus bebaute Grundstück die Errichtung von zwei Einfamilienhäusern (jeweils E+D mit Walmdach; DN 48°) mit zwei Doppelgaragen.

Der bestehende Baulinienplan sieht eine Baugrenze von 7m vor, die parallel zur Straßenbegrenzungslinie verläuft. Diese wird mit dem Haus 1 sowohl mit der Garage, als auch mit dem Hauptgebäude minimal überschritten. Aufgrund bereits vorhandener geringfügiger Überschreitungen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes sollte dieser Überschreitung ebenfalls zugestimmt werden.

Das Maß der baulichen Nutzung mit der Hauptnutzung wird gut eingehalten.
Die Grundfläche mit den Nebenanlagen wird aufgrund der langen Zufahrt zum rückwärtigen Gebäude um ca. 59 m² überschritten. Einer Befreiung sollte befürwortet werden.

Die Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung werden eingehalten.

Schützenswerter Baumbestand wird berührt. Gemäß Stellungnahme des Umweltamtes ist eine beeindruckende Buchengruppe – eine fünfstämmige Gruppe mit Stu 1,35 m bis 2,94 m in der Gartenmitte vor Jahren baumzerstörend gekappt worden und die Stämmlinge sind alle eingefault und mit Spechtlöchern durchsetzt. Großflächiger Rindenverlust und Phytophtora-Infektionen sind ebenfalls feststellbar. Deshalb sind die Bäume nicht erhaltenswert und können zur Fällung freigeben werden.  

Aufgrund der in den Bäumen vorhandenen, sehr großen Höhlen ist davon auszugehen, dass diese von Tieren besiedelt sind. Das Umweltamt fordert daher, vor der Fällung dringend eine naturschutzfachliche Prüfung der Bäume durchzuführen.

Der Stellplatznachweis wird mittels der Doppelgaragen erbracht.

Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau von zwei Einfamilienhäusern mit zwei Doppelgaragen (Haus 1) herzustellen.

Eine Befreiung wegen geringfügiger Überschreitung der Baugrenze wird befürwortet.

Eine Überschreitung der maximal zulässigen Grundfläche  mit den Nebenanlagen für die Zufahrt zur rückwärtigen Bebauung um ca. 59 m² wird befürwortet.

Den beantragten Fällungen wird grundsätzlich zugestimmt. Aufgrund der umfangreichen und möglicherweise von Tieren genutzten Höhlen in den zur Fällung beantragten Bäumen wird eine naturschutzfachliche Prüfung der betroffenen Bäume gefordert. Ersatzpflanzungen sind nachgewiesen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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6. Bauantrag zum Neubau von zwei Einfamilienhäusern mit zwei Doppelgaragen (Haus 2) auf dem Grundstück Fl. Nr. 579/8 an der Dr.-Kurt-Huber-Str. 16;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 13.05.2019 ö beschließend 6

Sachverhalt

Bauort: Dr.-Kurt-Huber-Str. 16, Grundstück Fl.Nr. 579/8 (Grundstücksgröße = 1067 m²)
Planbereich: Bebauungsplan Nr. B 35 v. 31.01.1997, Baulinienplan Nr. BI 8/57 v. 29.04.1957, § 34 BauGB, Ortsgestaltungssatzung und Garagen- und Stellplatzsatzung


Der Antragsteller plant für das bisher mit einem Bungalow-Einfamilienhaus bebaute Grundstück die Errichtung von zwei Einfamilienhäusern (jeweils E+D mit Walmdach; DN 48°) mit zwei Doppelgaragen.

Das Maß der baulichen Nutzung mit der Hauptnutzung wird gut eingehalten.

Die Grundfläche mit den Nebenanlagen wird aufgrund der langen Zufahrt zum rückwärtigen Gebäude um ca. 59 m² überschritten. Einer Befreiung sollte befürwortet werden.

Die Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung werden eingehalten.

Schützenswerter Baumbestand wird berührt. Gemäß Stellungnahme des Umweltamtes ist eine beeindruckende Buchengruppe – eine fünfstämmige Gruppe mit Stu 1,35 m bis 2,94 m in der Gartenmitte vor Jahren baumzerstörend gekappt worden und die Stämmlinge sind alle eingefault und mit Spechtlöchern durchsetzt. Großflächiger Rindenverlust und Phytophtora-Infektionen sind ebenfalls feststellbar. Deshalb sind die Bäume nicht erhaltenswert und können zur Fällung freigeben werden.  

Aufgrund der in den Bäumen vorhandenen, sehr großen Höhlen ist davon auszugehen, dass diese von Tieren besiedelt sind. Das Umweltamt fordert daher, vor der Fällung dringend eine naturschutzfachliche Prüfung der Bäume durchzuführen.

Der Stellplatznachweis wird mittels der Doppelgaragen erbracht.

Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau von zwei Einfamilienhäusern mit zwei Doppelgaragen (Haus 2) herzustellen.

Eine Überschreitung der maximal zulässigen Grundfläche  mit den Nebenanlagen für die Zufahrt zur rückwärtigen Bebauung um ca. 59 m² wird befürwortet.

Den beantragten Fällungen wird grundsätzlich zugestimmt. Aufgrund der umfangreichen und möglicherweise von Tieren genutzten Höhlen in den zur Fällung beantragten Bäumen wird eine naturschutzfachliche Prüfung der betroffenen Bäume gefordert. Ersatzpflanzungen sind nachgewiesen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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7. Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Tiefgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 614/17 an der Waldfriedenstraße 1;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 13.05.2019 ö 7

Sachverhalt

Bauort: Waldfriedenstraße 1, Grundstück Fl.Nr. 614/17 (Grundstücksgröße = 1.843 m²)
Planbereich: Bebauungsplan 65B11 v. 28.11.1911, Bebauungsplan BL 19/96 (B 35) 2. Änderung vom 08.11.2012; Ortsgestaltungssatzung; Garagen – und Stellplatzsatzung und Baumschutzverordnung;


Das gegenständliche Bauvorhaben war bereits in der Bauausschusssitzung vom 09. April 2018 Beratungsgegenstand. Auf dem ursprünglich 3.685 m² großen Grundstück ist eine Bebauung mit zwei Einfamilienhäusern beantragt worden. Der Bauantrag für die rückwärtige Bebauung ist genehmigt.
Das gemeindliche Einvernehmen für die straßennahe Bebauung wurde aufgrund des Baumschutzes und der Nichteinhaltung des Maßes der baulichen Nutzung versagt. Die Genehmigungsbehörde hat den Antrag abgelehnt.

Zwischenzeitlich wurde das Grundstück reell geteilt. Bei der vertikalen Teilung des Grundstücks wurde kein sog. Hammerstiel abgeteilt, wodurch das Grundstück im Lageplan ohne Erschließung dargestellt wird. Über ein Geh- und Fahrtrecht auf dem vorderen Grundstück wurde die Erschließung notariell geregelt. Die Einwände der Gemeinde bzgl. der Teilung fanden vom Vermessungsamt keine Berücksichtigung. Der Fortführungsnachweis sieht vor, dass die neugebildeten Flurstücke im Grundbuch mit ihren jeweiligen Stammflurstücken als ein Grundstück eingetragen werden.

Mit dem vorliegenden Baugesuch begehrt der Antragssteller erneut die Genehmigung für die Errichtung eines Einfamilienhauses in E+1 Bebauung mit einem Flachdach und Tiefgarage auf dem straßennahen Grundstücksteil. Die Kubatur des Gebäudes entspricht weitestgehend der Planung vom ersten Baugesuch. Die Tiefgarage ist jedoch in der vorliegenden Planung mit 5 Stellplätzen kleiner ausgeführt und befindet sich zu einem Teil unter dem Haus. Mit dieser Planung hätten die zwischenzeitlich widerrechtlich gefällten Bäume Nr. 10 und 20 erhalten werden können.

Das Maß der baulichen Nutzung wird mit der Hauptnutzung hinsichtlich Grund- und Geschoßfläche eingehalten. Die Grundfläche mit den Nebenanlagen wird mit der Tiefgarage und der Zufahrt zur Tiefgarage überschritten.
Gemäß Vortrag des Architekten wird die Zufahrt nur zur Hälfte auf die Grundfläche mit den Nebenanlagen angerechnet. Die andere Hälfte wurde der Planung für das rückwärtige Gebäude zugerechnet und bereits in der Baugenehmigung mit 95 m² befreit. Die Grundfläche mit den oberirdischen Nebenanlagen wie Tiefgargengebäude, Abstellraum und Pool überschreiten den maximal zulässigen Überschreitungsfaktor von 50 % nicht. Eine Befreiung für die gemeinsame Zufahrt zur Erschließung auch des rückwärtigen Grundstückteils sollte wie in ähnlichen Fällen bis zu max. 70 % unter Berücksichtigung der bereits erteilten Befreiung für das rückwärtige Grundstück, befürwortet werden. Mit der vorliegenden Planung wird dieses Maß auf dem gesamten Grundstück um ca. 10,71 m² überschritten. Die Planung ist hier entsprechend anzupassen.

Die Tiefgarage wird mit einer Erdüberdeckung von 1 m geplant und sollte daher wie in ähnlichen Fällen befreit werden.

Die sonstigen Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung werden eingehalten.

Der Stellplatznachweis ist mittels Tiefgarage erbracht.

Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.

Schützenswerter Baumbestand wird berührt. Gemäß Stellungnahme des Umweltamtes sind auf diesem Grundstück 5 Bäume widerrechtlich gefällt worden, die unter die Baumschutzverordnung fallen. Dabei handelte es sich um eine Rotbuche Stu 3,08 m Nr. 10 und 4 Birken.

Es bleiben drei Bäume, teilweise von schlechter Qualität, da sie mehrstämmig sind, stehen.

7 Ersatzpflanzungen werden vorgenommen. Zumindest eine davon sollte 40 cm Stammumfang – als Ersatz für die Buche Nr. 10, die illegal gefällt wurde, haben. Die Stellen an denen die Bäume gepflanzt werden sind in Ordnung.

Eine ökologische Baubegleitung sollte für die verbleibenden Bäume beauflagt werden.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Tiefgarage herzustellen.

Eine Überschreitung der Grundflächenzahl mit den Nebenanlagen wird bis zu einem Überschreitungsmaß von max. 70% unter Berücksichtigung der bereits erteilten Befreiung befürwortet. Eine weitere Überschreitung über dieses Maß hinaus wird nicht befürwortet. Die Planung ist entsprechend zu ändern.

Eine Befreiung von der Einhaltung der Grundfläche mit den Nebenanlagen für die Tiefgarage wird befürwortet.

Von den sieben Ersatzpflanzungen sollte mindestens ein Baum einen Stammumfang von 40 cm als Ersatz für die gefällte Buche Nr. 10 haben.

Die Genehmigungsbehörde wird gebeten,  eine ökologische Baubegleitung zu beauflagen.

Auf Nachfrage von GR-Mitglied Reinhart-Maier informiert die Verwaltung den Bauausschuss, dass das gemeindliche Umweltamt für die Grundstücke Fl.Nr. 614/17 und 614/29 ein Bußgeldverfahren durchführt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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8. Tekturantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses - hier: Änderung des Baumbestandes/Freiflächenplan auf dem Grundstück Fl.Nr. 614/29 an der Waldfriedenstraße 1;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 13.05.2019 ö 8

Sachverhalt

Bauort: Waldfriedenstraße 1, Grundstück Fl.Nr. 614/29 (Grundstücksgröße = 1.843 m²)
Planbereich: Bebauungsplan 65B11 v. 28.11.1911, Bebauungsplan BL 19/96 (B 35) 2. Änderung vom 08.11.2012; Ortsgestaltungssatzung; Garagen – und Stellplatzsatzung und Baumschutzverordnung;

GR-Mitglied Kraus ist für dieses Baugesuch aufgrund seiner Eigenschaft als Architekt gemäß Art. 49 Abs. 1 GO von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

Mit dem gegenständlichen Tekturantrag wird das Einvernehmen für die Änderung des Baumbestandsplanes/Freiflächenplanes aufgrund des bauordnungsrechtlichen Vollzuges für die widerrechtliche Fällung der durch Genehmigung geschützten Buche Nr. 20 auf dem Grundstücksteil.

Gemäß Stellungnahme des Umweltamtes wurden auf dem Grundstücksteil wiederrechtlich durch den Eigentümer eine Rotbuche mit Stu 2,36 m gefällt. Im Rahmen des vorliegenden Bauantrages werden zwei weitere Bäume zur Fällung beantragt die von der Baumschutzverordnung betroffen sind. Eine doppelstämmige Esche mit Stu 0,91 m/0,94m und eine Birke mit Stu 1,04 m. Die Qualität konnte aus Zeitmangel nicht überprüft werden.

Es bleiben 4 Bäume stehen. Eine Ahorn mit Stu 0,72 m, der nicht geschützt ist, eine Buche mit Stu 1,30 m und eine Spitzahorn mit 1,01 m.

6 Ersatzpflanzungen werden vorgenommen. Zumindest eine davon sollte aber mindestens 40 cm Stammumfang (als Ersatz für Nr. 20, die illegal gefällte) haben.

Eine ökologische Baubegleitung sollte für die verbleibenden Bäume beauflagt werden.

Beschluss

GR-Mitglied Kraus ist für dieses Baugesuch aufgrund seiner Eigenschaft als Architekt gemäß Art. 49 Abs. 1 GO von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen für die Tektur zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Dreifachgarage zur Änderung des Baumbestand- und Freiflächengestaltungsplanes herzustellen.

Von den 6 Ersatzpflanzungen ist ein Baum mit 40 cm Stammumfang zu pflanzen.

Die Genehmigungsbehörde wird gebeten eine ökologische Baubegleitung zu beauflagen.

Auf Nachfrage von GR-Mitglied Reinhart-Maier informiert die Verwaltung den Bauausschuss, dass das gemeindliche Umweltamt für die Grundstücke Fl.Nr. 614/17 und 614/29 ein Bußgeldverfahren durchführt.
Für das Grundstück Fl.Nr. 614/29 (rückwärtiges Grundstück) wird außerdem aufgrund der widerrechtlichen Baumfällungen ein bauordnungsrechtliches Verfahren  durch die Bauaufsichtsbehörde (Landratsamt München) vollzogen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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9. Bekanntgabe von Bauanträgen nach Art. 37 GO;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 13.05.2019 ö 9

Sachverhalt

Die Verwaltung informiert den Bauausschuss über auf dem Büroweg nach Art. 37 GO behandelte Bauanträge:

  • Tektur zur Sanierung einer denkmalgeschützten Villa/Ausbau Dachgeschoss/Dachspitz, teilweise Umnutzung Wohnen in Büro – hier: Einbau neuer Stahlbetondecken auf dem Grundstück Fl.Nr. 592/6 an der Nördl. Münchner Str. 28;

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10. Bekanntgabe von Bauanträgen nach Art. 58 BayBO;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 13.05.2019 ö 10

Sachverhalt

Es lagen keine Bauanträge nach Art. 58 BayBO vor.

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11. Neubau eines Wohnhauses mit TG in der Südlichen Münchner Str. 18; Innentüren - Vergabe;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 13.05.2019 ö beschließend 11

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 25.07.2017 beschlossen, die weiteren Entscheidungen über Bauvergaben auf den Bauausschuss zu übertragen.
Durch die einzelnen Fachplaner wurden in der Zwischenzeit die Leistungsverzeichnisse erstellt und verschickt.


Das Gewerk Innentüren wurde bereits im Februar 2019 ausgeschrieben, jedoch gingen keine Angebote ein. Es erfolgte daher eine erneute, beschränkte Ausschreibung, bei der fünf Firmen die Unterlagen erhalten haben.

Zwei Angebote sind eingegangen, die Prüfung der Angebote ergab als wirtschaftlichsten Bieter die Fa. Holzwerk Schreinerei aus 83364 Neukirchen mit einer Bruttoangebotssumme von 53.637,57 €.



Auf der Haushaltsstelle 88000.9418 sind ausreichend Haushaltsmittel vorhanden und verfügbar.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, für die Innentüren am Wohnhaus Südl. Münchner Str. 18 den wirtschaftlichsten Bieter, die Fa. Holzwerk Schreinerei aus 83364 Neukirchen mit einer Bruttoangebotssumme von 53.637,57 €,  zu beauftragen.

Auf der Haushaltsstelle 88000.9418 sind ausreichend Haushaltsmittel vorhanden und verfügbar.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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12. Neubau eines Wohnhauses mit TG in der Südlichen Münchner Str. 18; Außenanlagen - Vergabe;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 13.05.2019 ö beschließend 12

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 25.07.2017 beschlossen, die weiteren Entscheidungen über Bauvergaben auf den Bauausschuss zu übertragen.
Durch die einzelnen Fachplaner wurden in der Zwischenzeit die Leistungsverzeichnisse erstellt und verschickt.

Das Gewerk Außenanlagen wurde auf Grund der Kostenschätzung beschränkt ausgeschrieben. Vierzehn Firmen haben die Unterlagen erhalten, acht Angebote sind eingegangen.

Die Prüfung der Angebote ergab als wirtschaftlichsten Bieter die Fa. „Die Gartenzwerge“ aus 82131 Unterbrunn mit einer Bruttoangebotssumme von 199.163,62 €.

Auf der Haushaltsstelle 88000.9418 sind ausreichend Haushaltsmittel vorhanden und verfügbar.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, für die Außenanlagen am Wohnhaus Südl. Münchner Str. 18 den wirtschaftlichsten Bieter, die Fa. „Die Gartenzwerge“ aus 82131 Unterbrunn mit einer Bruttoangebotssumme von 199.163,62 €,  zu beauftragen.

Auf der Haushaltsstelle 88000.9418 sind ausreichend Haushaltsmittel vorhanden und verfügbar.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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13. Anfragen an die Verwaltung und deren Beantwortung;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 13.05.2019 ö 13

Sachverhalt

Anfragen wurden keine gestellt. Beantwortungen lagen keine vor.

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14. Neubau Haus der Begegnung/Generationenwohnen in Grünwald; VE502 Landschaftsbauarbeiten-Nachtrag 7-Vergabe;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 13.05.2019 ö 14

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 21.10.2014 beschlossen, die weiteren Entscheidungen über Bauvergaben auf den Bauausschuss zu übertragen.

Mit dem Gewerk Landschaftsbauarbeiten wurde in der BA Sitzung am 15.02.2016 die Fa. Schernthaner aus 82061 Neuried beauftragt.

Die Firma Schernthaner stellte am 06.05.2019 den Nachtrag 7 für die Bauzeitverzögerungen und Behinderungen.
Die Prüfung der Massen und der Kostenansätze durch die Bauleitung ergab einen Anspruch in Höhe von insgesamt 74.686,20 € Brutto.

Die Vergabe dieses Nachtrags ist laut Geschäftsordnung im Bauausschuss zu entscheiden, daher empfiehlt die Verwaltung die Genehmigung des Nachtrags 99.7 an die Firma Schernthaner in Höhe von 74.686,20 € Brutto.

Auf den Haushaltsstellen 43900.9400, 439000.9500, 43901.9400, 43901.9500, 46403.9400, 046403.9500 und 88000.9417 sind ausreichend Haushaltsmittel vorhanden und verfügbar.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, den Nachtrag 7 der Firma Schernthaner in Höhe von 74.686,20 € brutto zu beauftragen.

Auf den Haushaltsstellen 43900.9400, 43900.9500, 43901.9400, 43901.9500, 46403.9400, 46403.9500 und 88000.9417 sind ausreichend Haushaltsmittel vorhanden und verfügbar.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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15. Erweiterung Gymnasium Grünwald – Bauteil 4; VE 623-2 Bewegliche Möblierung - Vergabe;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 13.05.2019 ö 15

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 21.10.2014 beschlossen, die weiteren Entscheidungen über Bauvergaben auf den Bauausschuss zu übertragen.

Die Angebotseinholung beinhaltet die erforderliche Mehrmenge an Tischen und Stühlen für den Bauteil 4. Die Prüfung des Angebotes ergab eine Angebotssumme von 92.196,44 €.


Auf den Haushaltsstellen 23010.9400 und 23010.9500 sind ausreichend Haushaltsmittel vorhanden und verfügbar.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, für die Bewegliche Möblierung am Gymnasium BT 4 das Angebot der Fa. VS Möbel aus München mit einer Br uttoangebotssumme von 92.196,44 € zu beauftragen.

Auf den Haushaltsstellen 23010.9400 und 23010.9500 sind ausreichend Haushaltsmittel vorhanden und verfügbar.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 18.06.2019 13:02 Uhr