Datum: 06.12.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Bürgerhaus, Römerschanz
Gremium: Verwaltungsausschuss
Körperschaft: Gemeinde Grünwald
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:59 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:59 Uhr bis 21:23 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Entscheidung über die vorgelegte Tagesordnung;
2 Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 18.10.2022;
3 Antrag auf Geschwindigkeitsbegrenzung sowie Antrag auf keine Geschwindigkeitsbeschränkung in der Gabriel-von-Seidl-Straße; Antrag Frau Dr. Alexa Meyer und Herrn Dr. Philipp Rappold sowie Herr Klaus Wilhelm zur Bürgerversammlung am 06.10.2022;
4 Antrag auf Verlängerung der Tempo-30-Zone in der Kaiser-Ludwig-Straße; Antrag von Frau Irmela Baumgärtner zur Bürgerversammlung am 06.10.2022;
5 Antrag auf Sicherung der Schulwege; Antrag Frau Katja Lindo zur Bürgerversammlung am 06.10.2022;
6 Antrag auf Verkehrsberuhigung Perlacher Straße/Wörnbrunner Straße; Antrag Herr Andreas Reimann zu Bürgerversammlung am 06.10.22;
7 Einführung eines Tonnenreinigungssystems für die Restmülltonnen und Biotonnen; Antrag der PBG-Fraktion vom 12.08.2022;
8 Ersatzbeschaffung Hardwareserver und Netzwerkkomponenten;
9 Anfragen an die Verwaltung und deren Beantwortung;
9.1 Anfrage GR-Mitglied Ladewig;
9.2 Anfrage GR-Mitglied Reinhart-Maier;

Sitzungsdokumente öffentlich
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1. Entscheidung über die vorgelegte Tagesordnung;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Verwaltungsausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Verwaltungsausschusses 06.12.2022 ö 1

Beschluss

Die Tagesordnung wird angenommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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2. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 18.10.2022;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Verwaltungsausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Verwaltungsausschusses 06.12.2022 ö 2

Beschluss

Die Niederschrift vom 18.10.2022 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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3. Antrag auf Geschwindigkeitsbegrenzung sowie Antrag auf keine Geschwindigkeitsbeschränkung in der Gabriel-von-Seidl-Straße; Antrag Frau Dr. Alexa Meyer und Herrn Dr. Philipp Rappold sowie Herr Klaus Wilhelm zur Bürgerversammlung am 06.10.2022;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Verwaltungsausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Verwaltungsausschusses 06.12.2022 ö beschließend 3

Sachverhalt

Antrag Bürgerversammlung 2022 von Frau Dr. Alexa Meyer und Herrn Philipp Rappold

Steigerung der Verkehrssicherheit an der Gabriel-von-Seidl-Straße durch
Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 oder 40 km/h

Hiermit beantragen wir die Prüfung einer durchgehenden Geschwindigkeitsbeschränkung der Gabriel-von-Seidl-Straße auf 30 oder 40 km/h durch einen Verkehrsplaner. Die Sicherheit von Fußgängern und Radfahrern an der Gabriel-von-Seidl-Straße ist stark gefährdet, da zum Teil keine Bürgersteige vorhanden und diese auch nur sehr schmal sind. Zusätzlich liegt die durchschnittliche Geschwindigkeit des Auto- und Lastverkehrs bei über 60 km/h, mit vielen Ausreißern nach oben. Auch besteht eine erhebliche Lärmbelästigung der Anwohner durch den Regen und schnellen Verkehr. Durch die Geschwindigkeitsbeschränkung erhoffen wir uns eine Verbesserung der Situation, um Verkehrsunfälle, vor allem unserer jüngeren Mitbürger, gar nicht erst aufkommen zu lassen. Im näheren Umfeld der Gemeinde, wie z.B. in Harlaching oder Pullach, zeigt sich, dass durchgängige Geschwindigkeitsbeschränkungen auf 30 oder 40 km/h auch auf stark frequentierten Verkehrsstraßen die Regel geworden sind. Die Gemeinde Pullach hat z.B. seit 2022 mit Ausnahme der Dr.-Carl-von-Linde-Straße (bei der S-Bahn-Unterführung Höllriegelskreuth) keine einzige 50er Zone mehr.

Frühere Anträge zur Verkehrsberuhigung wurden von der Verwaltung und dem Gemeinderat unter anderem mit der Argumentation abgelehnt, dass die Gabriel-von-Seidl-Straße eine Sammelstraße sei, auf der die Einführung einer Geschwindigkeitsbegrenzung rechtlich nicht möglich sei. Die Beispiele aus anderen Gemeinden zeigen jedoch, dass eine Lösung mit politischem Willen durchsetzbar ist.
Siehe dazu z.B. die Wolfratshauser Straße in Pullach oder die Harthauser Straße in Harlaching. Eine Änderung der Vorfahrtsregelung wäre durch die Geschwindigkeitsanpassung nicht erforderlich.

Wir empfehlen, die Prüfung auch auf die Kaiser-Ludwig-Straße, die Josef-Sammer-Straße sowie die noch nicht verkehrsberuhigten Seitenstraßen auszuweiten, um Schleichverkehr in die Anwohnergebiete zu vermeiden. Vielen Dank für die Prüfung dieses Antrages, der von einem Großteil der Anwohner der Gabriel-von-Seidl-Straße und Geiselgasteigs ausdrücklich unterstützt wird.

Antrag Bürgerversammlung 2022 von Herrn Klaus Wilhelm 

Sehr geehrte Damen und Herren,

beiliegendes Schreiben von Philipp Rappold & Alexa Meyer ist in meinem Briefkasten gelandet - der Inhalt wird Ihnen bekannt sein.

Ich bin g e g e n die Einführung der „30 – Zone“ in der Gabriel-von-Seidl-Strasse!!! Der Durchgangsverkehr wird – wie zurzeit schon länger zu beobachten –auf die Robert-Koch-Straße ausweichen. Das Verkehrsaufkommen wird nur verlagert.

Zu prüfen ist, welche Gründe es vor Jahren gab, den nördlichen Teil der Gabriel-von-Seidl-Straße (ab der Graf-Seyssel-Straße) in die 30er Zone aufzunehmen. Diese Einführung hat seit langer Zeit zur Folge, dass mehr als die Hälfte des Verkehrs schon den Weg über die Forsthausstraße in Richtung Robert-Koch-/Nördl. Münchener Straße nimmt. 


Stellungnahme Ordnungsamt:

Der Gemeinderat hat bereits im Jahr 2008 ein durch einen Verkehrsplaner ausgearbeitetes Verkehrsberuhigungskonzept beschlossen. Auf Grundlage dieses Beschlusses wurden sämtliche Anliegerstraßen in Tempo 30 Zonen umgewandelt.

Die Gabriel-von-Seidl-Straße hat die Funktion einer Sammelstraße. Die Straße hat einen geradlinigen Verlauf, ist einsehbar und verfügt über einen durchgehenden Gehweg auf der Westseite. Im Osten sind in Teilbereichen Parkbuchten und Grünflächen angelegt. Für sogenannte Sammelstraßen sieht die Rechtsprechung keine Tempo 30 vor.

Ein wesentliches Ziel der Straßenverkehrsplanung ist es, die Verkehrsströme auf leistungsfähige Straßen zu bündeln, um so sensible Wohngebiete vom Autoverkehr zu entlasten. 

In Deutschland gilt innerorts eine generelle Geschwindigkeitsbeschränkung von 50 km/h – festgelegt in § 3 der Straßenverkehrsordnung (StVO). In besonderen Fällen kann ein davon abweichendes Tempolimit angeordnet werden. Für Tempo 30 gibt es dabei zwei Möglichkeiten:

  • die Beschränkung eines Streckenabschnitts auf 30 km/h sowie
  • die Tempo-30-Zone.

Tempo 30 auf Strecken

Die Straßenverkehrsbehörden haben die Möglichkeit, die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf bestimmten Straßen und Straßenabschnitten zu beschränken. Dies kann z.B. aus Gründen der Verkehrssicherheit geschehen. Liegen entsprechende lokale Gegebenheiten vor, kann statt 50 km/h ein Tempolimit von 30 km/h angeordnet werden. Entscheidend dabei ist: Für die Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h muss immer ein konkreter Grund vorliegen. Diese konkreten Gründe sind beispielsweise in der Dr.-Max-Straße auf Höhe der Grundschule, um die Sicherheit der Schulkinder zu gewährleisten, sowie in der Gabriel-von-Seidl-Straße auf Höhe der Graf-Seyssel-Straße, um das Überqueren der Gabriel-von-Seidl-Straße zur Verkehrssicherung des Schulweges für Schulkinder sicherer zu gestalten, gegeben und gelten nur lokal. Ein lokaler konkreter Grund zur Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h auf der gesamten Länge der Gabriel-von-Seidl-Straße sowie den anderen Sammelstraßen liegt folglich nicht vor. 

Tempo 30 Zone 

Eine Tempo 30 Zone darf sich nicht auf Straßen des überörtlichen Verkehrs (Bundes, Landes- und Kreisstraßen) erstrecken. Ausgenommen sind zudem sämtliche mit dem Zeichen 306 versehene Vorfahrtsstraßen.  An Kreuzungen und Einmündungen muss grundsätzlich die Vorfahrtsregel „Rechts vor links“ gelten. Die Voraussetzungen einer Tempo 30 Zone sind in § 45 Absatz 1 c der Straßenverkehrsordnung geregelt. Die Einrichtung ist nur für weniger befahrene Straßen zulässig. 

Tempo 40

Die Straßenverkehrsordnung sieht Tempo 40 nicht vor. Für eine Anordnung der zulässigen Geschwindigkeit auf 40 km/h fehlt die gesetzliche Ermächtigungsgrundlage.


Nach Rücksprache mit der Polizeiinspektion sind in der Gabriel-von-Seidl-Straße in den letzten drei Jahren keine Verkehrsunfälle mit Fußgängern oder Fahrradfahrern zu verzeichnen. Es werden auch regelmäßig Geschwindigkeitskontrollen im Bereich der Gabriel-von-Seidl-Straße durchgeführt. 

Der Verwaltungsausschuss hat sich bereits in seiner Sitzung am 09.03.2021 mit der Thematik befasst und eine durchgehende Geschwindigkeitsreduzierung in der Gabriel-von-Seidl-Straße abgelehnt.

Darüber hinaus hat der Verwaltungssauschuss in seiner Sitzung am 07.12.2021 die Erstellung eines Konzeptes zur Verkehrsberuhigung für die Gabriel-von-Seidl-Straße durch einen Fachplaner abgelehnt.

Nach eingehender Diskussion stellt GR-Mitglied Zeppenfeld den Antrag, dass ein durchgehendes Tempolimit auf 30 km/h in der gesamten Gabriel-von-Seidl-Straße beschlossen wird.

Daraufhin stellt GR-Mitglied Zahn den Antrag ein Verkehrsplanungsbüro damit zu beauftragen, ein Gesamtkonzept für die gesamte Gabriel-von-Seidl-Straße zu entwickeln.

Da der Antrag von GR-Mitglied Zahn der weiterführende Antrag ist, lässt Herr 1. Bürgermeister Neusiedl über den Antrag von GR-Mitglied Zahn abstimmen.

Beschluss

Der Verwaltungsausschuss beschließt einen Verkehrsplaner bezüglich der Prüfung einer durchgehenden Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h oder 40 km/h in der Gabriel-von-Seidl-Straße zu beauftragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 6

Abstimmungsbemerkung
Der Antrag ist somit abgelehnt.

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4. Antrag auf Verlängerung der Tempo-30-Zone in der Kaiser-Ludwig-Straße; Antrag von Frau Irmela Baumgärtner zur Bürgerversammlung am 06.10.2022;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Verwaltungsausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Verwaltungsausschusses 06.12.2022 ö beschließend 4

Sachverhalt

Antrag Bürgerversammlung 2022 von Frau Irmela Baumgärtner 


Als langjährige Anwohner der Kaiser-Ludwig-Straße beantragen wir, die Verlängerung der Tempo-30-Zone bis zur Verkehrsinsel Portenlängerstraße oder gerne auch bis zur Gabriel-von-Seidl-Straße.

Begründung: 
Die Kaiser-Ludwig-Straße ist eine sehr befahrene Durchgangsstraße in einem reinen Wohngebiet.  Sie wird als Ausweichstraße zur Südlichen Münchner Straße und als Abkürzung besonders von täglichem Berufsverkehr stark genutzt. Dazu kommt der Liefer- und Tourismusverkehr zum Bavaria Filmgelände, teilweise mit sehr großen Reisebussen.
Auch für größere Baustellenfahrzeuge ist die Kaiser-Ludwig-Straße die Hauptverkehrsachse in diesem Bereich Grünwalds.

Gleichzeitig wird die Straße sehr stark von Kindern und Jugendlichen, und auch von vielen älteren Fußgängern benutzt. Ohne Überquerung der Kaiser-Ludwig-Straße kommt man nicht in Richtung Ortszentrum und zu den Schulen, wenn man östlich der Straße wohnt.

Die Geschwindigkeit ist auf Höhe des Spielplatzes auf Tempo 30 reduziert, allerdings ist diese Zone so kurz, dass sich für viele Autofahrer ein Abbremsen nicht lohnt.

Seit vielen Monaten wird gegenüber unserem Hause die Geschwindigkeit von der Polizei regelmäßig kontrolliert, was natürlich sehr positiv ist. Darüber sind wir auch wirklich dankbar.
Doch reicht eine gelegentliche Kontrolle von ca. 1 Stunde morgens leider nicht aus, die generelle Durchfahrgeschwindigkeit zu reduzieren.

Es gibt auch entlang der Straße keine wirklich sichere Möglichkeit die Kaiser-Ludwig-Straße zu überqueren, was besonders morgens, wenn Schulkinder auf dem Weg sind, höchst problematisch ist. Ein schwerer Unfall sollte nicht abgewartet werden.

Viele weniger befahrenen Straßen in Grünwald sind inzwischen Tempo 30 Zonen, es scheint also machbar zu sein. Daher bitten wir darum, die Tempo 30 Zone entlang des Spielplatzes zu verlängern.

Stellungnahme Ordnungsamt:

In Deutschland gilt innerorts eine generelle Geschwindigkeitsbeschränkung von 50 km/h – festgelegt in § 3 der Straßenverkehrsordnung (StVO). In besonderen Fällen kann ein davon abweichendes Tempolimit angeordnet werden. 

Die Straßenverkehrsbehörden haben die Möglichkeit, die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf bestimmten Straßen und Straßenabschnitten zu beschränken. Dies kann z.B. aus Gründen der Verkehrssicherheit geschehen. Liegen entsprechende lokale Gegebenheiten vor, kann statt 50 km/h ein Tempolimit von 30 km/h angeordnet werden. Entscheidend dabei ist: Für die Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h muss immer ein konkreter Grund vorliegen.

Diese konkreten Gründe sind beispielsweise in der Dr.-Max-Straße auf Höhe der Grundschule, um die Sicherheit der Schulkinder zu gewährleisten, gegeben und gelten nur lokal. 

In der Kaiser-Ludwig-Straße im Bereich des Kinderspielplatzes besteht bereits eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30km/h sowie Geschwindigkeitsmessgeräte in beiden Richtungen. Hier besteht ein konkreter lokaler Grund zur Geschwindigkeitsreduzierung.

Zur weiteren Sicherheit wurden darüber hinaus in der Kaiser-Ludwig-Straße zwei Mittelinseln mit Fußgängerquerungsmöglichkeiten geschaffen.

Auch bestehen in der Kaiser-Ludwig-Straße ein beidseitiger Gehweg sowie ein Radweg. 

Ein lokaler konkreter Grund zur Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h auf der gesamten Länge der Kaiser-Ludwig-Straße liegt nicht vor. 

Nach Rücksprache mit der örtlichen Polizeidienststelle wurden im laufenden Jahr mehrere Geschwindigkeitsüberwachungen durchgeführt. Hierbei wurden keine Auffälligkeiten gegenüber ähnlichen Messstellen festgestellt.

In den letzten Jahren fanden in diesem Bereich keine Verkehrsunfälle aufgrund überhöhter Geschwindigkeit statt, die eine Geschwindigkeitsreduzierung nach der geltenden Straßenverkehrsordnung zulassen würde.

Beschluss

Der Verwaltungsausschuss beschließt, keine Verlängerung der Geschwindigkeitsreduzierung in der Kaiser-Ludwig-Straße vorzunehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 5

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5. Antrag auf Sicherung der Schulwege; Antrag Frau Katja Lindo zur Bürgerversammlung am 06.10.2022;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Verwaltungsausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Verwaltungsausschusses 06.12.2022 ö beschließend 5

Sachverhalt

Antrag Bürgerversammlung 2022 von Katja Lindo 

zur Bürgerversammlung 2022 reiche ich fristgerecht einen Antrag zum Stichwort „Schulwegsicherheit“ ein. Weiterhin möchte ich bitten, dass zur besseren Darstellung meines Antrages sowohl die angehängten Schulwegpläne als auch Fotos zur Thematik berücksichtigt werden. Coronabedingt kann ich die Fotos heute nicht liefern, werde sie aber in den nächsten Tagen nachsenden.

Ich beantrage, dass die Schulwege für die Grünwalder Schulkinder sicherer gestaltet werden. Hierfür beantrage ich sowohl eine kurzfristige Lösung für die gefährlichsten Stellen, als auch eine Sicherheitsstudie, die sich mit der grundsätzlichen Problematik auseinandersetzt und aus der ein möglichst schnell umsetzbarer Plan hervorgeht, wie wir unseren Ort für die Schulkinder jeglichen Alters und jeglichen Schulweges so bald wie möglich sicher machen können.

Begründung: Obgleich wir dank hervorragenden und aufopfernden Schulweghelfern einige schwierige Stellen im Grünwalder Schulwegsystem beheben können, mangelt es an einigen Kreuzungen an Sicherheit, Orientierung, Platz und Beschilderung, um einen sicheren Weg – zu Fuß, per Roller oder per Rad - zur Grundschule und zum Gymnasium zu gewährleisten. Die Schulwege sind teilweise für die SchülerInnen gefährlich, egal, wie alt sie sind, oder wie erfahren im Verkehr.

Zu dem Thema der Gefährdungsstellen gab es schon vereinzelte Studien und Pläne, konkret ist nicht viel passiert. Es existieren Schulwegpläne für Fuß und Rad, die auch auf der Website des Gymnasiums veröffentlicht sind und damit der Gemeinde bekannt sind, und deren klar markierte Gefahrenstellen am Marktplatz, am Derbolfinger Platz und an der Tobrukstraße noch nicht aufgehoben wurden. Der Mangel an Behebung der Gefahrenstellen ist schwer nachzuvollziehen, in erster Linie aber höchst riskant, und es bedarf sofortiger Handlung. Insbesondere geht es um folgende Stellen (siehe Schulwegpläne):


Marktplatz – Kreuzungen als unübersichtliches Chaos
  • Die einspurige Einfahrt Richtung Rathausstraße hat keine Ampel und keine Beschilderung – nicht einmal die Autofahrer wissen, wie sie sich zu verhalten haben, und entsprechend die (vollkommen ungeschützten) Kinder auch nicht! Es handelt sich um eine „tickende Zeitbombe“ – hier muss die Lösung eine Ampel und/oder eine Schließung der Straße für Autos (also eine reine Fuß- und Radwegstraße) sein
  • Die Kreuzung Oberhachinger – Emil Geiss / Südliche Münchner – Tölzer Straße ist unübersichtlich und schwierig zu navigieren für alle Verkehrsteilnehmer, insbesondere für die Kinder – hier muss die Lösung eine Verkehrsstudie sein, die Ampeln, Beschilderung, Verkehrsfluss in Betracht zieht bei der Gefahrenminimierung und die Kreuzung neu aufstellen lässt
Derbolfinger Platz
  • Kommend von der Schloßstraße entlang des gesamten Derbolfinger Platzes – hier ist der Gehsteig viel zu schmal, um sämtliche Trambahnein- und -aussteiger sowie laufende, radelnde und rollende Kinder unterzubringen – oft weichen die Kinder auf die Straße aus, was lebensgefährlich ist – hier muss die Lösung ein breiterer Gehsteig sowohl eine sofortige Schließung der Aussteigmöglichkeit bei der Mechthildenstraße sein
Tobrukstraße
  • Bei der Oberhachinger Straße – hier könnte eine Lösung ein weiterer Schulweghelfer sein
  • Bei der Wörnbrunner Straße – hier könnte eine Lösung (statt Zebrastreifen) eine Querungshilfe in der Mitte der Straße sein
Weiterhin gibt es andere Gefahrenstellen (sicherlich auch solche, die mir nicht bekannt sind). Deshalb brauchen wir sowohl eine sofortige Einschätzung und darauf basierend akute Handlungen für die schlimmsten Stellen, als auch eine Studie für das weitere Verfahren bzgl. eines Gesamtkonzeptes, das die Sicherheit der Grünwalder Schulkinder sichert.

Lassen Sie uns hier sofort etwas tun – die momentane Lage ist lebensgefährlich.

Stellungnahme Ordnungsamt:

In der Gemeinde Grünwald unterstützen insgesamt 15 Schulweghelfer die Schüler auf Ihrem Weg zur Schule. Für die neuen Grundschüler wird jedes Jahr ein Schulwegplan mit einem empfohlenen Schulweg ausgehändigt. Der empfohlene Schulwegplan für den Fußverkehr als auch den Radverkehr für die Schüler des Gymnasiums ist auf der Internetseite der Schule zu finden. Die Schulwegpläne zeigen die geeignetsten Wege und wichtige verkehrskritische Punkte auf.  

Zur Situation am Marktplatz:

Auf dem Markplatz sind in der Früh jeweils zwei Schulweghelfer vor Ort, die die Schüler bei dem Überqueren der Straße zusätzlich zur Ampel unterstützen.

Darüber hinaus hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 25.10.2022 das weitere Vorgehen in Bezug auf die Umgestaltung der Ortsmitte beschlossen. Hier wird sich dementsprechend ein Planungsbüro auch mit der verkehrlichen Situation am Marktplatz befassen.

Der Bereich der Kreuzung Oberhachinger Straße/Emil-Geis-Straße/Südlich Münchner Straße wurde bereits durch einen Verkehrsplaner untersucht. Die entsprechenden Planungen werden in einer der nächsten Sitzungen des Verwaltungsausschusses vorgestellt. 

Zur Situation am Derbolfinger Platz:

Der Derbolfinger Platz wurde bereits 2018 in einigen Bereichen umgestaltet. 

Der Gehweg im Osten um die Trambahnschleife wurde verbreitert. Es wurde eine zusätzliche Überquerungshilfe in Form eines Zebrastreifens und gleichzeitig eine Fahrbahnverengung in diesem Bereich zur Geschwindigkeitsreduzierung umgesetzt. 

Zusätzlich erfolgte die Einbringung von taktilen Bodenbelägen. Alle Planungsleistungen erfolgten nach den Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt) und sind mängelfrei abgenommen worden. 

Auch in der Mechtildenstraße ist ein Schulweghelfer zur Unterstützung des Schulweges vertreten.

Zur Situation in der Tobrukstraße:

Die Errichtung einer Querungshilfe in der Wörnbrunner Straße wurde bereits überprüft. Als Orientierungshilfe bezüglich der Breite von Mittelinseln für Querungsanlagen für Menschen zu Fuß und Radfahrende sind die Richtlinien für Anlagen von Stadtstraßen, die nähere Informationen bezüglich der Mindestanforderungen für Mittelinseln und Querungsanlagen enthalten, heranzuziehen. Die Straßenbreite beträgt 8 m. Pro Fahrspur sollte eine Restfahrbahnbreite von 3,75 m erhalten bleiben um den Winterdienst problemlos aufrecht erhalten zu können. Eine Querungshilfe benötigt eine Aufstellfläche von 2,5 m. Leider ist auf der Wörnbrunner Straße keine Querungshilfe aufgrund der fehlenden Straßenbreite realisierbar.

In Bezug auf den vorgeschlagenen Schulweghelfer im Bereich der Tobrukstraße/Oberhachinger Straße wird die Verwaltung entsprechend auf die Nachbarschaftshilfe Grünwald zugehen.

Stellungnahme der Polizei: 

Im gesamten Gemeindebereich hat sich in den letzten drei Jahren kein Unfall mit Beteiligung eines Grundschülers ereignet.  2021 ereignete sich ein Verkehrsunfall mit Beteiligung einer 14-jährigen Schülerin am Marktplatz in Grünwald.

An dieser Örtlichkeit ist bereits ein Schulweghelfer im Einsatz, der Unfall ereignete sich leider kurz vor dessen Eintreffen.

Seitens der Polizeiinspektion Grünwald werden in regelmäßigen Abständen örtliche Untersuchungen von Straßenverkehrsunfällen vorgenommen.

Ein Schwerpunkt der Verkehrssicherheitsarbeit liegt darin, offensichtlich unfallbegünstigende Straßenbereiche zu identifizieren und nachhaltig durch gezielte Abhilfemaßnahmen zu verbessern. Hierzu werden die von der bayerischen Polizei aufgenommenen Verkehrsunfälle mittels Geoinformationssystemen und speziell entwickelten Programmen in digitale Karten dargestellt.

Die Polizei ermittelt Unfallhäufungen und teilt diese den Mitgliedern der Unfallkommission mit. Nach Feststellung einer Unfallhäufung führt die Unfallkommission an der jeweiligen Örtlichkeit eine Ortsbesichtigung durch.

Insgesamt gibt es im Gemeindebereich keine Unfallhäufungsstellen mit Fußgängerbeteiligung. Im Durchschnitt der letzten 3 Jahre ereigneten sich im Gemeindebereich Grünwald jährlich drei Verkehrsunfälle, bei denen ein Fußgänger beteiligt (unabhängig ob Unfallverursacher oder Geschädigter) war.  

Die genannten Ausführungen machen deutlich, dass sich die Gemeinde Grünwald in Zusammenarbeit mit der örtlichen Polizei, dem Landratsamt München sowie dem Staatlichen Bauamt Freising stetig und laufend mit der Thematik der Sicherung der Schulwege befasst und wenn möglich und notwendig auch entsprechende Maßnahmen umsetzt. 

Beschluss

Der Verwaltungsausschuss beschließt den Antrag nicht weiterzuverfolgen, da bereits viele Dinge, die beantragt wurden sich bereits in Planung bzw. Umsetzung befinden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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6. Antrag auf Verkehrsberuhigung Perlacher Straße/Wörnbrunner Straße; Antrag Herr Andreas Reimann zu Bürgerversammlung am 06.10.22;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Verwaltungsausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Verwaltungsausschusses 06.12.2022 ö beschließend 6

Sachverhalt

Antrag Bürgerversammlung 2022 von Herrn Andreas Reimann

Der sehr enge und Großteiles nur einspurig zu befahrende Teilabschnitt der Perlacher Straße zwischen der Einmündung der Wörnbrunner Straße und der Oberhachinger Straße mit dem recht schmalen und auch nur einseitigen Bürgersteig wird in zunehmendem Masse nicht nur von PKWs – zum Teil unter erheblicher Missachtung der Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/Std.-, sondern auch von Bussen, LKWs und sogar Schwerlastfahrzeugen zur Umgehung der Ampeln und häufigen Verkehrsstaus auf der Oberhachinger Straße „auf diesem Schleichweg“ befahren. Hierbei wird zum Ausweichen bei Gegenverkehr gefährdend und rücksichtslos auch gerne der schmale Bürgersteig befahren…

In Anbetracht dieses stetig zunehmenden Durchgangsverkehrs beantrage ich zur Verkehrssicherheit und damit Erhöhung der Verkehrssicherheit für Fußgänger, Schulkinder Fahrradfahrer sowie Anlieger diesen Straßenabschnitt mit Verkehrsschildern 260 (Durchfahrtsverbot) mit Geschwindigkeitsbeschränkung auf 20 km/ Std. und mit dem Zusatzschild 848 (Anlieger und Radfahrer frei) zu versehen.
Der Durchgangsverkehr vom nördlichen Teil der Perlacher Straße und der Wörnbrunner Straße kommend kann problemlos – evtl. durch eine abbiegende Vorfahrtsregelung – über die recht breit ausgebaute und nur sehr wenig befahrene Tobrukstraße und die dort bereits vorhandene Ampelanlage geordnet auf die Oberhachinger Straße eingeleitet werden. 

Wie bereits vor geraumer Zeit und auch in der letzten Bürgerversammlung von Herrn Bürgermeister Jan Neusiedl zugesagt, soll dieser bislang auch optisch noch sehr unattraktive und unserer Gemeinde nicht angemessene Teilabschnitt der Perlacher Straße (verrostete Leitplanken, kniehohes Unkraut und Ansammlung von Müllgroßbehältern) durch straßenbauliche Maßnahmen, Markierungen oder Parkbuchten für wechselseitiges Parken und geeignete Pflanzenmaßnahmen (wie z.B. in der Nibelungenstraße) zusätzlich verkehrsberuhigend und gestalterisch entsprechend aufgewertet werden. Außerdem war bereits im Bebauungsplan Nr. B 17 der Gemeinde Grünwald (Stand 22.07.1977) planerisch sehr vorausschauend entlang der westlichen Seite dieses Straßenabschnitts ein ansprechendes Straßenbegleitgrün vorgegeben, welches jedoch bis heute nicht existiert und bitte noch planungsgemäß ausgeführt werden sollte.

Die bei der letztjährigen Bürgerversammlung angeregte Verkehrsinsel vor der Einmündung der Wörnbrunner Straße in der Perlacher Straße als Querungshilfe für Fußgänger, jedoch insbesondere für Kinder auf einem möglichst sicheren Weg über das Postbergerl zur Schule und zum Kindergarten, wurde im Zuge der Erneuerung des dortigen Straßenbelags leider ebenfalls noch nicht ausgeführt.

Hierdurch würde wohl auch die von anderen Bürgern geäußerte Besorgnis und das Anliegen von Frau Monika Ankenbrank Berücksichtigung finden, da die Voraussetzungen für einen diskutierten Zebrastreifen in diesem Bereich gemäß Auskunft der Gemeinde wohl nicht gegeben sein. 



Stellungnahme Ordnungsamt:

Der betreffende Straßenabschnitt der Perlacher Straße ist auf 30 km/h reduziert und in beide Richtungen befahrbar. Auf der Ostseite verläuft durchgängig ein Gehweg – auf der Westseite ist aus Gründen der Verkehrssicherheit wegen der Hanglage eine Leitplanke vorhanden. Die Auswechslung der Leitplanke wird zeitnah noch erfolgen. 

Bei der Anordnung des Verkehrszeichens 260 (Verbot für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Motorräder) mit dem Zusatzzeichen Anlieger frei soll lediglich Kraftfahrzeugführern, die Anlieger sind, die Einfahrt in den gesperrten Bereich erlaubt werden. In einen mit Zeichen 260 beschilderten Bereich dürfen Radfahrer einfahren. 

Oftmals ist bei der Kombination aus dem Verkehrszeichen “Verbot für Kraftfahrzeuge” und dem Zusatzzeichen “Anlieger frei” von einer Sperrung des Durchgangsverkehrs, also einer Anliegerstraße die Rede.

Eine Anliegerstraße ist eine Verkehrsfläche, die Bewohnern (Anwohnern) und Nutzungsberechtigten von Grundstücken den Zugang oder die Zufahrt zu den Grundstücken ermöglicht. Nach Straßenverkehrsordnung kann das Zusatzzeichen „Anlieger frei“ in der Regel mit dem Verkehrszeichen Nr. 260 (Verbot für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Motorräder) kombiniert werden. Anlieger sind in diesem Zusammenhang alle Personen, die mit Grundstückseigentümern oder Bewohnern in Beziehung treten wollen oder ein Anliegen an die Bewohner haben (z. B. Patienten einer Arztpraxis oder Klienten einer Anwaltskanzlei). Diese sind somit auch zur Durchfahrt berechtigt. Aber auch ein Besucher eines Bewohners in der Straße ist ein Anlieger. Auch wenn dieser eventuell nicht angetroffen wurde. Das Bayerische Oberste Landesgericht (BayObLG) hat in einer Entscheidung festgestellt, dass selbst ein unerwünschter Besucher eines in dem Gebiet Wohnenden zum Einfahren berechtigt ist (VRS 33, 457). Auch Einsatzfahrzeuge, Müll- und Räumfahrzeuge, Straßenkehrmaschinen, Schulbusse und Linientaxis sind als Anlieger zur Durchfahrt berechtigt.

Sollte ein Autofahrer die Anliegerstraße zur Durchfahrt nutzen oder in dieser Straße parken wollen, so begeht dieser nach dem Straßenverkehrsrecht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Bußgeld rechnen.

Aus Sicht der Gemeinde Grünwald und der Polizeiinspektion Grünwald wird keine Notwendigkeit gesehen, dass die Perlacher Straße für den Durchgangsverkehr gesperrt werden sollte. 
Die Straßenverkehrsordnung sieht Tempo 20 nicht vor.

Der Bebauungsplan Nr. B 17 stammt aus dem Jahre 1977 und mag an einigen Stellen inhaltlich bis heute nicht vollzogen sein – so fehlt z.B. ein Straßenbegleitgrün an der benannten Stelle. Inhalte von Bebauungsplänen sind häufig Zielplanvorstellungen – ein Bebauungsplan von 1977 ist städtebaulich nach über vierzig Jahren nicht mehr parzellenscharf umzusetzen. Es gibt keinen Planbereich der zu 100% so umgesetzt wurde – in den meisten Fällen sind die Bebauungen nur mit Abweichungen, Befreiungen und Ausnahmen realisiert worden.  Vor alledem ist das festgesetzte Straßenbegleitgrün gem. Bebauungsplan B 17 keineswegs rechtsverbindlich, sondern lediglich ein Planungsinhalt der aus genannten Gründen nicht zur Ausführung kommt.

Die Errichtung einer Querungshilfe in der Wörnbrunner Straße wurde bereits überprüft. Als Orientierungshilfe bezüglich der Breite von Mittelinseln für Querungsanlagen für Menschen zu Fuß und Radfahrende sind die Richtlinien für Anlagen von Stadtstraßen, die nähere Informationen bezüglich der Mindestanforderungen für Mittelinseln und Querungsanlagen enthalten, heranzuziehen. Die Straßenbreite beträgt 8 m. Pro Fahrspur sollte eine Restfahrbahnbreite von 3,75 m erhalten bleiben um den Winterdienst problemlos aufrecht erhalten zu können. Eine Querungshilfe benötigt eine Aufstellfläche von 2,5 m. Leider ist auf der Wörnbrunner Straße keine Querungshilfe aufgrund der fehlenden Straßenbreite realisierbar.

Der Verwaltungsausschuss hat sich in seiner Sitzung am 07.12.2021 aufgrund eines Antrags von Herrn Reimann zur Bürgerversammlung 2021 ausführlich mit dem Thema der „Verkehrsberuhigung Perlacher Straße und Wörnbrunner Straße“ befasst.

Der Verwaltungsausschuss beschloss hier einstimmig keine weiteren baulichen Veränderungen in der Perlacher Straße im Straßenverlauf zwischen Wörnbrunner Straße und Marktplatz vorzunehmen. 

Darüber hinaus beschloss der Verwaltungsausschuss, ebenfalls einstimmig, von einer Einbahnregelung in der Perlacher Straße im Teilbereich zwischen Wörnbrunner Straße und Marktplatz abzusehen.

Beschluss

Der Verwaltungsausschuss beschließt im Bereich der Perlacher Straße/Wörnbrunner Straße keine Anliegerstraße sowie kein Durchfahrverbot mit Geschwindigkeitsbegrenzung auf 20 km/h einzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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7. Einführung eines Tonnenreinigungssystems für die Restmülltonnen und Biotonnen; Antrag der PBG-Fraktion vom 12.08.2022;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Verwaltungsausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Verwaltungsausschusses 06.12.2022 ö 7

Sachverhalt

In der Gemeinde Grünwald sind aktuell 2.539 Biotonnen, 3.701 Restmülltonnen und 253 Großbehälter für Restmüll angemeldet. Bis auf die 1.100 l Großbehälter, befinden sich die Restmülltonnen im Eigentum der Bürger. Dagegen werden die Biotonnen zu einer sehr geringen Mietgebühr von der Entsorgungsfirma Ehgartner der Gemeinde zur Verfügung gestellt. Dabei ist im Entsorgervertrag geregelt ist, dass die Biotonnen, die beim Bürger neu aufgestellt oder ausgetauscht werden, sich in einem neuwertigen sauberen mit einem Dampfstrahlgerät gereinigten Zustand befinden müssen. 

Die Verwaltung nahm Kontakt zu mehreren Firmen auf, die einen Tonnenreinigungsservice anbieten. Insgesamt gibt es nur drei Firmen, die einen solchen Service in der Gemeinde Grünwald durchführen würden. 

Im Durchschnitt können pro eingesetztem Reinigungsfahrzeug ca. 250 Tonnen pro Tag gereinigt werden. Die Faustformel lautet, dass pro Entleerungsfahrzeug zwei Reinigungsfahrzeuge eingesetzt werden müssen, damit die geleerten Tonnen im Nachgang noch am selben Tag gereinigt werden können. Alternativ werden zwei Reinigungstage pro Abfuhrtag bei Einsatz von jeweils einem Fahrzeug benötigt. Maximal zwei Reinigungsfahrzeuge können zeitgleich von den Firmen abgestellt werden. Aktuell werden 2.539 Biotonnen an einem Tag – jeweils freitags – von drei eingesetzten Entsorgungsfahrzeugen geleert. Eine Umstellung der Biomülltour ist nicht möglich, weder zeitlich noch vom Streckenverlauf. Folglich würde sich die Reinigung sämtlicher Biomülltonnen über mehrere Wochen erstrecken. 

Die Bürger genießen bisher einen Vollservice von der Entsorgungsfirma, d.h. die Tonnen werden geholt, geleert und wieder am alten Tonnenstellplatz zurückgestellt. Dieser Vollservice wird seitens der Reinigungsfirmen nicht angeboten bzw. wenn doch, kann dies mangels Ortskenntnisse des Personals nicht fehlerfrei gewährleistet werden. Falsch zurückgestellte Mülltonnen führen jedoch erfahrungsgemäß zu massiven Bürgerbeschwerden. 

Aus anderen Gemeinden wurde zudem berichtet, dass der Verwaltungsmehraufwand nicht unerheblich ist, wenn die Abstimmung zwischen Entsorger und der Tonnenreinigungsfirma wegen Fahrzeugausfall oder Personalmangel gestört wird, was wohl recht häufig auftritt.

Damit der Reinigungsservice etwas günstiger angeboten werden kann, wurde seitens der Firmen vorgeschlagen, dass sie eine Anmeldeliste von der Gemeinde erhalten und die Gesamtrechnung über die Anzahl der gereinigten Tonnen an die Gemeinde gestellt wird. Die Gemeinde wiederum müsste die Einzelabrechnung mit dem Bürger übernehmen. Dieser Vorschlag wurde seitens der Kämmerei abgelehnt, da dies einen unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand zur Folge hätte und das Risiko von Zahlungsausfällen auf die Gemeinde übergehen würde. Zudem müsste ein Verwaltungsaufschlag erhoben werden, da es sich bei der Tonnenreinigung um keine hoheitliche Aufgabe handelt. Bei dieser Vorgehensweise würde zudem der Kostenvorteil für die Bürger gegenüber der individuellen Direktbeauftragung einer Tonnenreinigung über die Firma nicht mehr gegeben sein.

Von den 29 Kommunen im Landkreis München bieten zurzeit neun Kommunen ihren Bürgern eine Reinigung der Biotonnen an, dabei werden in den Sommermonaten jeweils alle Biotonnen mindestens einmal gereinigt. Nur in einer Kommune findet auch eine Reinigung der Restmülltonnen statt. In jeder der Kommunen erfolgt die Abrechnung der entstehenden Kosten für die Tonnenreinigung über die Müllgebühren. Ein Vergleich der Müllgebühren bei diesen Gemeinden zeigt jedoch, dass diese deutlich höher sind als die in Grünwald.

Die Einführung eines Tonnenreinigungsservice würde bei einer Abrechnung über die Müllgebühren daher auch in Grünwald zu einer deutlichen Erhöhung der bisher sehr niedrigen Gebühren für die Bürger führen und einen erhöhten Verwaltungsaufwand mit sich bringen. Außerdem ist seitens der Grünwalder Bürger bisher nur eine geringe Nachfrage nach Firmen, die einen Tonnenreinigungsservice anbieten, zu verzeichnen. Im Durchschnitt sind es zwei Anfragen pro Jahr. 

Die nächste Gebührenkalkulation steht 2024 an. Es ist damit zu rechnen, dass die jetzigen Preissteigerungen und geringeren Verwertungserlöse z.B. für Papier auf die Kalkulation durchschlagen werden. Darum ist aktuell der Zeitpunkt recht ungünstig und Vorsicht geboten noch weitere hohe Kostenpositionen aufzunehmen. Erfahrungen anderer Gemeinden zeigten zudem, dass die Abschaffung eines Tonnenreinigungsservice nur schwer möglich ist, wenn die Kosten in den Müllgebühren integriert sind. 

Die Verwaltung schlägt daher vor, die Liste der Firmen, die eine Tonnenreinigung in Grünwald anbieten, wie bisher auch nur bei Bedarf an die Bürger weiterzugeben oder alternativ auf der Homepage der Gemeinde zu veröffentlichen und die Bürger darauf zu verweisen. Die Beauftragung einer Tonnenreinigung kann dann bedarfsgerecht und individuell zwischen Bürger und Firma erfolgen. 

Beschluss

Aus den vorgetragenen Gründen beschließt der Verwaltungsausschuss den Antrag der PBG-Fraktion vom 12.08.2022 nicht weiterzuverfolgen.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Liste der Firmen, die eine Tonnenreinigung in Grünwald anbieten, wie bisher auch nur bei Bedarf an die Bürger weiterzugeben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 1

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8. Ersatzbeschaffung Hardwareserver und Netzwerkkomponenten;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Verwaltungsausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Verwaltungsausschusses 06.12.2022 ö 8

Sachverhalt

Im IT-Netzwerk der Gemeinde Grünwald müssen vier veraltete Hardwareserver und zwei veraltete Switche (Netzwerkverteiler) ersetzt werden.

Die alten Spindelfestplatten werden durch die neue SSD Datenspeichertechnologie ersetzt. Dadurch erhöht sich die Performance und die Zugriffsgeschwindigkeit.

Durch die Erneuerungen werden das System und die Sicherung der Daten insgesamt schneller.
Da die neuen Server sehr leistungsstark sind, kann von vier Hardwareservern auf drei Hardwareserver reduziert werden und somit auch Energie gespart werden.

Außerdem findet ein Technologiewechsel von Microsoft zu VM-Ware in der Virtualisierung statt. Das System wird dadurch sicherer und wartungsfreier.

Hierzu wurden von der EDV drei Vergleichsangebote eingeholt.

Nach einschlägiger Prüfung der abgegebenen Angebote ist das Angebot der Firma Cyberport IT Services GmbH das wirtschaftlichste Angebot.

Die Verwaltung schlägt deshalb vor, die Firma Cyberport IT Services GmbH für die Ersatzbeschaffung der Hardwareserver und der Netzwerkkomponenten zu beauftragen.

Für die Umsetzung der Maßnahme stehen auf der Haushaltsstelle 06000.9351 ausreichend Haushaltsmittel zur Verfügung.

Beschluss

Der Verwaltungsausschuss beschließt die Firma Cyberport IT Services GmbH, Meerbodenreuther Straße 4, 92665 Altenstadt an der Waldnaab für die Ersatzbeschaffung der Hardwareserver und der Netzwerkkomponenten mit einem Bruttoangebotspreis von 92.867,60 € zu beauftragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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9. Anfragen an die Verwaltung und deren Beantwortung;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Verwaltungsausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Verwaltungsausschusses 06.12.2022 ö 9
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9.1. Anfrage GR-Mitglied Ladewig;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Verwaltungsausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Verwaltungsausschusses 06.12.2022 ö 9.1

Sachverhalt

Gemeinderatsmitglied Ladewig fragt an, wie der Sachstand bei einer Wiederaufnahme des 
Car-Sharing Angebotes ist.

Der stellvertretende Hauptamtsleiter Herr Pleithner berichtet, dass bereits mit der Suche nach geeigneten Anbietern begonnen wurde, jedoch auch noch rechtliche Details zu klären seien. Der Sachverhalt wird anschließend in einer der nächsten Sitzungen des Verwaltungsausschusses vorgestellt werden.

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9.2. Anfrage GR-Mitglied Reinhart-Maier;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Verwaltungsausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Verwaltungsausschusses 06.12.2022 ö 9.2

Sachverhalt

Gemeinderatsmitglied Reinhart-Maier fragt an, wie der Sachstand bei der Besetzung der Stelle einer/eines Radverkehrsbeauftragten ist.

Der stellvertretender Hauptamtsleiter Herr Pleithner berichtet, dass bereits entsprechende Vorstellungsgespräche stattgefunden haben, sich die Suche nach geeigneten Bewerberinnen und Bewerber jedoch als sehr schwierig erweise. Die Stellenbesetzung wird entsprechend der Eingruppierung sodann der Verwaltungsausschuss vornehmen. 

Datenstand vom 23.11.2023 10:27 Uhr