Datum: 29.07.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: kleiner Sitzungssaal
Gremium: Bauausschuss
Körperschaft: Gemeinde Grünwald
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:13 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:13 Uhr bis 21:14 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Entscheidung über die vorgelegte Tagesordnung;
2 Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 08. Juli 2019;
3 Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 595/11 an der Robert-Koch-Str. 18a;
4 Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Nebenhaus und Garagen auf dem Grundstück Fl. Nr. 457/14 an der Perlacher Str. 16a;
5 Bauantrag zum Neubau eines Mehrgenerationenhauses mit Tiefgarage dem Grundstück Fl.Nr. 370/2 an der Perlacher Str. 12
6 Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Pool und Poolhaus auf dem Grundstück Fl.Nr. 396/11 an der Jakob-Strobl-Str. 3
7 Bekanntgabe von Bauanträgen nach Art. 37 GO;
8 Bekanntgabe von Bauanträgen nach Art. 58 BayBO;
9 Bürgerhaus Grünwald – Sanierung der Stühle im Bürgersaal; Vergabe der Arbeiten;
10 Freiwillige Feuerwehr Grünwald in der Hubert-Hopf-Str. 2 und 2a. – Sanierung der Trinkwasser- und Abwasserleitungen – Vorstellung der Planung - Genehmigung;
11 Gymnasium Grünwald; Vergabe Unterhaltsmaßnahme Außenanlagen;
12 Luitpoldweg Metallbauarbeiten - Vergabe der Arbeiten;
13 Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage in der Wilhelm-Keim-Str. 19; Spezialtiefbauarbeiten VE 301 - Vergabe;
14 Erweiterung Fitness Parcours im Bewegungshain Obere Eierwiese - Antrag CSU-Fraktion vom 12.07.2019;
15 Anfragen an die Verwaltung und deren Beantwortung;
15.1 Beantwortung der Anfrage GR-Mitglied Ritz
15.2 Beantwortung der Anfrage GR-Mitglied Sedlmair
15.3 Anfrage GR-Mitglied Ritz
15.4 Anfrage GR-Mitglied Reinhart-Maier
15.5 Anfrage GR-Mitglied Reinhart-Maier
15.6 Anfrage GR-Mitglied Steininger
15.7 Anfrage GR-Mitglied Steininger
15.8 Anfrage GR-Mitglied Wassermann
15.9 Anfrage GR-Mitglied Wassermann
16 Gymnasium Grünwald; Ersatzbeschaffung der IT – Vergabe;
17 Gemeinde Grünwald Straßenbeleuchtung - Umrüstung auf LED in der Josef-Sammer-Straße - Vergabe;

Sitzungsdokumente öffentlich
Download Niederschrift öff.pdf

zum Seitenanfang

1. Entscheidung über die vorgelegte Tagesordnung;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 29.07.2019 ö 1

Beschluss

Die Tagesordnung wird angenommen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

zum Seitenanfang

2. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 08. Juli 2019;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 29.07.2019 ö 2

Beschluss

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 08.07.2019 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

zum Seitenanfang

3. Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 595/11 an der Robert-Koch-Str. 18a;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 29.07.2019 ö beschließend 3

Sachverhalt

Bauort: Robert-Koch-Str. 18a, Grundstück Fl. Nr. 595/11 (Grundstücksgröße = 3.053 m²)
Planbereich: Baulinienplan 65 B 11 v. 28.11.1911, Bebauungsplan Nr. B 35 v. 31.01.1997, § 34 BauGB, Ortsgestaltungssatzung und Garagen- und Stellplatzsatzung


Der Antragsteller begehrt die Genehmigung zur Errichtung eines modernen Einfamilienhauses in E+1-Bebauung mit Flachdach.

Das Bauvorhaben fügt sich nach § 34 BauGB in die vorhandene Umgebungsbebauung ein.

Das Maß der baulichen Nutzung mit der Hauptnutzung wird eingehalten.
Die Grundfläche mit den Nebenanlagen wird weiter über das zulässige Maß überschritten und muss reduziert werden. Eine Überschreitung wird maximal bis zu 75,95 m² befürwortet.

Die Lichtschächte zur Schwimmhalle sind in die Grundfläche 2 miteinzuberechnen.

Gemäß § 4 Ortsgestaltungssatzung darf die Länge von Hauptbaukörpern eine Länge von 30m nicht überschreiten. Gemäß Satz 2 sind aber auch angebaute Garagen und Nebenanlagen hierbei zu berücksichtigen. Die Gebäude sind voneinander zu trennen.

Die Oldtimer-Garage und das Blumenhaus sind als Nebenanlagen geplant. Insofern sind auch die Wandhöhen entsprechend der Festlegungen der Ortsgestaltungssatzung für Nebenanlagen einzuhalten und auf 3m zu reduzieren.

Über die Einfriedung wurde keine Aussage getroffen, diese ist entsprechend der Ortsgestaltungssatzung zu planen und auszuführen.

Schützenswerter Baumbestand ist betroffen. Die fachliche Stellungnahme des Umweltamtes steht noch aus.

Die Nachbarunterschriften liegen nicht vor.

Der Stellplatznachweis wird erbracht.

Das Bauvorhaben ist aktuell so nicht genehmigungsfähig und sollte abgelehnt werden, soweit die aufgeführten Punkte nicht abgeändert werden. Der Planer hat aber bereits signalisiert, dass die Änderungen entsprechend erfolgen. Zur Sitzung würde der Beschlussvorschlag dann ggf. angepasst.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen aufgrund der erfolgten Änderungen der Planung für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Nebenanlagen herzustellen.

Eine Überschreitung der Grundfläche mit den Nebenanlagen um 75,95 m² wird befürwortet.

Soweit durch die Stellungnahme des Umweltamtes Gründe vorgebracht werden, die der Planung eklatant entgegenstehen, ist der Bauantrag dem Bauausschuss erneut zur Entscheidung vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

zum Seitenanfang

4. Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Nebenhaus und Garagen auf dem Grundstück Fl. Nr. 457/14 an der Perlacher Str. 16a;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 29.07.2019 ö beschließend 4

Sachverhalt

Bauort: Perlacher Str. 16a, Grundstück Fl. Nr. 457/14 (Grundstücksgröße = 1613 m²)
Planbereich: Qualifizierter Bebauungsplan Nr. B 7, Bebauungsplan Nr. B 35 v. 31.01.1997, Ortsgestaltungssatzung und Garagen- und Stellplatzsatzung


Die Antragsteller begehren die Genehmigung zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Nebenhaus und Garagen in E+1+D-Bebauung (Walmdach, DG kein Vollgeschoss).


Für das gegenständliche Grundstück besteht ein genehmigter Vorbescheid, da das Gebäude bzw. das neu gebildete Grundstück außerhalb des vom qualifizierten Bebauungsplan festgesetzten Bauraum geplant ist.

Eine Befreiung hierfür ist erforderlich und sollte befürwortet werden.

Die sonstigen Festsetzungen des Bebauungsplanes werden eingehalten.

Das Maß der baulichen Nutzung mit der Hauptnutzung wird eingehalten.
Die Grundfläche mit den Nebenanlagen wird um ca. 165 m² überschritten, allein 96 m² fallen hierbei auf den sog. Hammerstil und sollten in jedem Fall befreit werden. Das Maß ist aber dennoch insgesamt um ca. 10 m² zu reduzieren.

Die Höhe des Freisitzes ist auf 2,75 m gemäß Ortsgestaltungssatzung zu reduzieren.

Der Lichtschacht auf der Gebäudeostseite ist auf 1,5 m Tiefe zu reduzieren oder in eine echte Abgrabung umzuwandeln.

Die sonstigen Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung werden eingehalten.

Schützenswerter Baumbestand wird berührt. Die Stellungnahme des Umweltamtes steht noch aus.

Der Stellplatznachweis wird erbracht.

Die Nachbarunterschriften nicht vor.

Das Bauvorhaben ist genehmigungsfähig.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Nebenhaus und Garagen herzustellen.

Eine Befreiung wegen Errichtung eines Gebäudes außerhalb des Bauraums wird aufgrund der neuen Grundstücksaufteilung befürwortet.

Eine Befreiung von der Einhaltung der Grundfläche mit den Nebenanlagen um ca. 150 m² aufgrund der überlangen Zufahrt wird befürwortet.

Gemäß der Stellungnahme des Umweltamtes sind entsprechende Auflagen durch die Grünordnung des Landratsamtes in die Baugenehmigung aufzunehmen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

zum Seitenanfang

5. Bauantrag zum Neubau eines Mehrgenerationenhauses mit Tiefgarage dem Grundstück Fl.Nr. 370/2 an der Perlacher Str. 12

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 29.07.2019 ö 5

Sachverhalt

Bauort: Perlacher Str. 12, Grundstück Fl.Nr. 396/11 (Grundstücksgröße = 1.710 m²)
Planbereich: Bebauungsplan BL 21/75 (B17)  vom 22.07.1977, Bebauungsplan Nr. B 35 i.d.F. vom 08.11.2012; Ortsgestaltungssatzung; Garagen- und Stellplatzsatzung und Baumschutzverordnung;

GR-Mitglied Kraus ist für dieses Baugesuch aufgrund seiner Eigenschaft als beauftragter Planer gemäß Art. 49 Abs. 1 GO von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

Der Antragssteller plant die Errichtung eines Mehrgenerationenhauses in E+1+D-Bebauung mit Tiefgarage und Pool. Das Dachgeschoss ist kein Vollgeschoß.

Das Maß der baulichen Nutzung mit der Hauptnutzung wird eingehalten.
In der vorliegenden Planung ist im 1 OG der Nordansicht eine Stahlrahmenkonstruktion geplant. Gemäß Mitteilung des Planungsbüros hat der Stahlbetonrahmen im 1.OG Nord keinen Deckel (vgl. Schnitt) und somit keine bodenversiegelnde Wirkung. Es handelt sich um eine reine vorgesetzte Attrappe die aus architektonischen Gründen als gestalterisches Element die Fassade auffrischen soll.
Die Anlage im Süden über die Terrasse im Schnitt als Sonnenschutz bezeichnet ist laut Mitteilung des Planungsbüros eine reine Sonnenschutzanlage und kein fester Deckel.
Die Lamellen können wie bei einer Markise bei schönen Wetter ausgefahren werden und werden nachts oder bei schlechten Wetter in einem Rollokasten bündig mit der Außenwand eingefahren.
Aus den vorgenannten Gründen bleiben diese Bauteile in der Grundfläche mit der Hauptnutzung unberücksichtigt.

Entsprechend der Festsetzung des Bebauungsplanes B 35 Ziffer 4.2 sind Flächen von Aufenthaltsräumen in anderen Geschossen als Vollgeschossen einschließlich ihrer Umfassungswände insgesamt – d.h. mit ihrer gesamten Fläche – mitzurechnen, sofern sie über mindestens zwei Drittel der Grundfläche des darunter liegenden Vollgeschosses eine Höhe von 2,30 m haben (§ 20 Abs. 3, Satz 2, 2. Alternative BauNVO). Der Nachweis wurde geführt.

Die Grundfläche mit den Nebenanlagen wird mit der Tiefgarage um ca. 412 m² überschritten. Eine Befreiung sollte jedoch wie in ähnlichen Fällen aufgrund der Ausführung mit 1 m Erdüberdeckung befürwortet werden.

Die Festsetzungen des qualifizierten Bebauungsplans B 17 werden eingehalten.
Der qualifizierte Bebauungsplan Nr. B 17 gibt für den nord-westlichen Grundstückbereich schallschutztechnische Regelungen gem. einem Schallschutzgutachten von 1975 vor. Das geplante Gebäude ist außerhalb des Geltungsbereiches geplant, somit sind keine schallschutztechnischen Regelungen anzuwenden.

Die Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung sind eingehalten. Das Dachbelichtungselement auf der Nordansicht ist ein geschlossenes Lichtband und besteht nicht aus einzelnen Fenstern.

Schützenswerter Baumbestand wir berührt. Der Freiflächen- und Baumbestandsplan liegt dem Umweltamt zur Beurteilung vor. Die Stellungnahme wird zur Sitzung nachgereicht.

Der Stellplatznachweis wird mittels Tiefgarage mit 8 Stellplätzen erbracht.

Die Nachbarunterschriften liegen nicht vor.
 
Das Bauvorhaben ist grundsätzlich genehmigungsfähig, dennoch ist die Planung nach Ansicht der Verwaltung mit der insbesondere von der Straße aus wuchtig wirkenden Treppenanlage (wohlgemerkt für ein Drei-Parteienhaus) und der Fassade gestalterisch möglicherweise noch optimierungsfähig.

Beschluss

GR-Mitglied Kraus ist für dieses Baugesuch aufgrund seiner Eigenschaft als beauftragter Planer gemäß Art. 49 Abs. 1 GO von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau eines Mehrgenerationenhauses mit Tiefgarage und Pool herzustellen.

Die geplante Stahlrahmenkonstruktion an der Nordfassade sowie der Sonnenschutz an der Südfassade dürfen keine flächenversiegelnde Wirkung entfalten.

Einer Überschreitung der Grundfläche mit den Nebenanlagen hier mit der Tiefgarage für ca. 421 m² wird zugestimmt.

Gemäß der Stellungnahme des Umweltamtes sind durch die Grünordnung des Landratsamtes entsprechende Schutzmaßnahmen zu beauflagen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Abstimmungsbemerkung
GR-Mitglied Steininger gibt zu Protokoll, dass er bezweifelt, dass das geplante Dachbelichtungselement in Form eines Lichtbandes konstruktiv so ausgeführt werden kann. Es soll bei der Bauausführung darauf geachtet werden, dass dieses Belichtungselement nicht im Widerspruch zur Ortsgestaltungssatzung ausgebildet wird.

zum Seitenanfang

6. Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Pool und Poolhaus auf dem Grundstück Fl.Nr. 396/11 an der Jakob-Strobl-Str. 3

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 29.07.2019 ö 6

Sachverhalt

Bauort: Jakob-Strobl-Str. 3, Grundstück Fl.Nr. 396/11 (Grundstücksgröße = 1.700 m²)
Planbereich: Bebauungsplan 43 B 19 vom 11.08.1920, Bebauungsplan Nr. B 35 i.d.F. vom 08.11.2012, §34 BauGB; Ortsgestaltungssatzung; Garagen- und Stellplatzsatzung und Baumschutzverordnung;


Der Antragssteller begehrt die Genehmigung für die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage, Pool und Poolhaus im rückwärtigen Grundstücksbereich auf einer Größe von 890 m² nach Realteilung. Das abgeteilte Grundstück wird durch einen sog. Hammerstiel erschlossen. Der Fortführungsnachweis für die Teilung liegt noch nicht vor.

Der Antragssteller plant die Errichtung eines Einfamilienhauses in E+1+D Bebauung mit einem Mansardenwalmdach mit 52° DN mit Doppelgarage, Pool und Poolhaus. Das Dachgeschoss ist nachweislich kein Vollgeschoß.

Das Maß der baulichen Nutzung wird gem. Vortag des Architekturbüros für den Anteil von 890 m² eingehalten. Aufgrund der noch nicht vollzogenen Realteilung des Grundstücks ist die Einhaltung des Maßes der baulichen Nutzung für das gesamte Grundstück nachzuweisen. Dieser Nachweis wurde erbracht. Das Maß der baulichen Nutzung mit der Hauptnutzung für das gesamte Grundstück ist eingehalten.
Die Grundfläche mit den Nebenanlagen wird durch den Hammerstiel zum rückwärtigen Grundstücksteil um ca. 30 m² überschritten. Dies befindet sich aber innerhalb des Überschreitungsrahmens für rückwärtige Grundstückserschließungen und sollte daher wie in ähnlichen Fällen befürwortet werden.

Das Bauvorhaben fügt sich gem. § 34 BauGB in die Umgebungsbebauung ein.

Das als Nebenanlage geplante Poolhaus ist gemäß den Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung § 6 ff., hinsichtlich Wand- und Firsthöhe in den Plänen zu vermaßen und auszuführen.

Auf der Gebäudeostseite ist eine Abgrabung vorgesehen, die den Ausnahmetatbeständen der Ortsgestaltungssatzung entspricht. Eine Abweichung sollte daher befürwortet werden.

Die sonstigen Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung werden eingehalten.

Festsetzungen des Baulinienplanes 43 B 19 werden nicht berührt.

Schützenswerter Baumbestand wird durch die Baumaßnahme berührt. Die fachliche Stellungnahme des Umweltamtes steht noch aus und wird auf dem Büroweg direkt an die Grünordnung im Landratsamt München weitergeleitet.
Erwähnenswert ist, dass es sich vorliegend um geschützte Bäume, welche im Verbund über mehrere Grundstücke stehen, handelt. Durch den Neubau wird dieser Baumverbund zwangsläufig unterbrochen. Über den Zustand der zur Fällung beantragten Bäume liegen uns keine näheren Angaben vor.

Der Stellplatznachweis wird mittels Doppelgarage erbracht.

Nachbarunterschriften liegen fast vollständig vor.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage und Nebenanlagen herzustellen.

Einer Überschreitung der Grundfläche mit den Nebenanlagen mit ca. 30 m² wird aufgrund der erforderlichen Zufahrt zum rückwärtigen Grundstücksteil zugestimmt.

Einer Abweichung von der Ortsgestaltungssatzung wegen Errichtung einer Abgrabung wird zugestimmt.

Die Stellungnahme zu den zur Fällung beantragten Bäumen wird an das Landratsamt nachgereicht. Entsprechende Festlegungen bzgl. Ersatzpflanzungen sind durch die Grünordnung entsprechend zu beauflagen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

zum Seitenanfang

7. Bekanntgabe von Bauanträgen nach Art. 37 GO;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 29.07.2019 ö 7

Sachverhalt

Die Verwaltung informiert den Bauausschuss über auf dem Büroweg nach Art. 37 GO behandelte Bauanträge:


  • Antrag zur Aufstockung des Dachgeschosses eines bestehenden Gebäudes auf dem Grundstück Fl.Nr. 633/5 an der Gabriel-von-Seidl-Str. 39c;

  • Tektur  zum Neubau einer Wohnanlage mit 14 Doppelhaushälften und einer Tiefgarage mit 28 Stellplätzen – Umplanung von zwei DHH in zwei Mehrfamilienhäuser und 30 Stellplätzen - auf dem Grundstück Fl.Nr. 226 u. 226/3 an der Wendelsteinstraße 2;

zum Seitenanfang

8. Bekanntgabe von Bauanträgen nach Art. 58 BayBO;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 29.07.2019 ö 8

Sachverhalt

Die Verwaltung informiert den Bauausschuss über im Genehmigungsfreistellungsverfahren nach Art. 58 BayBO behandelte Bauanträge:


  • Antrag zum Anbau eines Balkons an ein bestehendes Einfamilienhaus auf dem Grundstück Fl.Nr. 232/1 am Wildwechsel 5;

zum Seitenanfang

9. Bürgerhaus Grünwald – Sanierung der Stühle im Bürgersaal; Vergabe der Arbeiten;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 29.07.2019 ö 9

Sachverhalt

Im Bürgersaal des Bürgerhauses wird eine Vielzahl von Veranstaltungen abgehalten. Neben Weihnachtsfeiern, Faschingsbällen, Tanzveranstaltungen, gibt es auch Ballett und Theatervorführungen usw. hierfür werden die Zuschauerbereiche je nach Platzbedarf bestuhlt.
Eine vorhandene Garnitur von 250 Stühlen ist mit grünen Polstern und seitlichen Armlehnen ausgestattet was sehr bequem ist und daher sehr oft eingesetzt wird.
Aufgrund des Alters von über 30 Jahren sind diese Stühle schon unansehnlich und teilweise verschlissen. Wegen der hohen Qualität der Stühle ist eine Renovierung der Stühle jedoch sinnvoll, denn eine Neuanschaffung in dieser Qualität liegt bei ca. 800 €/Stück.
Die Ausführung ist nur in den Ferien möglich, da in dieser Zeit keine Nutzungen im Bürgersaal stattfinden.
Auf Grund der Kostenschätzung gab es eine beschränkte Ausschreibung, mit folgendem Ergebnis:

Die Auswertung der Angebote ergab als wirtschaftlichsten Bieter, die Fa. Roha aus 82041 Oberhaching mit einer Bruttoangebotssumme von 76.222,48 €.

Haushaltsmittel sind auf der Haushaltsstelle 76000.9350 eingestellt und verfügbar.

Beschluss

Der Bauausschuss folgt dem Vortrag der Verwaltung und beschließt, mit der Renovierung der grünen Stühle im Bürgersaal des Bürgerhauses den wirtschaftlichsten Bieter, die Fa. Roha aus 82041 Oberhaching, mit einer Bruttoangebotssumme von 76.222,48 € zu beauftragen.

Haushaltsmittel sind auf der Haushaltsstelle 76000.9350 eingestellt und verfügbar.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

zum Seitenanfang

10. Freiwillige Feuerwehr Grünwald in der Hubert-Hopf-Str. 2 und 2a. – Sanierung der Trinkwasser- und Abwasserleitungen – Vorstellung der Planung - Genehmigung;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 29.07.2019 ö 10

Sachverhalt

Im Zuge der Prüfung der Wasserqualität im Gebäude der Freiwilligen Feuerwehr wurde bereits im Jahr 2016 festgestellt, dass hier eine Überprüfung der vorhandenen Wasserinstallation notwendig ist.
In der Sitzung des Bauausschusses am 03.06.2019 wurde das Büro WEUCON mit der Neuplanung der Wasser und Abwasserleitungen in der Freiwilligen Feuerwehr beauftragt.

In der Sitzung wird das Büro WEUCON ausführlich die Planungskonzepte vorstellen. Die Kostenschätzung hierfür liegt bei Brutto 478.000,00 €.

Auf den Haushaltsstellen 13000.9400 sind für das Jahr 2019 Haushaltsmittel in Höhe von 550.000 € eingestellt.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, die vorgestellte Planung des Büro WEUCON und die zugehörige Kostenschätzung zu genehmigen.

Auf den Haushaltsstellen 13000.9400 sind für das Jahr 2019 Haushaltsmittel in Höhe von 550.000 € eingestellt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

zum Seitenanfang

11. Gymnasium Grünwald; Vergabe Unterhaltsmaßnahme Außenanlagen;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 29.07.2019 ö 11

Sachverhalt

Die Entwicklungspflege der Außenanlagen wurde Ende 2016 abgeschlossen. Der Zuschlag hierfür ging über den Hauptauftrag des Bauvorhabens Neubau Gymnasium an die Fa. Majuntke. Die Firma Majuntke hat mit Beschluss vom Gemeinderat am 20.03.2018 auch den Zuschlag für die Außenanlagen betreffend Gymnasium- Bauteil 4 erhalten. Die erste Unterhaltspflege, basierend auf den Preisen der ausgeschriebenen Entwicklungspflege, wurde von Mitte 2017 bis Mitte 2019 an die Firma Majuntke vergeben. 

Auf Grund der oben genannten Sachlage wurde ein Angebot zur Pflege der Außenanlagen für Juli 2019 bis Juni 2020 eingeholt. Die angebotenen Einzelpreise der jeweiligen Positionen des Leistungsverzeichnisses basieren auf Grundlage des Hauptauftrages vom 14.08.2013, in der die Fa. Majuntke bei der europaweiten Ausschreibung als wirtschaftlichster Bieter hervorging. Eine Lohnerhöhung von ca. 3% wurde berücksichtigt.

Die Verwaltung hat das Angebot geprüft und empfiehlt die Vergabe an die Fa. Majuntke aus 84048 Mainburg mit einer Bruttoangebotssumme von 85.270,94 €.

Auf der Haushaltsstelle 23010.5100 sind für das Jahr 2019 ausreichend Haushaltsmittel vorhanden und verfügbar. Für das Haushaltsjahr 2020 sind hier 50% der Auftragssumme einzuplanen.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, für die Unterhaltspflege der Außenanlagen am Gymnasium, die Fa. Majuntke aus 84048 Mainburg mit einer Bruttoangebotssumme von 85.270,94 € zu beauftragen.

Auf der Haushaltsstelle 23010.5100 sind ausreichend Haushaltsmittel vorhanden und verfügbar.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

zum Seitenanfang

12. Luitpoldweg Metallbauarbeiten - Vergabe der Arbeiten;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 29.07.2019 ö 12

Sachverhalt

Die Erneuerung des Luitpoldweges ist bereits in vollem Gange, die Pflasterarbeiten sind abgeschlossen, zudem ist die Bepflanzung bereits erfolgt. Als letzter Punkt fehlen nun noch die Fahrradständer. Die Ausschreibung ist erfolgt im Zusammenhang mit der Umgestaltung der Bushaltestelle am Derbolfinger Platz, deren Grundstückssituation erst noch zu klären war. Nachdem nun die genaue Lage der Grundstücke ermittelt worden ist, konnte die Ausschreibung des Buswartehäuschens und der Fahrradständer erfolgen.

Die Ausschreibung wurde auf Grund der Kostenschätzung als beschränkte Ausschreibung durchgeführt. Sieben Firmen wurden zur Angebotsabgabe eingeladen, drei Angebote sind eingegangen.

Die Auswertung der Angebote ergab als wirtschaftlichsten Bieter die Fa. Splettstößer aus 82031 Grünwald mit einer Bruttoangebotssumme von 83.996,45 €.


Haushaltsmittel sind auf der Haushaltsstelle 63000.9596 eingestellt und verfügbar.

Beschluss

GR-Mitglied Splettstößer ist aufgrund persönlicher Beteiligung am Bieterverfahren gemäß Art. 49 Abs. 1 GO von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

Der Bauausschuss folgt dem Vortrag der Verwaltung und beschließt, mit den Metallbauarbeiten im Luitpoldweg den wirtschaftlichsten Bieter, die Fa. Spletts tößer aus 82031 Grünwald, mit einer Bruttoangebotssumme von 83.996,45 € zu beauftragen.

Haushaltsmittel sind auf der Haushaltsstelle 63000.9596 eingestellt und verfügbar.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

zum Seitenanfang

13. Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage in der Wilhelm-Keim-Str. 19; Spezialtiefbauarbeiten VE 301 - Vergabe;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 29.07.2019 ö 13

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 24.10.2017 einstimmig beschlossen, den Neubau eines Wohnhauses mit Tiefgarage in der Wilhelm-Keim-Str. 19 umzusetzen und hat den Bauausschuss mit den notwendigen Vergaben bevollmächtigt.

Nach Erstellung der Planungsunterlagen wurden 8 Leistungsverzeichnisse verschickt und 2 Angebote abgegeben.
Auf Grund der Kostenschätzung erfolgte für das Gewerk Spezialtiefbau eine beschränkte Ausschreibung.

Die Submission für das Gewerk Spezialtiefbau fand am 23.07.2019 statt und brachte folgendes Ergebnis:

Die Prüfung der Angebote durch die Ingenieurgemeinschaft Grundbau ergab als wirtschaftlichsten Bieter die Fa. Schaubeck Spezialtiefbau aus Mainburg mit einer Bruttoangebotssumme von 165.993,70 €.

Auf der Haushaltsstelle 88000.9423 sind für das Jahr 2019 ausreichend Mittel eingestellt und verfügbar.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, für die Spezialtiefbauarbeiten am Neubau Mehrfamilienhaus mit Tiefgarage in der Wilhelm-Keim-Str. 19 den wirtschaftlichsten Bieter, die Fa. Schaubeck aus Mainburg mit einer Bruttoangebotssumme von 165.993,70 zu beauftragen.


Auf der Haushaltsstelle 88000.9423 sind für das Jahr 2019 ausreichend Mittel eingestellt und verfügbar.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

zum Seitenanfang

14. Erweiterung Fitness Parcours im Bewegungshain Obere Eierwiese - Antrag CSU-Fraktion vom 12.07.2019;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 29.07.2019 ö 14

Sachverhalt

Auf den beiliegenden Antrag der CSU-Fraktion vom 12.07.2019, Erweiterung Fitness Parcours im Bewegungshain Obere Eierwiese durch Callisthenics, wird verwiesen.

Beschluss

Der Bauausschuss beauftragt die Verwaltung mit der Prüfung, ob eine Erweiterung des Fitness Parcours im Bewegungshain Obere Eierwiese durch Callisthenics möglich ist.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

zum Seitenanfang

15. Anfragen an die Verwaltung und deren Beantwortung;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 29.07.2019 ö 15
zum Seitenanfang

15.1. Beantwortung der Anfrage GR-Mitglied Ritz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 29.07.2019 ö 15.1

Sachverhalt

Die Verwaltung beantwortet die Anfrage von GR-Mitglied Ritz aus der öffentlichen Bauausschusssitzung vom 11. März 2019. Es wurde um Prüfung gebeten, ob es einen alternativen Ablageort zum Waldparkplatz in Wörnbrunn für den abtransportierten Schnee aus dem Gemeindegebiet gibt.
Die Verwaltung schlägt hier als Alternative das Kehrgutlager bei der gemeindlichen Gärtnerei am Wildwechsel vor. Hier ist das Abladen von ca. 250 m³ bis 500 m³ Schnee möglich und wäre damit für einen „normalen“ Winter als alternativer Schneeablageort geeignet.

zum Seitenanfang

15.2. Beantwortung der Anfrage GR-Mitglied Sedlmair

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 29.07.2019 ö 15.2

Sachverhalt

Die Verwaltung beantwortet die Anfrage von GR-Mitglied Sedlmair aus der öffentlichen Bauausschusssitzung vom 11. März 2019 bezüglich der Instandsetzung des beschädigten Geländers entlang des Franz-Rieger-Weges. Es wird bekannt gegeben, dass die Schäden an dem Geländer bereits im April 2019 behoben wurden.  

zum Seitenanfang

15.3. Anfrage GR-Mitglied Ritz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 29.07.2019 ö 15.3

Sachverhalt

GR-Mitglied Ritz frägt an, wann die Anzeigetafel und die Sprecherkabine für den Fußballplatz an der Keltenstraße errichtet werden. Die Verwaltung führt hierzu aus, dass geplant wird  gemeinsam mit dem TSV Grünwald ein Konzept über Umfang und Ausführung zu erstellen. Nach Vorlage dieses Konzeptes sowie der Kostenschätzung wird der Sachverhalt im Bauausschuss vorgestellt.

zum Seitenanfang

15.4. Anfrage GR-Mitglied Reinhart-Maier

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 29.07.2019 ö 15.4

Sachverhalt

GR-Mitglied Reinhart-Maier trägt vor, dass die bislang installierte Fahrradampel für den Fahrradweg vom Marktplatz Richtung Tölzer Straße nicht mehr vorhanden ist und bittet um Mitteilung des Grundes für die Entfernung. Die Verwaltung sichert die Weiterleitung des Sachverhaltes an das Amt für Öffentliche Sicherheit und Ordnung zu bzw. dann entsprechende Weiterleitung zur Stellungnahme an das Straßenbauamt München.

zum Seitenanfang

15.5. Anfrage GR-Mitglied Reinhart-Maier

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 29.07.2019 ö 15.5

Sachverhalt

GR–Mitglied Reinhart-Maier bittet im Zusammenhang mit dem in der aktuellen Sitzung behandelten TOP 12 –Metallbauarbeiten Luitpoldweg- zur Errichtung der überdachten Fahrradständer um Prüfung folgender Sachverhalte:
  1. Installation einer öffentlichen Luftpumpenstation
  2. Installation einer E-Bike Ladestation
  3. Prüfung der Möglichkeit zur Errichtung eines Trinkwasserbrunnens
Die Verwaltung sichert die Überprüfung der vorgetragenen Sachverhalte zu.

 

zum Seitenanfang

15.6. Anfrage GR-Mitglied Steininger

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 29.07.2019 ö 15.6

Sachverhalt

GR-Mitglied Steininger trägt vor, dass gemäß seiner Beobachtung auf der Umleitungsstrecke über den Wildwechsel aufgrund der Vollsperrung der Tölzer Straße  die Fahrzeuge mit überhöhter Geschwindigkeit die Straße befahren, was mitunter andere Verkehrsteilnehmer gefährdet. Es wird um Prüfung der Aufstellung von geschwindigkeitsbeschränkenden Schildern gebeten. Die Verwaltung teilt mit, dass aktuell Beobachtungen für Optimierungsmaßnahmen im Umleitungsbereich durchgeführt und dann ggf. auch umgesetzt werden.

zum Seitenanfang

15.7. Anfrage GR-Mitglied Steininger

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 29.07.2019 ö 15.7

Sachverhalt

GR-Mitglied Steininger stellt fest, dass aktuell Malerarbeiten in der Gemeindebibliothek stattfinden. Es wird um Mitteilung gebeten, welche Firma den Auftrag ausführt und ob örtliche Unternehmen bei der Ausschreibung berücksichtigt wurden. Die Verwaltung sichert eine Berichterstattung in der nächsten Sitzung zu.

zum Seitenanfang

15.8. Anfrage GR-Mitglied Wassermann

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 29.07.2019 ö 15.8

Sachverhalt

GR-Mitglied Wassermann weist darauf hin, dass bei der Einfahrt in die Wendelsteinstraße aus einer Nebenstraße nicht ersichtlich ist, dass die Einfahrt in den Wildwechsel aufgrund der Sperrung nicht möglich ist. Das Wenden in diesem Bereich ist mitunter sehr aufwendig. Es wird um Prüfung zur Aufstellung eines entsprechenden Hinweisschildes gebeten.

zum Seitenanfang

15.9. Anfrage GR-Mitglied Wassermann

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 29.07.2019 ö 15.9

Sachverhalt

GR-Mitglied Wassermann frägt an, wie zukünftig der nicht mehr genutzte Spielplatzbereich am Gymnasium im Bereich der Mensa gestaltet wird. Die Verwaltung führt hierzu aus, das derzeit gemeinsam mit dem Nutzer geprüft wird, welche Nutzungsmöglichkeiten für die Fläche in Betracht gezogen werden können.

zum Seitenanfang

16. Gymnasium Grünwald; Ersatzbeschaffung der IT – Vergabe;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 29.07.2019 ö 16

Sachverhalt

Nach Anfrage der Schulleitung Frau Korda sollen die drei Computerräume im BT2 EG und im BT2 UG und der Verwaltung mit leitungsstärkeren PC´s neu ausgestattet werden.


Wegen der Höhe der Kostenschätzung ist eine beschränkte Ausschreibung zwingend erforderlich.
Die Verwaltung schlägt vor nach durchgeführter Ausschreibung, den 1. Bürgermeister zu bevollmächtigen den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.

Über die Vergabe wird in einer der darauffolgenden Sitzungen des Bauausschusses berichtet.

Die Kosten sind über die Haushaltsstelle 23010.9351 teilweise gedeckt, die Mehrkosten werden über die Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer gedeckt.

Beschluss

Der Tagesordnungspunkt wird bis zur nächsten Bauausschusssitzung vertagt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

17. Gemeinde Grünwald Straßenbeleuchtung - Umrüstung auf LED in der Josef-Sammer-Straße - Vergabe;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 29.07.2019 ö beschließend 17

Sachverhalt

In der Gemeinderatssitzung am 25.Juni 2013 wurde beschlossen, die gesamte Straßenbeleuchtung in Grünwald schrittweise auf LED umzustellen. Es sind bereits einige Bereiche umgestellt, in der Regel erfolgt die Umrüstung im Nachgang zur Verlegung der Geothermieleitungen oder im Zusammenhang mit anderen Baumaßnahmen.
Im Bereich der Josef-Sammer-Str. (zwischen Kaiser-Ludwig-Str. und Perlacherstr.) werden entsprechend der Planung 8 Masten erneuert, 10 Masten umgebaut und die Beleuchtung auf LED umgestellt.

Die Kosten hierfür belaufen sich laut Angebot der Bayernwerke vom 24.07.2019 auf Brutto 74.763,09 €.

Haushaltsmittel sind auf der Haushaltsstelle 67000.5100 entsprechend vorhanden.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, das Angebot der Bayernwerke vom 24.07.2019 zur Umrüstung der Josef-Sammer-Straße  auf LED in Höhe von Brutto 74.763,09 € zu genehmigen.


Haushaltsmittel sind auf der Haushaltsstelle 67000.5100 entsprechend vorhanden.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 07.10.2019 10:56 Uhr