Datum: 25.05.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: großer Sitzungssaal
Gremium: Bauausschuss
Körperschaft: Gemeinde Grünwald
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:54 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:55 Uhr bis 19:58 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Entscheidung über die vorgelegte Tagesordnung;
2 Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 20. April 2020;
3 Bauantrag zum Neubau eines Nebengebäudes (Gerätehaus und Schwimmhaus) auf dem Grundstück Fl.Nr. 514/6 an der Peter-Ostermayr-Str. 7;
4 Antrag auf isolierte Abweichung von den Festsetzungen der Werbeanlagensatzung zur Errichtung einer Plakatwerbetafel auf dem Grundstück Fl.Nr. 500/23 an der Südl. Münchner Str. 13;
5 Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 257/11 an der Wendelsteinstraße 52 – Austauschplanung zum Antrag auf Vorbescheid vom 12.12.2019;
6 Bekanntgabe von Bauanträgen nach Art. 37 GO;
7 Bekanntgabe von Bauanträgen nach Art. 58 BayBO;
8 Bürgerhaus Grünwald - Umbau der Brandmeldeanlage; Genehmigung;
9 Anfragen an die Verwaltung und deren Beantwortung;
9.1 Beantwortung der Anfrage GR-Mitglied Splettstößer TOP 1208
9.2 Anfrage GR-Mitglied Schmidt
9.3 Anfrage GR-Mitglied Schmidt
9.4 Anfrage GR-Mitglied Steininger
9.5 Anfrage GR-Mitglied Portenlänger-Braunisch
9.6 Anfrage GR-Mitglied Sedlmair Gerhard
9.7 Anfrage GR-Mitglied Schreyer
9.8 Anfrage GR-Mitglied Schmidt

Sitzungsdokumente öffentlich
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1. Entscheidung über die vorgelegte Tagesordnung;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 25.05.2020 ö 1

Beschluss

Die Tagesordnung wird angenommen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 20. April 2020;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 25.05.2020 ö 2

Beschluss

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 20.04.2020 wird  genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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3. Bauantrag zum Neubau eines Nebengebäudes (Gerätehaus und Schwimmhaus) auf dem Grundstück Fl.Nr. 514/6 an der Peter-Ostermayr-Str. 7;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 25.05.2020 ö 3

Sachverhalt

Bauort: Peter-Ostermayr-Str. 7, Grundstück Fl.Nr. 514/6 (Grundstücksgröße = 1.403  m²)
Planbereich: BL 53/62 (B2) vom 14.07.1962, Bebauungsplan Nr. B 35 i.d.F. vom 08.11.2012; Ortsgestaltungssatzung, Garagen – und Stellplatzsatzung und Baumschutzverordnung;

Der Antragssteller plant als Ergänzung zum fertiggestellten Hauptgebäude mit Tiefgarage die Errichtung eines Nebengebäudes (Gerätehaus und Schwimmbad) auf dem gegenständlichen Grundstück.

Die Grund- und Geschoßfläche der Hauptnutzung bleibt unberührt. Das Schwimmbadgebäude ist mit seiner geplanten Größe der Grundfläche mit den Nebenanlagen anzurechnen. Diese wird durch die Planung eingehalten. Durch die Aufrechnung der zur Verfügung stehenden Grundfläche auf die mit 1 m Erdüberdeckung errichteten Tiefgarage erhöht sich die notwendige Befreiung für die Tiefgarage auf ca. 209 m² wobei hier bereits 97 m² in der Ursprungsgenehmigung befreit wurden. Eine weitere Befreiung für ca. 102 m² sollte aufgrund ähnlich gelagerter Fälle für Tiefgaragen befürwortet werden.

Die sonstigen Festsetzungen des Bebauungsplanes B 53/62 und der Ortsgestaltungssatzung werden eingehalten.

Der Baum- und Freiflächengestaltungsplan wurde durch das Umweltamt geprüft. Es befinden sich nur zwei Bäume auf dem Grundstück. Zwei großen Rot-Buchen in der Süd-Ost Ecke und Süd-West Ecke.
Es wurde jedoch festgestellt, dass keine der beauflagten Ersatzpflanzungen auf dem Grundstück vorgenommen wurden. Die straßenbegleitend gepflanzten Acer „Globosum“ stellen keine Ersatzpflanzung dar. Das Grundstück muss nach Maßgabe der Baugenehmigung zeitnah begrünt werden.

Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau eines Nebengebäudes (Schwimmhalle und Geräteraum) herzustellen.

Eine Befreiung für die Überschreitung der Grundfläche mit den Nebenanlagen mit der Tiefgarage um ca. 102 m² wird aufgrund der Ausführung mit 1 m Erdüberdeckung befürwortet.

Die bereits in der ursprünglichen Baugenehmigung beauflagten Ersatzbepflanzungen auf dem Grundstück sind zeitnah auszuführen. Die Aufsichtsbehörde wird um entsprechende Aufforderung gebeten.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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4. Antrag auf isolierte Abweichung von den Festsetzungen der Werbeanlagensatzung zur Errichtung einer Plakatwerbetafel auf dem Grundstück Fl.Nr. 500/23 an der Südl. Münchner Str. 13;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 25.05.2020 ö 4

Sachverhalt

Bauort: Südl. Münchner Str. 13, Grundstück Fl.Nr. 500/23 (Grundstücksgröße = 1.641  m²)
Planbereich: Werbeanlagensatzung;


Der Antragssteller beantragt eine isolierte Abweichung von den Festsetzungen der Werbeanlagensatzung für die Errichtung einer freistehenden Plakatwerbetafel auf dem oben genannten Grundstück.

Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich der gemeindlichen Werbeanlagensatzung Teilgebiet I. Für freistehende Werbeanlagen ist § 11 der Werbeanlagensatzung anzuwenden.

§ 11 Abs. 1 Satz 1 legt fest, das freistehende Werbeanlagen bis zur einer Breite von 3,80 m und einer Höhe von 4,30 m, gemessen ab Oberkante Gelände bis zur Oberkante der Werbeanlage zulässig sind, wenn
a)        sie nicht entsprechend §§ 8 und 9 am Gebäude angebracht werden können oder wenn
           dies nicht zumutbar ist und
b)        keine Einfriedung vorhanden ist, an der sie gem. § 10 angebracht werden können und
c)        sie parallel zum öffentlichen Straßenraum aufgestellt werden.

Die gegenständliche Plakatwerbetafel widerspricht in mehreren Punkten der Festsetzung der Werbeanlagensatzung. Eine freistehende Werbeanlage ist nur dann zulässig, wenn diese nicht am Gebäude angebracht werden kann. Im vorliegenden Fall, kann die Werbeanlage sicherlich an geeigneter Stelle an der Fassade angebracht werden. Eine Einfriedung ist nicht vorhanden. Die Plakatwerbetafel entspricht auch hinsichtlich der Ausrichtung nicht der Werbeanlagensatzung, da diese nicht parallel zum öffentlichen Straßenraum geplant wird. Ebenfalls entspricht die Abmessung der Werbeanlange nicht der Festsetzung des § 11 Abs. 1.
Der Antragssteller wurde entsprechend auf die widersprechenden Sachverhalte hingewiesen, eine Anpassung an die geltenden Festsetzungen wurde jedoch nicht vorgenommen. Daher ist aus den vorgenannten Gründen der Antrag abzulehnen, da die geplante Plakatwerbetafel nicht den Festsetzungen der Werbeanlagensatzung entspricht.
Nachbarunterschriften liegen nicht vor.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen für die isolierte Abweichung von den Festsetzungen der Werbeanlagensatzung zur Errichtung einer freistehenden Plakatwerbetafel nicht herzustellen.

Die freistehende Plakatwerbetafel widerspricht in mehreren Punkten § 11 Abs. 1 Satz 1 der Werbeanlagensatzung.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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5. Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 257/11 an der Wendelsteinstraße 52 – Austauschplanung zum Antrag auf Vorbescheid vom 12.12.2019;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 25.05.2020 ö 5

Sachverhalt

Bauort: Wendelsteinstraße 52, Grundstück Fl.Nr. 257/11 (Grundstücksgröße = 1.341 m²)
Planbereich: Bebauungsplan Nr. B 35 i.d.F. vom 08.11.2012, §34 BauGB; Ortsgestaltungssatzung, Garagen – und Stellplatzsatzung und Baumschutzverordnung;


Der Antrag war bereits in der Bauausschusssitzung vom 20.01.2020 Beratungsgegenstand. Im Rahmen des Antrags auf Vorbescheid sind verschiedene Fragen zur Klärung gestanden, wobei zu einigen Fragen das Einvernehmen nicht in Aussicht gestellt wurde bzw. hier Änderungen notwendig waren. Mit dem nun vorliegenden Korrekturantrag sind entsprechende Änderungen verarbeitet worden. Gemäß dem Anhörungsschreiben des Landratsamtes vom 23.03.2020 mit Androhung eines Teilablehnungsbescheides ist zur Vermeidung eines solchen die Anpassung der entsprechend Fragen vorgenommen worden.

Folgende Fragen sollen im Rahmen des neuen Antrages auf Vorbescheid geklärt werden. Für die Fragen in rot ist das Einvernehmen bereits in der Sitzung vom 20.01.2020 hergestellt worden und werden entsprechend des Beschlusses zitiert.  

  1. Ist eine Grundfläche von 134 m² für das Einfamilienhaus planungsrechtlich zulässig?

Antwort der Verwaltung: Das Maß der baulichen Nutzung wird durch den Bebauungsplan B35 auf 0,25 festgesetzt. Multipliziert mit der Grundstücksgröße ergibt sich daher eine maximal zulässige Grundfläche von 341,15 m² Die Grundfläche GR 1 in der vorliegenden Planung beläuft sich inklusive der vorgesehenen Terrasse auf ca. 189 m², wird dementsprechend gut eingehalten und ist somit zulässig.

  1. Sind die Traufhöhe von 6,50 m und die Firsthöhe von 9,80 m OKG planungsrechtlich zulässig?

Antwort der Verwaltung: Die genannten Höhen ergeben sich aus der Umgebungsbebauung gemäß § 34 BauGB die in Abstimmung mit den Landratsamt als Richtmaße herangezogen wurden. Eine Bebauung mit einer Traufhöhe von 6,50 m und einer maximalen Firsthöhe von 9,80 m ist daher planungsrechtlich zulässig.

  1. Ist die Lage des Einfamilienhauses im Grundstück planungsrechtlich zulässig?

Antwort der Verwaltung: Die Lage des Einfamilienhauses im Grundstück ist planungsrechtlich zulässig.

  1. In eine Grundfläche von 9x 6 m für die Garage planungsrechtlich zulässig?

Antwort der Verwaltung: Es bestehen keine Einwände gegen die Größe der Garage.


  1. Ist die Lage der Garage planungsrechtlich zulässig?

Antwort der Verwaltung: die Lage der Garage ist planungsrechtlich zulässig. Die Zufahrtsbreite entspricht mit einer maximalen Breite von 5 m der Festsetzung der Ortsgestaltungssatzung und somit zulässig.

  1.  Sind die Dachform und Höhe der Garage von 4,30 m planungsrechtlich zulässig?

Antwort der Verwaltung: Gemäß der Ortsgestaltungsatzung sind die geplanten Maße und die Dachform der Garage zulässig.

  1. Ist die Abböschung von 1/3 der Hausbreite bei einer Tiefe der Abböschung von 3,00 m planungsrechtlich zulässig?

Antwort der Verwaltung: Die Abböschung (Ausgrabung) entspricht mit seinen Abmessungen den Ausnahmeparametern der Ortsgestaltungssatzung und ist somit zulässig.

Nachbarunterschriften liegen nicht vollständig vor.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid – hier: Austauschplanung zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage herzustellen. Die Beantwortungen sind Inhalt dieses Beschlusses.

  1. Ist eine Grundfläche von 134 m² für das Einfamilienhaus planungsrechtlich zulässig?

Antwort der Verwaltung: Das Maß der baulichen Nutzung wird durch den Bebauungsplan B35 auf 0,25 festgesetzt. Multipliziert mit der Grundstücksgröße ergibt sich daher eine maximal zulässige Grundfläche von 341,15 m² Die Grundfläche GR 1 in der vorliegenden Planung beläuft sich inklusive der vorgesehenen Terrasse auf ca. 189 m², wird dementsprechend gut eingehalten und ist somit zulässig.

  1. Sind die Traufhöhe von 6,50 m und die Firsthöhe von 9,80 m OKG planungsrechtlich zulässig?

Antwort der Verwaltung: Die genannten Höhen ergeben sich aus der Umgebungsbebauung gemäß § 34 BauGB die in Abstimmung mit den Landratsamt als Richtmaße herangezogen wurden. Eine Bebauung mit einer Traufhöhe von 6,50 m und einer maximalen Firsthöhe von 9,80 m ist daher planungsrechtlich zulässig.

  1. Ist die Lage des Einfamilienhauses im Grundstück planungsrechtlich zulässig?

Antwort der Verwaltung: Die Lage des Einfamilienhauses im Grundstück ist planungsrechtlich zulässig.

  1. In eine Grundfläche von 9x 6 m für die Garage planungsrechtlich zulässig?

Antwort der Verwaltung: Es bestehen keine Einwände gegen die Größe der Garage.

  1. Ist die Lage der Garage planungsrechtlich zulässig?

Antwort der Verwaltung: die Lage der Garage ist planungsrechtlich zulässig. Die Zufahrtsbreite entspricht mit einer maximalen Breite von 5 m der Festsetzung der Ortsgestaltungssatzung.

  1.  Sind die Dachform und Höhe der Garage von 4,30 m planungsrechtlich zulässig?

Antwort der Verwaltung: Gemäß der Ortsgestaltungsatzung sind die geplanten Maße und die Dachform der Garage zulässig.


  1. Ist die Abböschung von 1/3 der Hausbreite bei einer Tiefe der Abböschung von 3,00 m planungsrechtlich zulässig?

Antwort der Verwaltung: Die Abböschung (Ausgrabung) entspricht mit seinen Abmessungen den Ausnahmeparametern der Ortsgestaltungssatzung und ist somit zulässig.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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6. Bekanntgabe von Bauanträgen nach Art. 37 GO;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 25.05.2020 ö 6

Sachverhalt

Die Verwaltung informiert den Bauausschuss über auf dem Büroweg nach Art. 37 Gemeindeordnung (GO) behandelte Bauanträge:

  • Bauantrag zum Umbau und zur Sanierung eines Wohnhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 604/78 an der Perlacher Str. 13;

  • Tekturantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage –Haus 1- auf dem Grundstück Fl.Nr. 604/42 an der Kaiser-Ludwig-Str. 27;

  • Austauschplanung zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage – Haus 2 – auf dem Grundstück Fl.Nr. 604/42 an der Kaiser-Ludwig-Str. 27 a;

  • Austauschplanung zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage – Haus 3 – auf dem Grundstück Fl.Nr. 604/42 an der Kaiser-Ludwig-Str. 27 b;

  • Tektur – Änderung der Ersatzpflanzung zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 623/73 an der Graf-Seyssel-Str. 9 a;

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7. Bekanntgabe von Bauanträgen nach Art. 58 BayBO;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 25.05.2020 ö 7

Sachverhalt

Es wurden keine Bauanträge im Genehmigungsfreistellungsverfahren nach Art. 58 BayBO behandelt.

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8. Bürgerhaus Grünwald - Umbau der Brandmeldeanlage; Genehmigung;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 25.05.2020 ö 8

Sachverhalt

Das Bürgerhaus in Grünwald ist auf Grund seiner Nutzung ein Sonderbau, weshalb eine Brandmeldeanlage erforderlich ist. Bisher erfolgte die Überwachung durch die Brandmeldezentrale im angrenzenden BRK. Beim Umbau des BRK-Bereiches in 2018 wurde durch das Landratsamt festgestellt, dass für das Bürgerhaus eine eigene Brandmeldezentrale notwendig ist. Daraufhin wurde ein eigenes Brandschutzgutachten erstellt, die geschätzten Kosten für den Umbau liegen bei ca. 70.000 € Brutto.
Die Verwaltung wird nach Genehmigung der Maßnahme entsprechende Angebote einholen.

Haushaltsmittel sind auf der Haushaltsstelle 76000.9400 in Form von Haushaltsresten verfügbar.

Beschluss

Der Bauausschuss folgt dem Vortrag der Verwaltung und beschließt, den Umbau der Brandmeldeanlage im Bürgerhaus zu genehmigen und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung.

Haushaltsmittel sind auf der Haushaltsstelle 76000.9400 in Form von Haushaltsresten verfügbar.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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9. Anfragen an die Verwaltung und deren Beantwortung;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 25.05.2020 ö 9
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9.1. Beantwortung der Anfrage GR-Mitglied Splettstößer TOP 1208

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 25.05.2020 ö 9.1

Sachverhalt

Die Verwaltung beantwortet die Anfrage von GR-Mitglied Splettstößer aus der Bauausschusssitzung vom 20. April 2020 zu den umfangreich gesandeten Flächen in den neuangelegten Außenbereichen des Nebaus der Baugenossenschaft an der Josef-Sammer-Straße. Es wurde die Frage gestellt, ob diese Flächen in dieser Form bestehen bleiben oder dort noch Rasen angesät wird. Anhand einer Visualisierung/Foto wurde seitens der Baugenossenschaft dargestellt, dass auf den besagten gesandeten Flächen, eine Blumenwiese angesät wurde.
 

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9.2. Anfrage GR-Mitglied Schmidt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 25.05.2020 ö 9.2

Sachverhalt

GR-Mitglied Schmidt frägt an, inwieweit der Bauausschuss Kenntnis vom Ersetzen des Einvernehmens durch das Landratsamt erlangt und bezieht sich auf einen ihm bekannten aktuellen Fall aus der Graf-Seyssel-Straße.

Der Bauausschuss hat das Einvernehmen nicht erteilt. Die Verwaltung führt dazu aus, dass es sich bei dem genannten Baugenehmigungsverfahren um eine Tektur handelte, mit der die Genehmigung der planabweichenden Ausführung der Firsthöhe nachgenehmigt werden sollte. Als Bezugsfall wurde ein in der Nähe stehendes Einfamilienhaus in der Gabriel-von-Seidl-Straße herangezogen. Sowohl das Landratsamt als auch eine vom Bauherren beauftragte Rechtsanwaltskanzlei teilten der Gemeinde mit, dass die Versagung des Einvernehmens zu überdenken sei und ein erneuter Beschluss durch den Bauausschuss erforderlich gewesen wäre. In Abstimmung mit dem Landratsamt München wurde aufgrund der eindeutigen Sachlage auf eine erneute Beratung im Bauausschuss verzichtet – die Gemeinde steht auf dem Standpunkt, dass die planabweichende Bauausführung nicht nachträglich befürwortet werden konnte.

Des Weiteren wurde angefragt, wie oft in der Vergangenheit für abgelehnte Bauanträge das Einvernehmen durch das Landratsamt ersetzt wurde. Die Verwaltung führt hierzu aus, dass das Einvernehmen in der Vergangenheit sehr selten ersetzt wurde.

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9.3. Anfrage GR-Mitglied Schmidt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 25.05.2020 ö 9.3

Sachverhalt

GR-Mitglied Schmidt frägt an, wann die Reparaturarbeiten ab dem Vorhaben in der Wörnbrunner Str. 7 behoben werden. Die Verwaltung sichert die Beantwortung der Anfrage in einer der nächsten Sitzungen zu.  

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9.4. Anfrage GR-Mitglied Steininger

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 25.05.2020 ö 9.4

Sachverhalt

GR-Mitglied Steininger frägt erneut an, wann der Weg entlang des gemeindlichen Pumphauses im Forst instand gesetzt wird. Die Verwaltung nimmt den Sachverhalt auf und leitet die Anfrage an den zuständigen Staatsforstbetrieb weiter.

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9.5. Anfrage GR-Mitglied Portenlänger-Braunisch

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 25.05.2020 ö 9.5

Sachverhalt

GR-Mitglied Portenlänger-Braunisch frägt an, welche Grundstücke im Gemeindegebiet als Blumenwiese hergestellt werden. 2. Bürgermeister Weidenbach verweist auf den entsprechenden Beschluss des Verwaltungsausschusses, in dem die entsprechenden Grundstücke aufgeführt sind.

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9.6. Anfrage GR-Mitglied Sedlmair Gerhard

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 25.05.2020 ö 9.6

Sachverhalt

GR-Mitglied Sedlmair Gerhard frägt an, ob bekannt ist, wann die durch Fremdverschulden beschädigte Mietergarage in der Liegenschaft Wörnbrunner Str. 7 wieder hergestellt wird. Seiner Information nach gibt es Unstimmigkeiten mit der Versicherung. Die Verwaltung sichert die Weiterleitung des Sachverhaltes an die Hausverwaltung zu.

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9.7. Anfrage GR-Mitglied Schreyer

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 25.05.2020 ö 9.7

Sachverhalt

GR-Mitglied Schreyer frägt in Anlehnung an die Anfrage von GR-Mitglied Schmidt an, wie der § 34 BauGB in Bezug auf die Höhenfestlegung angewendet wird. Die Verwaltung führt hierzu aus, dass der § 34 BauGB einen Maßstab darstellt, wie Gebäude sich in der Höhenentwicklung abbilden dürfen. Es kommt auch darauf an, welche Gebäude innerhalb eines bestimmten Bereiches prägend sind.

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9.8. Anfrage GR-Mitglied Schmidt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 25.05.2020 ö 9.8

Sachverhalt

GR-Mitglied Schmidt nimmt Bezug auf die aktuell entstehende Bebauung an der Sudelfeldstraße. Die Bebauung erscheint sehr hoch verglichen mit den umliegenden Bebauungen. Die Verwaltung verweist hier auf den Bebauungsplan B52, der für dieses Grundstück erlassen wurde. Die geplanten und bereits genehmigten Gebäude entsprechen den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich Höhe und Dachneigung.

Datenstand vom 28.06.2020 20:41 Uhr