Datum: 09.03.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: kleiner Sitzungssaal
Gremium: Bauausschuss
Körperschaft: Gemeinde Grünwald
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:37 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:38 Uhr bis 19:38 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Entscheidung über die vorgelegte Tagesordnung;
2 Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 10. Februar 2020;
3 Antrag zum Umbau und zur Sanierung eines Mehrfamilienhauses in altersgerechte Wohnungen, Anbau einer Aufzugsanlage, Anbau Einliegerwohnung und Neubau Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 248/2 an der Wendelsteinstraße 21;
4 Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage -Haus 2- auf dem Grundstück Fl. Nr. 604/42 an der Kaiser-Ludwig-Str. 27b;
5 Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage -Haus 3- auf dem Grundstück Fl. Nr. 604/42 an der Kaiser-Ludwig-Str. 27b;
6 Bauantrag zur Energetischen Sanierung und Aufstockung eines Mehrfamilienhauses mit Bürofläche auf dem Grundstück Fl. Nr. 448/35 an der Perlacher Straße 44;
7 Antrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Tiefgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 293/92 an der Sudelfeldstraße 3;
8 Bekanntgabe von Bauanträgen nach Art. 37 GO;
9 Bekanntgabe von Bauanträgen nach Art. 58 BayBO;
10 Rodungsinsel Wörnbrunn – Herstellung einer Ausgleichsfläche - Vergabe der Landschaftsbauarbeiten;
11 Gemeindegebiet Grünwald - Straßenbeleuchtung; Umrüstung auf LED in der Otto-Heilmann-Straße – Vergabe;
12 Anfragen an die Verwaltung und deren Beantwortung;

Sitzungsdokumente öffentlich
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1. Entscheidung über die vorgelegte Tagesordnung;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 09.03.2020 ö 1

Beschluss

Die Tagesordnung wird angenommen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 10. Februar 2020;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 09.03.2020 ö 2

Beschluss

Die Niederschrift vom 10.02.2020 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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3. Antrag zum Umbau und zur Sanierung eines Mehrfamilienhauses in altersgerechte Wohnungen, Anbau einer Aufzugsanlage, Anbau Einliegerwohnung und Neubau Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 248/2 an der Wendelsteinstraße 21;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 09.03.2020 ö beschließend 3

Sachverhalt

Bauort: Wendelsteinstr. 21, Grundstück Fl. Nr. 248/2 (Grundstücksgröße = 894 m²)
Planbereich: Bebauungsplan Nr. B 35 v. 31.01.1997, § 34 BauGB, Ortsgestaltungssatzung und Garagen- und Stellplatzsatzung


GR-Mitglied Steininger ist wegen persönlicher Beteiligung (beauftragter Architekt) von der Beratung und Beschlussfassung gemäß Art. 49 Gemeindeordnung ausgeschlossen.

Für das bestehende Wohnhaus ist ein Umbau (Anhebung Satteldach, NEU: 36°) und eine Sanierung geplant. Hierdurch und durch den Anbau einer Aufzugsanlage entstehen altersgerechte Wohnungen. Richtung Süden wird ein eingeschossiger Anbau mit Einliegerwohnung (Flachdach) geplant. Für die durch die zusätzlichen Nutzungen erforderlichen Stellplätze wird eine Doppelparkergarage vorgesehen.

Das Maß der baulichen Nutzung wird komplett eingehalten.

Das Bauvorhaben fügt sich nach § 34 BauGB in die vorhandene Umgebungsbebauung ein.

Die profilgleich an den Anbau angrenzende Garage liegt mit ihrer Wandhöhe (2,97 m) über dem zulässigen Maß der Ortsgestaltungssatzung (2,75 m). In einem ähnlich gelagerten Fall, wenige Grundstücke entfernt, wurde die Einhaltung der maximal zulässigen Wandhöhe gefordert, daher sollte auch hier eine Abweichung nicht erteilt werden (wurde geändert)

Schützenswerter Baumbestand ist von der Maßnahme betroffen. Im südlichen Grundstücksbereich ist eine schützenswerte Birke vorhanden, hier ist der Stammumfang nicht benannt und auch der eingezeichnete Kronendurchmesser lt. Umweltamt nicht nachvollziehbar. Sollte die Zufahrt zur geplanten Doppelparkergarage im Kronenradius liegen, muss die Garage auf Punktfundamente gesetzt und auch die Zufahrt wurzelschonend errichtet werden.

Im nördlichen Grundstücksbereich sind lt. Luftbild ebenfalls Bäume vorhanden, die im Plan nicht eingezeichnet sind.

Nördlich der bestehenden Garage werden „kleine Birken“ dargestellt. Diese sind zu vermaßen.

Falls keine weiteren Bäume vorhanden sind, sind zwei zusätzliche Pflanzungen – einheimische Laubbäume 20-25cm Stammumfang) zur Begrünung notwendig.

Der Stellplatznachweis wird erbracht.

Die Nachbarunterschriften liegen zum Teil bereits vor.

Beschluss

GR-Mitglied Steininger ist wegen persönlicher Beteiligung (beauftragter Architekt) von der Beratung und Beschlussfassung gemäß Art. 49 Abs. 1 Gemeindeordnung ausgeschlossen.

Der Bauausschuss beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Umbau und zur Sanierung des Mehrfamilienhauses in altersgerechte Wohnungen, Anbau einer Aufzugsanlage, Anbau Einliegerwohnung, Neubau Garage herzustellen.

Zum Schutz der Birke im Bereich der Zufahrt und der geplanten Doppelparkergarage soll - soweit notwendig -  die Garage auf Punktfundamente gesetzt und auch die Zufahrt wurzelschonend errichtet werden.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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4. Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage -Haus 2- auf dem Grundstück Fl. Nr. 604/42 an der Kaiser-Ludwig-Str. 27b;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 09.03.2020 ö beschließend 4

Sachverhalt

Bauort: Kaiser-Ludwig-Str. 27a, Grundstück Fl. Nr. 604/42 (Grundstücksgröße = 1.944 m²)
Planbereich: Bebauungsplan Nr. B 35 v. 31.01.1997, § 34 BauGB, Ortsgestaltungssatzung und Garagen- und Stellplatzsatzung

Das Grundstück war bereits im letzten Bauausschuss Beratungsgegenstand. Nun werden die beiden weiteren auf dem Anwesen vorgesehenen Einfamilienhäuser zur Entscheidung vorgelegt.
Das Haus 2 (E+D, Satteldach, 44,99 °, DG kein Vollgeschoss) befindet sich dabei mittig zwischen Haus 1 und Haus 2 situiert.

Das Maß der baulichen Nutzung mit der Hauptnutzung wird bezogen auf das Gesamtgrundstück eingehalten. Die Grundfläche mit den Nebenanlagen wird mit der vorgelegten Planung um ca. 72 m² überschritten, allerdings bewegt sich die Überschreitung im üblichen Befreiungsrahmen und sollte daher befürwortet werden.

Die sonstigen baurechtlichen Festsetzungen werden eingehalten.

Schützenswerter Baumbestand wird nicht berührt.

Der Stellplatznachweis wird erbracht.

Nachbarunterschriften liegen nicht vor.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage –Haus 2- herzustellen.

Eine Überschreitung der maximal zulässigen Grundfläche mit den Nebenanlagen um ca. 72 m² (bezogen auf das Gesamtgrundstück) wird befürwortet.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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5. Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage -Haus 3- auf dem Grundstück Fl. Nr. 604/42 an der Kaiser-Ludwig-Str. 27b;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 09.03.2020 ö beschließend 5

Sachverhalt

Bauort: Kaiser-Ludwig-Str. 27a, Grundstück Fl. Nr. 604/42 (Grundstücksgröße = 1.944 m²)
Planbereich: Bebauungsplan Nr. B 35 v. 31.01.1997, § 34 BauGB, Ortsgestaltungssatzung und Garagen- und Stellplatzsatzung


Das Grundstück war bereits im letzten Bauausschuss Beratungsgegenstand. Nun werden die beiden weiteren auf dem Anwesen vorgesehenen Einfamilienhäuser zur Entscheidung vorgelegt.

Das Haus 3 (E+1+D, Mansard-Walmdach, 51,95°, DG kein Vollgeschoss) befindet sich dabei im rückwärtigen Grundstücksteil situiert.

Das Maß der baulichen Nutzung mit der Hauptnutzung wird bezogen auf das Gesamtgrundstück eingehalten. Die Grundfläche mit den Nebenanlagen wird mit der vorgelegten Planung um ca. 72 m² überschritten, allerdings bewegt sich die Überschreitung im üblichen Befreiungsrahmen und sollte daher befürwortet werden.

Auf der Gebäudenordseite ist eine Abgrabung im Rahmen der Ausnahmetatbestände der Ortsgestaltungssatzung geplant. Eine Abweichung hierfür sollte befürwortet werden.

Die sonstigen baurechtlichen Festsetzungen werden eingehalten.

Schützenswerter Baumbestand wird nicht berührt.

Der Stellplatznachweis wird erbracht.

Nachbarunterschriften liegen nicht vor.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage –Haus 3- herzustellen.

Eine Überschreitung der maximal zulässigen Grundfläche mit den Nebenanlagen mit ca. 72 m² (bezogen auf das Gesamtgrundstück)  wird befürwortet.  

Eine Abweichung wegen Errichtung einer Abgrabung auf der Gebäudenordseite wird ausnahmsweise befürwortet.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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6. Bauantrag zur Energetischen Sanierung und Aufstockung eines Mehrfamilienhauses mit Bürofläche auf dem Grundstück Fl. Nr. 448/35 an der Perlacher Straße 44;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 09.03.2020 ö beschließend 6

Sachverhalt

Bauort: Perlacher Str. 44, Grundstück Fl. Nr. 448/35 (Grundstücksgröße = 1.136 m²)
Planbereich: Bebauungsplan Nr. B 35 v. 31.01.1997, Qualifizierter Bebauungsplan Nr. B17, Ortsgestaltungssatzung und Garagen- und Stellplatzsatzung


Die Bauwerber begehren die Genehmigung zur Energetischen Sanierung und Aufstockung eines Mehrfamilienhauses mit Bürofläche. Das bestehende Gebäude in E+D Bebauung wird um ein Vollgeschoss aufgestockt, dabei soll der L-förmige Baukörper erhalten bleiben und das Haus um die Fichte im rückwärtigen Gartenbereich herumgebaut werden. Durch diese Anordnung und um auf der Nordostseite keine überhohen Giebelwände entstehen zu lassen, haben die Architekten auf eben dieser Gebäudeseite ein steiles Dach mit 85° vorgesehen.

Das Maß der baulichen Nutzung mit der Hauptnutzung wird eingehalten. Die Grundfläche mit den Nebenanlagen wird aufgrund des komplett versiegelten Vorgartenbereiches überschritten. Hierbei wird der übliche Befreiungsrahmen von 70% um ca. 30 m² überschritten. Eine Befreiung sollte nur bis maximal ca. 42 m² befürwortet werden. Der Zufahrtsbereich ist insoweit zu reduzieren.

Die sonstigen Festsetzungen des Bebauungsplanes B17 werden eingehalten.

Im heutigen Bestand sind lediglich die nördliche Garage und die zugehörige Zufahrt vorhanden. Für die Erweiterung des Gebäudes sind zusätzliche Stellplätze erforderlich, die grundsätzlich auch nachgewiesen werden. Diese befinden sich jedoch komplett im Vorgartenbereich, der gemäß Bebauungsplan B 35 von jeglicher Bebauung freizuhalten ist. Eine Befreiung sollte hier nicht befürwortet werden um keine Bezugsfälle zu schaffen.

Durch die spezielle Dachform wird in diesem Bereich die Festsetzung der Ortsgestaltungssatzung über die maximal zulässige Dachneigung von 52° nicht eingehalten. Hier ist eine Dachneigung von 85° geplant. Grundsätzlich ist die Gestaltung des Daches als stimmig anzusehen, eine Abweichung ist aber dennoch erforderlich. Die Bauwerber könnten auch mit einer dem L-Baukörper angepassten Dachform ohne entsprechende Abweichungen auskommen, würden dadurch aber viel Stehhöhe im Dach verlieren und ein stärker in Erscheinung tretendes Walmdach in L-Form dazu benötigen. Der Bauausschuss möge hier entscheiden.

Die Dachflächenfenster sind mit 1m Abstand zum First zu planen und auszuführen, dies ist entsprechend zu ändern.

Die Summe der Dachbelichtungselemente (inkl. Giebel) auf der Gebäudenordwestseite ist auf maximal die Hälfte der Dachlänge zu reduzieren.

Im heutigen Bestand befindet sich an der Grundstücksgrenze zur Straße eine Einfriedungsmauer.
Soweit, wie in der Planung vorgesehen, Änderungen daran erfolgen, entfällt der Bestandsschutz. Eine Verlängerung im Bereich der heutigen Zufahrt ist nicht zulässig. Die Einfriedung ist entsprechend der Ortsgestaltungssatzung zu planen und auszuführen.

Schützenswerter Baumbestand wird durch die Maßnahme nicht berührt.

Die Nachbarunterschriften liegen nicht vor.
 

Beschluss

Der Bauausschuss beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zur energetischen Sanierung und Aufstockung eines Mehrfamilienhauses mit Bürofläche nicht herzustellen.

Abstimmungsergebnis:        11 : 0

Eine Befreiung vom Bebauungsplan Nr. B 35 wegen Überschreitung der Grundfläche mit den Nebenanlagen um maximal ca. 42 m² wird befürwortet.

Abstimmungsergebnis:        11 : 0

Eine Befreiung vom Bebauungsplan Nr. B 35 wegen Errichtung von Stellplätzen im Vorgartenbereich wird nicht befürwortet.

Abstimmungsergebnis:        11 : 0

Eine Abweichung von der Ortsgestaltungssatzung wegen Überschreitung der maximal zulässigen Dachneigung wegen Errichtung einer Dachfläche mit 85° Dachneigung wird nicht befürwortet.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig abgelehnt

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7. Antrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Tiefgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 293/92 an der Sudelfeldstraße 3;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 09.03.2020 ö 7

Sachverhalt

Bauort: Sudelfeldstr. 5, Grundstück Fl.Nr. 293/67 (Grundstücksgröße = 886  m²)
Planbereich: qualifizierter Bebauungsplan Nr. 52 v. 06.07.2017; Ortsgestaltungssatzung und Garagen – und Stellplatzsatzung und  Baumschutzverordnung;

Das Grundstück an der Sudelfeldstraße wurde in drei annähernd gleich große Grundstücke real geteilt (2 x 887 m²; 1 x 886 m²). Das vorliegende Bauvorhaben betrifft das mittlere Grundstück. Für die beiden anderen Grundstücke sind die Baugenehmigungen erteilt.  

Der Bauwerber plant ebenfalls die Errichtung eines Einfamilienhauses in E+1+D Bebauung mit einem Satteldach DN 40°, das Dachgeschoss ist rechnerisch kein Vollgeschoß.

Das Maß der baulichen Nutzung wird mit der Hauptnutzung eingehalten. Die Grundfläche mit den Nebenanlagen wird durch die geplante Tiefgarage mit 5 Stellplätzen um ca. 225 m² überschritten. Eine Befreiung sollte aufgrund der Überdeckung mit 1 m wie in ähnlichen Fällen befürwortet werden.

Die Festsetzungen des qualifizierten Bebauungsplanes B 52 hinsichtlich der Wand- und Firsthöhe, Dachneigung, Bauraum für die Hauptnutzung und die sonstigen Festsetzungen werden eingehalten.

Anstelle einer oberirdischen Doppelgarage und Stellplätzen wird die Errichtung einer Tiefgarage mit 5 Stellplätzen geplant. Das Garagenabfahrtsgebäude soll an der östlichen Grundstücksgrenze situiert werden. Im Bebauungsplan sind an dieser Stelle zwei oberirdische Stellplätze vorgesehen. Des Weiteren erlaubt der Bebauungsplan das Verschieben der Flächen für Garagen, Stellplätze und deren Zufahrten um 3 m in jede Richtung unter Einhaltung der Vorgartenlinie. Die Zufahrt sowie das Abfahrtsgebäude bewegen sich in diesem Verschiebungsrahmen. Die Abstandsflächenthematik für einen Teil des Rampengebäudes ist zu klären. Die Erteilung der Abweichung obliegt der Genehmigungsbehörde.

Der festgesetzte Bauraum wird mit dem Gebäude eingehalten. Der Bebauungsplan sieht in seinen Festsetzungen ausnahmsweise die Überschreitung der Baugrenzen mit Bauteilen wie Terrasse, Balkone und Vordach vor.
Der Bauwerber beantragt die Befreiung für die Errichtung eines Balkons mit den Abmessungen 5,63 m x 2 m auf der Westseite. Der Bebauungsplan sieht eine Abweichung für max. zwei Balkone mit den max. Abmessungen 3 m x 2 m je Balkon vor. Durch die Planung eines Einfamilienhauses ist nur ein Balkon auf der Westseite vorgesehen, die beantragte Größe bewegt sich innerhalb der maximal zulässigen Gesamtbreite gemäß der Festsetzung. Eine Befreiung kann befürwortet werden.

Anstatt einer Terrasse auf einer Gebäudeseite gemäß der Festsetzung A5.5.1, wird eine Befreiung für die Aufteilung der zur Verfügung stehenden maximalen Größe für eine Terrasse je Wohneinheit (32 m²) auf zwei Gebäudeseiten außerhalb der Baugrenzen beantragt. Auf der Westseite wird eine Terrasse mit einer Größe von 20,40 m² und auf der Südseite wird unterhalb des Balkons eine Terrasse mit ca. 11,5 m² Fläche geplant. Da die Festsetzung von einer Doppelhausbebauung ausgeht und die geplante Terrasse auf der Südseite grundsätzlich keine nachbarschützenden Belange berührt, kann eine Befreiung von der Festsetzung befürwortet werden.

Die Eingangsüberdachung entspricht den Ausnahmetatbeständen der Festsetzung A5.5.3, ebenso wie der Balkon auf der Giebelseite (Festsetzung A5.5.4). Eine Befreiung sollte befürwortet werden.

Der Stellplatznachweis wird durch die Tiefgarage erfüllt.

Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.

Der Freiflächengestaltungsplan liegt dem Umweltamt zur Prüfung vor. Die Stellungnahme wird zur Sitzung nachgereicht.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Tiefgarage herzustellen.

Eine Befreiung wegen Überschreitung der Grundfläche mit der Tiefgarage wird befürwortet.

Eine Befreiung von der Festsetzung für die Überschreitung des Bauraumes für Garagen und Stellplätze mit der Errichtung einer Abfahrtsgebäudes für die Tiefgarage wird befürwortet.

Eine Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes zur Überschreitung der Baugrenzen mit den Bauteilen Balkon, Terrassen und Hauseingangsüberdachung wird befürwortet.

Die entsprechenden Schutzmaßnahmen zum Erhalt des Nachbarbaumes sind durch die Grünordnung zu beauflagen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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8. Bekanntgabe von Bauanträgen nach Art. 37 GO;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 09.03.2020 ö 8

Sachverhalt

Die Verwaltung informiert den Bauausschuss über auf dem Büroweg nach Art. 37 GO behandelte Bauanträge:

  • Lageplantektur zum Neubau von drei Einfamilienhäusern –hier Haus 3- auf dem Grundstück Fl.Nr. 613/21 an der Ludwig-Thoma-Str. 3 b;

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9. Bekanntgabe von Bauanträgen nach Art. 58 BayBO;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 09.03.2020 ö 9

Sachverhalt

Die Verwaltung informiert den Bauausschuss über im Genehmigungsfreistellungsverfahren nach Art. 58 BayBO behandelte Bauanträge:

  • Antrag auf Nutzungsänderung und Umbau einer LKW-Halle zu einer Halle mit Werkstatt und Lager auf dem Grundstück Fl.Nr. 623/51 am Bavariafilmplatz 7;

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10. Rodungsinsel Wörnbrunn – Herstellung einer Ausgleichsfläche - Vergabe der Landschaftsbauarbeiten;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 09.03.2020 ö 10

Sachverhalt

Die Umsetzung des Bebauungsplanes in Bereich der Rodungsinsel Wörnbrunn wurde nun im Jahr 2019 weiter vorangetrieben. Das Büro Dr. Schober aus Freising ist mit der Erarbeitung eines Plankonzeptes beauftragt worden, das der Bauausschuss am 08.Juli 2019 einstimmig genehmigt hat.

Die Auf Grund der Kostenschätzung erfolgte eine öffentliche Ausschreibung, bei der 21 Firmen die Unterlagen angefordert haben. Zur Submission am 05.02.2020 lagen 15 Angebote vor mit folgendem Ergebnis:

Die Prüfung ergab als wirtschaftlichsten Bieter die Fa. ABE Königsberger aus 87665 Mauerstätten mit einer Bruttoangebotssumme von 189.553,40 €


Haushaltsmittel sind auf der Haushaltsstelle 63000.9585 eingestellt und voll verfügbar.

Beschluss

Der Bauausschuss folgt dem Vortrag der Verwaltung und beschließt, die Herstellung einer Ausgleichsfläche - Landschaftsbauarbeiten in Wörnbrunn an den wirtschaftlichsten Bieter, die Fa. ABE Königsberger aus 87665 Mauerstätten, mit einer Bruttoangebotssumme von 189.553,40 € zu vergeben.

Haushaltsmittel sind auf der Haushaltsstelle 63000.9585 eingestellt und voll verfügbar.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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11. Gemeindegebiet Grünwald - Straßenbeleuchtung; Umrüstung auf LED in der Otto-Heilmann-Straße – Vergabe;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 09.03.2020 ö 11

Sachverhalt

In der Gemeinderatssitzung am 25.Juni 2013 wurde beschlossen, die gesamte Straßenbeleuchtung in Grünwald schrittweise auf LED umzustellen. Es sind bereits einige Bereiche umgestellt, in der Regel erfolgt die Umrüstung im Nachgang zur Verlegung der Geothermieleitungen oder im Zusammenhang mit anderen Baumaßnahmen.
Im Bereich der Otto-Heilmann--Str. (zwischen Oberhachinger Str. und Wörnbrunner Str.) werden entsprechend der Planung 11 Masten erneuert und die Beleuchtung auf LED umgestellt.

Die Kosten hierfür belaufen sich laut Angebot der Bayernwerke vom 24.07.2019 auf Brutto 53.794,14 €.

Haushaltsmittel sind auf der Haushaltsstelle 67000.5100 entsprechend vorhanden.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, das Angebot der Bayernwerke vom 03.02.2020 zur Umrüstung der Otto-Heilmann--Str. auf LED in Höhe von brutto 53.794,14 € zu genehmigen.


Haushaltsmittel sind auf der Haushaltsstelle 67000.5100 entsprechend vorhanden.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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12. Anfragen an die Verwaltung und deren Beantwortung;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 09.03.2020 ö 12

Sachverhalt

Anfragen wurden keine gestellt. Beantwortungen lagen keine vor.

Datenstand vom 28.04.2020 17:18 Uhr