Datum: 16.11.2015
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: kleiner Sitzungssaal
Gremium: Bauausschuss
Körperschaft: Gemeinde Grünwald
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:48 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:48 Uhr bis 20:50 Uhr
Öffentliche Sitzung
Sitzungsdokumente öffentlich
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1. Entscheidung über die vorgelegte Tagesordnung;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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16.11.2015
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ö
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1 |
Beschluss
Die vorliegende Tagesordnung und deren Ergänzung wird angenommen.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
Abstimmungsbemerkung
ohne GR-Mitglied Wassermann
zum Seitenanfang
2. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 12. Oktober 2015;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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16.11.2015
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ö
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2 |
Beschluss
Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 12. Oktober
2015
wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
Abstimmungsbemerkung
ohne GR-Mitglied Wassermann
zum Seitenanfang
3. Antrag Dr. Britta Kristin und Dr. Jens-Christian Winterscheidt zur Errichtung eines Wohnhauses mit einer Wohneinheit und zwei Doppelgaragen auf dem Grundstück Fl.Nr. 592/41 an der Dr.-Max-Straße 76;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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16.11.2015
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ö
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beschließend
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3 |
Sachverhalt
Bauherr: Dr. Britta Kristin und Dr. Jens-Christian Winterscheidt, Gärtnerplatz 6, 80649 München;
Bauort: Dr.-Max-Straße 76, Grundstück Fl. Nr. 592/41 (Grundstücksgröße 1.500m²)
Planbereich: Bebauungsplan 67 B 12 vom 02.03.1912, BL 18/96 (B 35) 2. Änderung v. 08.11.2012, Ortsgestaltungssatzung und Garagen- und Stellplatzsatzung;
Das Bauvorhaben war bereits Gegenstand der Bauausschusssitzung am 21.09.2015. In der Sitzung wurde das Einvernehmen für die Errichtung eines Einfamilienhauses in E+1+D Bebauung mit Walmdach (52° Dachneigung, Dachgeschoss ist kein Vollgeschoss) und zwei Doppelgaragen erteilt.
Bei der Prüfung im Landratsamt München ist aufgefallen, dass der gefasste Beschluss keine Befreiung des Bebauungsplanes Nr. B 35 Festsetzung 5 wegen Nichteinhaltung des Abstandes der beiden Garagen zwischen den Anlagen untereinander oder zur jeweiligen Grundstücksgrenze von mindestens 3 m enthält und keine Befreiung wegen Überschreitung der Baugrenze mit den Garagen beinhaltet.
Der Bauwerber beantragt nun die fehlenden Befreiungen.
Bezüglich der Festsetzung 5 des Bebauungsplanes Nr. B 35 ist folgendes zu sagen:
Das Grundstück läuft in Richtung Süden schmäler zusammen. Der Abstand zwischen Garage und der westlichen Grundstücksgrenze beträgt an der schmalsten Stelle 1,80 m, zwischen Garage und der östlichen Grundstücksgrenze an der schmalsten Stelle 1,00 m und der Abstand zwischen Wohnhaus und beider Garage beträgt jeweils 1,80 m.
Der vorgeschriebene Abstand von 3 m zu einer seitlichen Grundstücksgrenze bzw. zwischen den Baukörpern wird zwar hier nicht eingehalten, allerdings entsteht aufgrund des gesamten Abstandes von 6,40 m von beiden Garagen zu den seitlichen Grundstücksgrenzen und zum Wohnhaus nicht die Wirkung einer geschlossenen Bauweise.
Die Bauverwaltung hält die Befreiung für städtebaulich vertretbar, da dem Grundgedanken der Festsetzung des Bebauungsplanes im vorliegenden Fall, durch die vielen Abstände zwischen den Gebäuden, Rechnung getragen wird. Die Verwaltung empfiehlt dem Bauausschuss einer Befreiung von der Festsetzung des Buchstabe A Ziffer 5 des Bebauungsplanes Nr. B 35 wegen Nichteinhaltung der offenen Bauweise und des 3 m Abstandes zu einer seitlichen Grundstücksgrenze ausnahmsweise zuzustimmen.
Desweiteren beantragt der Bauwerber eine Befreiung vom Baulinienplan 67 B 12 vom 02.03.1912 wegen Überschreitung der Baugrenze mit den beiden Garagen.
Der Baulinienplan setzt einen Bauraum fest – das bedeutet, dass für das genannte Baugrundstück zur nördlichen Grundstücksgrenze ein Abstand von 7,00 m durch eine sog. Baugrenze einzuhalten ist.
Die Baugrenze wird dabei mit dem geplanten Wohnhaus sehr gut eingehalten, lediglich die beiden Garagen überschreiten die Baugrenze um ca. 1,50 m – 2,00 m.
Die Begründung für die Überschreitung der Baugrenze stützt sich insbesondere auf vorhandene Bezugsfälle in der Nachbarbebauung. Desweiteren wurde die Baugrenze bereits mit dem heutigen Baubestand (Garage) überschritten – so dass eine erneute Überschreitung mit dem neuen Bauvorhaben im Rahmen einer erforderlichen Befreiung befürwortet werden sollte.
Beschluss
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, einer Befreiung von der Festsetzung Buchstabe A Ziffer 5 des Bebauungsplanes Nr. B 35 wegen Nichteinhaltung der offenen Bauweise und des 3 m Abstandes zwischen den Anlagen untereinander oder zu einer seitlichen Grundstücksgrenze ausnahmsweise zuzustimmen, da aufgrund des gesamten Abstandes von 6,40 m von beiden Garagen zu den seitlichen Grundstücksgrenzen und zum Wohnhaus nicht die Wirkung einer geschlossenen Bauweise entsteht und dem Grundgedanken dieser Festsetzung im vorliegenden Fall
durch die vielen Abstände zwischen den Gebäuden Rechnung getragen wird.
Eine Befreiung wegen Überschreitung der nördlich verlaufenden Baugrenze mit den Garagen wird aufgrund der vorhandenen Bezugsfälle befürwortet.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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4. Antrag auf isolierte Abweichung Wolf-Detlef Huth zur Erhöhung einer vorhandenen Einfriedung auf dem Grundstück Fl. Nr. 624/5 am Bavariafilmplatz 2;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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16.11.2015
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ö
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beschließend
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4 |
Sachverhalt
Bauherr: Wolf-Detlef Huth, Bavariafilmplatz 2, 82031 Grünwald;
Bauort: Bavariafilmplatz 2, Grundstück Fl. Nr. 624/5 (Grundstücksgröße 3.630,00 m²)
Planbereich: Bebauungsplan 65 B 11 vom 28.11.1911, BL 18/96 (B 35) 2. Änderung v. 08.11.2012, Ortsgestaltungssatzung und Garagen- und Stellplatzsatzung;
Der Antragsteller hat einen Antrag auf isolierte Abweichung zur Erhöhung/Angleichung einer bestehenden Einfriedung auf eine Höhe von 1,77 m gestellt.
Sowohl der Baulinienplan 65 B 11 als auch der Bebauungsplan B 35 trifft zu Einfriedungen keine Aussagen, deswegen ist die örtliche Bauvorschrift, die Ortsgestaltungssatzung, hier einschlägig anzuwenden. Die Errichtung einer Einfriedung bis zu einer Höhe von 2,00 m ist nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 7 Bst. a) BayBO grundsätzlich verfahrensfrei. Die Verfahrensfreiheit nach der BayBO entbindet jedoch nicht von der Einhaltung anderer öffentlich-rechtlicher Vorschriften, die an diese bauliche Anlage gestellt werden (Art. 55 Abs. 2 BayBO). Bei der rechtsverbindlichen Ortsgestaltungssatzung der Gemeinde Grünwald handelt es sich um eine solche Vorschrift. Nach dieser Vorschrift dürfte die maximale Einfriedungshöhe lediglich 1,60 m betragen.
Um die Einfriedung errichten zu dürfen, bedarf es einer Abweichung von der Festsetzung § 9 Abs. 4 der Ortsgestaltungssatzung.
Ein entsprechender Abweichungsantrag von der Ortsgestaltungssatzung (isolierte Abweichung) liegt vor und wurde nach Meinung der Verwaltung ausreichend begründet.
Das Gelände ist insgesamt sehr hügelig. Dadurch ist im Bereich der Zufahrt auf der Innenseite des Grundstücks durch die Mauer nur eine Brüstungshöhe von ca. 0,40 m gegeben. Aus sicherheitstechnischen Gründen soll die derzeitige Mauer in diesem Bereich (Höhe 1,37 m; Außenmaß) an die vorhandene Mauer zum Bavariafilmplatz mit einer Höhe von 1,77 m (Außenmaß) angeglichen werden. Die Brüstungshöhe auf der Innenseite des Grundstücks würde sich dann im Bereich der Zufahrt auf insgesamt ca. 0,90 m erhöhen.
Aufgrund der atypischen Geländetypologie hält die Bauverwaltung die Abweichung der Bau- und Ortsgestaltung, auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belagen, für vereinbar und vertretbar und empfiehlt dem Bauausschuss einer Abweichung von der Festsetzung des § 9 Abs. 4 Ortsgestaltungssatzung wegen Nichteinhaltung der vorgeschriebenen Einfriedungshöhe von 1,60 m ausnahmsweise zuzustimmen.
Beschluss
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen auf isolierte Abweichung zur Erhöhung/Angleichung der vorhandenen Einfriedung im Bereich des Zufahrtsbereichs auf eine Höhe von 1,77 m (Außenmaß) aufgrund der atypischen Geländetypologie in diesem speziellen Einzelfall
herzustellen.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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5. Antrag auf Vorbescheid Susanne und Roland Kraus zum Umbau eines bestehenden Wohnhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 213/12 an der Alpspitzstraße 11;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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16.11.2015
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ö
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beschließend
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5 |
Sachverhalt
Bauherr: Susanne und Roland Kraus, Alpspitzstr. 11, 82031 Grünwald
Bauort: Alp
spitzstraße 11, Grundstück Fl. Nr. 213/12 (Grundstücksgröße = 468 m²)
Planbereich: Bebauungsplan Nr. B 35 v. 31.01.1997, Qualifizierter Bebauungsplan Nr. B 18 v. 01.04.1977, Ortsgestaltungssatzung und Garagen- und Stellplatzsatzung
Bereits im Juni 2015 war das gegenständliche Bauvorhaben im Rahmen eines Antrags auf Vorbescheid Beratungsgegenstand im Bauausschuss. Die Fragen wurden damals größtenteils mit einem negativen Ergebnis beantwortet, da die Planung nicht den rechtlichen Vorgaben entsprach.
In der Zwischenzeit hat beim Landratsamt München ein sehr konstruktives Gespräch mit der Bauherrenschaft stattgefunden. Es wurde sich insoweit verständigt, dass der durch die Ortsgestaltungssatzung festgelegte Kniestock zwingend einzuhalten ist, ebenso das Maß der baulichen Nutzung. Geplant ist damit nun die Anhebung des Kniestocks bei dem in E+D-Bebauung (Dachgeschoss bisher Vollgeschoss) auf 0,57 m, und damit des Dachstuhls. Durch diese Maßnahme und die Verringerung der Dachaufbauten im Rahmen der Ortsgestaltungssatzung wird aus dem bisherigen Vollgeschoss im Dachgeschoss ein Nicht-Vollgeschoss.
Der für das Grundstück rechtsgültige Bebauungsplan Von 1977 setzt aktuell folgendes fest: Satteldach, 23-28°, zwei Vollgeschosse zwingend. Aufgrund des Baujahrs, 1946, des Wohnhauses ist die Nichteinhaltung der Festsetzungen des Bebauungsplanes natürlich nicht gegeben. Nach Rücksprache mit dem Landratsamt München würde man im vorliegenden Fall bei der geringfügigen Anhebung des Daches von einer Maßnahme im Rahmen des Bestandsschutz ausgehen. Die Gemeinde müsste hier nun lediglich eine Befreiung wegen Nichteinhaltung der Maßgabe hinsichtlich der Geschossigkeit erteilen, da das Dachgeschoss wie vorab erwähnt nach Umsetzung der Maßnahme kein Vollgeschoss mehr ist.
Diese Befreiung war im Rahmen der Beratungen mit den Bauwerbern die einzig mögliche und sinnvolle Lösung um der Familie eine Erweiterung des Wohnraums im Rahmen des vorhandenen Baurechts möglich zu machen. Nach Ansicht der Bauverwaltung handelt es sich hier um einen gangbaren Weg, da eine Überschreitung des Kniestocks oder des Maßes der baulichen Nutzung in keinem Fall Zustimmung gefunden hätte.
Insofern kann die folgende Fragestellung nach Ansicht der Bauverwaltung und entsprechend dem vorangegangenen Sachvortrag positiv beantwortet werden.
Wird eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. B 18 hinsichtlich der Geschossigkeit in Aussicht gestellt? Die Geschossigkeit des Gebäudes soll von derzeit 2 Vollgeschossen auf 1 Vollgeschoss reduziert werden, das Bestandsgebäude um 0,36 m wie im Plan Nr. A1 dargestellt erhöht werden (Erhöhung der Wandhöhe auf insgesamt 3,70 m und des Kniestocks auf insgesamt 0,575 m) und die Gauben gemäß den Vorgaben der Ortsgestaltungssatzung erstellt werden.
Beschluss
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Vorbescheidsantrag zum Umbau des bestehenden Wohnhauses herzustellen.
Eine Befreiung wegen Nichteinhaltung der durch Bebauungsplan festgelegten Geschossigkeit wird befürwortet.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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6. Antrag auf Vorbescheid Bayerische Staatsforsten AöR zum Neubau eines forstlichen Zentrums in Oberdill mit betrieblichem Funktionsgebäude und Doppelwohnhaus mit Carport auf dem Grundstück Fl. Nr. 93, Gemarkung Grünwalder Forst, Oberdill 1;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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16.11.2015
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ö
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beschließend
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6 |
Sachverhalt
Bauherr: Bayerische Staatsforsten AöR, Forstbetrieb München, Forstenrieder Allee 182, 81476 München
Bauort: Oberdill 1, Gemarkung Grünwald, Grundstück Fl.Nr. 93 (Grundstücksgröße = 3.152 m²)
Planbereich: Außenbereich gemäß § 34 Baugesetzbuch
Die Bayerische Staatsforsten AöR plant die Errichtung eines forstlichen Zentrums in Oberdill, in dem verschiedene betriebliche Funktionen des Forstbetrieb München gebündelt werden sollen – siehe beigefügtes Schreiben der Antragstellerin.
Vorgesehen ist die Errichtung eines zweigeschossigen Wohnhauses mit zwei Wohneinheiten und Carports, das für die örtlichen Revierleiter vorgesehen wird. Desweiteren soll in nördlicher Verlängerung zum relativ neu errichteten Zerwirkgebäude ein betriebliches Funktionsgebäude für die umliegenden Forstreviere errichtet werden, dies im Rahmen eines eingeschossigen Gebäudes mit Geschäftszimmern und Lagerräumlichkeiten. Außerdem werden im Betriebshof entsprechende Parkplätze vorgesehen.
Die Fragestellung der Antragstellerin bezieht sich auf die allgemeine baurechtliche Zulässigkeit.
Die Gemeinde prüft hier lediglich die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit gemäß § 35 Baugesetzbuch – Zulässigkeit von Vorhaben im sogenannten Außenbereich. Das Baugrundstück Oberdill befindet sich außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile. Bauvorhaben sind grundsätzlich nur zulässig, wenn diese öffentlichen Belangen nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und das Vorhaben privilegiert ist. Eine Privilegierung liegt im vorliegenden Fall vor, da die Errichtung der baulichen Anlagen dem forstwirtschaftlichen Betrieb dient und bezogen auf die Betriebsfläche (zugeordnete Forstflächen) einen nur untergeordneten Teil einnimmt. Öffentliche Belange stehen nicht entgegen und die Erschließung ist gesichert.
Beschluss
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines forstlichen Zentrums mit betrieblichem Funktionsgebäude und Doppelwohnhaus mit Carport in Oberdill gemäß § 35 Baugesetzbuch herzustellen.
Das bestehende Wohngebäude ist abzubrechen.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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7. Antrag Katrin Busson Polita zum Anbau und Umbau am bestehenden Wohnhaus auf dem Grundstück Fl. Nr. 358 am Dr.-Rosenmeyer-Weg 2;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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16.11.2015
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ö
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beschließend
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7 |
Sachverhalt
Bauherr: Katrin BussonPolito, Dr.-Rosenmeyer-Weg 2, 82031 Grünwald
Bauort: Dr.-Rosenmeyer-Weg 2, Grundstück Fl. Nr. 358 (Grundstücksgröße = 1.241 m²)
Planbereich: Bebauungsplan Nr. B 35 v. 31.01.1997, § 34 BauGB, Ortsgestaltungssatzung und Garagen- und Stellplatzsatzung
Die Antragstellerin plant einen Anbau am bestehenden Wohnhaus in E+D-Bebauung (DG kein Vollgeschoss; Genehmigung 1988) in Richtung Süden, der die Erweiterung der Wohnfläche des Bestandsgebäudes im Erdgeschoss und Dachgeschoss des Gebäudes vorsieht.
Die bestehende Terrasse auf der Südseite wird überbaut, somit wird das Maß der baulichen Nutzung (GFZ 0,40; GRZ 0,30) bezogen auf den ihr
zugeteilten Grundstücks-Anteil von 434,35 qm eingehalten.
Die geplanten Dachgauben entsprechen den Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung.
Weitere Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung werden nicht tangiert.
Schützenswerter Baumbestand wird durch die Maßnahme nicht berührt.
Der Stellplatznachweis wird durch die vorhandene Doppelgarage ausreichend geführt.
Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.
Das Vorhaben ist zulässig und genehmigungsfähig.
Beschluss
GR-Mitglied Steininger ist wegen persönlicher Beteiligung nach Art. 49 Abs. 1 Gemeindeordnung von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Anbau am bestehenden Wohnhaus herzustellen.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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8. Antrag Eigentümergemeinschaft Grünwald Marktplatz 9 auf Nutzungsänderung eines Blumenladens in Eisdiele u. Pizzeria auf dem Grundstück Fl. Nr. 34/0 am Marktplatz 9;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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16.11.2015
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ö
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8 |
Sachverhalt
Bauherr: Eigentümergemeinschaft Grünwald, Marktplatz 9, 82031 Grünwald
Bauort: Marktplatz 9, Grundstück Fl. Nr. 34/0 – Grundstücksgröße = 1.054m²
Planbereich: Bebauungsplan Nr. B 35 v. 31.01.1997, Baulinienplan 251 B 28 v. 01.05.1930, § 34 BauGB, Ortsgestaltungssatzung und Garagen- und Stellplatzsatzung
Auf der Gebäudenordseite des bestehenden Geschäftshauses am Marktplatz 9 befindet sich eine Eisdiele. Im westlichen Bereich dieses Geschäftshauses existiert ein Blumenladen, der seinen Betrieb zum Ende des Jahres 2015 einstellt. Im südlichen bzw. östlichen Geschäftsbereich ist das asiatische Restaurant „Chang“ untergebracht.
Es ist geplant die Eisdiele nach Westen anstelle des Blumenladens hin zu vergrößern und gleichzeitig eine Pizzeria mit entsprechenden Sitzgelegenheiten (lt. Planung vier Tische mit insgesamt 16 Sitzplätzen – und einer Gastraumfläche von 40 m²) zu realisieren. Im südlichen Gartenbereich soll zudem eine 39,9 m² große Freischankfläche zur alleinigen Nutzung der Eisdiele / Pizzeria ausgebildet werden.
Die hier beantragte Nutzung von Blumenladen in Eisdiele/Pizzeria ist in Bezug auf die Art der baulichen Nutzung zulässig. Es gibt Auswirkungen auf die erforderlichen Stellplätze – da ein Laden einen anderen Stellplatzschlüssel aufweist, als eine Gaststätte. Auf dem Grundstück werden künftig acht Stellplätze nachgewiesen, was für die gesamte bisherige und künftige Nutzung ausreicht.
Schützenswerte Bäume werden von den Baumaßnahmen nicht berührt. Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.
Ansonsten soll im Hofbereich ein bestehendes Nebengebäude (ehem. Heißmangel) abgebrochen werden. Die Zufahrt zum Parkplatz und der Bereich der Freischankfläche soll in Naturkies ausgeführt werden, also offenporig – insoweit bestehen auch in Bezug auf die Grundflächenzahl mit Nebenanlagen keine nachteiligen Wirkungen.
Beschluss
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum vorliegenden Antrag auf Nutzungsänderung eines Blumenladens in eine Eisdiele / Pizzeria herzustellen.
Der Bauausschuss wünscht eine zusätzliche Baumpflanzung zwischen den geplanten Stellplätzen im westlichen Grundstücksbereich und eine gefälligere Situierung der Müllstation, die in der vorliegenden Planung unmittelbar am Gehweg bean
tragt ist.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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9. Bekanntgabe von Bauanträgen nach Art. 37 GO;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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16.11.2015
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ö
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9 |
zum Seitenanfang
10. Bekanntgabe von Bauanträgen nach Art. 58 BayBO;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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16.11.2015
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ö
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10 |
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11. Abschluss eines separaten Netznutzungsvertrages Strom mit der Bayernwerk AG mit Wirkung zum 01.01.2016 - Genehmigung;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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16.11.2015
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ö
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11 |
Sachverhalt
Die Gemeinde Grünwald verfügt derzeit über einen separaten Netznutzungsvertrag mit der Bayernwerk AG. Auf der Grundlage dieses Vertrages werden die Kosten für die Nutzung des Stromnetzes zur Belieferung der gemeindlichen Liegenschaften mit Strom abgerechnet. Für die Stromversorgung der gemeindlichen Liegenschaften erhält die Gemeinde daher zwei Rechnungen. Die Rechnung des Stromlieferanten zur Abrechnung der gelieferten Strommenge (Grundlage Stromliefervertrag) sowie die Rechnung des örtlichen Netzbetreibers der Bayernwerk AG zur Abrechnung der Netznutzung (Grundlage separater Netznutzungsvertrag).
Die Bundesnetzagentur hat den separaten Netznutzungsvertrag kraft behördlicher Festlegung deutschlandweit vereinheitlicht. Danach sind sämtliche Stromnetzbetreiber in Deutschland verpflichtet das behördlich vorgegebene Muster mit Wirkung ab dem 01.01.2016 zu verwenden. In diesem Zusammenhang bittet die Bayernwerk AG die Gemeinde Grünwald um Abschluss eines neuen Netznutzungsvertrages, der dem Mustervertrag der Bundesnetzagentur weitgehend entspricht. Hierdurch wird der bereits mit der Bayernwerk AG bestehende separate Netznutzungsvertrag abgelöst.
Der neue, von der Bayernwerke AG vorgelegte Vertrag wurde im Auftrag der Gemeindeverwaltung rechtlich überprüft. Die Prüfung hat ergeben, dass einzelne Bestimmungen des Vertrages nicht auf die Situation der Gemeinde passen. Allerdings handelt es sich bei den entsprechenden Bestimmungen um Vorgaben aus dem Vertragsmuster der Bundesnetzagentur. Von diesen Vorgaben kann die Bayernwerk AG nach eigener Auskunft nicht abweichen. Allerdings steht es der Gemeinde frei rechtliche Vorbehalte zu dem Vertrag zu erklären. Hierdurch werden die fraglichen Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil. Dieses Vorgehen wurde mit der Bayernwerke AG abgestimmt.
Beschluss
Der Bauausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Gemeinderat,
den ersten Bürgermeister zu beauftragen, den von der Bayernwerke AG vorgelegten separaten Netznutzungsvertrag Strom abzuschließen und hierbei Vorbehalte zu dem Vertrag entsprechend dem Ergebnis der von der Verwaltung in Auftrag gegebenen rechtlichen Prüfung zu erklären.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 3
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12. Grundschule Grünwald;
Umbau und interne Erweiterung von Klassenräumen;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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16.11.2015
|
ö
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12 |
Sachverhalt
In den vergangenen Jahren wurde die Grundschule in Grünwald mehrfach erweitert und umgebaut, zuletzt wurde die Mittagsbetreuung im UG auf über 70 Plätze ausgebaut.
Die Rektorin Frau Zeiler-Göttelmann kam nun auf die Gemeinde zu, da stetig wachsende Schülerzahlen (Teilweise 5-zügig), erweiterten Angeboten für Schüler und notwendige Förderklassen für schulpflichtige Asylsuchende den Bestand an Klassezimmern bei weitem übersteigen. Es wurde nun untersucht, ob im Schulgebäude noch Klassenräume geschaffen werden können.
Das Architekturbüro Steininger hat die bestehenden Räume aufgenommen und verschiedene Möglichkeiten zur Umgestaltung aufgezeigt, die in der Sitzung ausführlich erläutert werden.
Eine erste Grobkostenschätzung durch das Architekturbüro Steininger beläuft sich auf 246.000 € brutto.
Auf der Haushaltsstelle 21100.9400 sind für das Jahr 2016 entsprechende Haushaltsmittel vorzusehen
Beschluss
GR-Mitglied Steininger ist wegen persönlicher Beteiligung nach Art. 49 Abs. 1 Gemeindeordnung von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt
die Schaffung zusätzlicher Klassenräume in der Grundschule Grünwald.
Zudem wird das Architekturbüro Steininger mit der Planung und Umsetzung beauftragt. (Leistungsphase III Mitte, Umbauzuschlag 25%, Nebenkosten 5%)
Auf der Haushaltsstelle 21100.9400 sind für das Jahr 2016 entsprechende Haushaltsmittel vorzusehen.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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13. Straßenbeleuchtungsnetz in Grünwald, Umrüstung auf LED - Berichterstattung Aktueller Stand;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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16.11.2015
|
ö
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13 |
Sachverhalt
Die Verwaltung wurde im Dezember 2012 beauftragt zu untersuchen, ob die Straßenbeleuchtung in Grünwald auf LED umgestellt werden kann.
In der Bauausschusssitzung am 17.06.2013 wurden die Leuchten im Rahmen einer Ortsbesichtigung bei Dunkelheit begutachtet und nach eingehender Diskussion kam folgender Empfehlung an den Gemeinderat zu Stande:
1. mit 9:2 Stimmen wird beschlossen, die Umrüstung auf LED bei den vorhandenen Peitschenmasten (90% Bestand in Grünwald) mit dem Typ „Hella Slim“ vorzunehmen
2. mit 7:4 Stimmen wird beschlossen, im Neubaubereich (z.B. Tremmlalle und Bauernmarkt) LED Leuchten des Typs „SL 10 Mini“ zu verwenden.
Dieser Beschluss wurde in der Gemeinderatssitzung am 25.06.2013 bestätigt.
Nachdem in den Jahren 2014 und 2015 in einigen Straßen die Beleuchtung erneuert wurde, hat sich herausgestellt, dass ein Großteil der Leuchtenmasten marode ist und somit der Austausch notwendig ist. Zudem wurde die Leuchte „SL 10 Mini“ weiterentwickelt, so dass nun weniger Strom verbraucht wird und zudem der Einbau günstiger wird. Die Leuchte „Hella Slim“ wird laut Hersteller auch weiterentwickelt, jedoch gibt es noch keine Ergebnisse.
Deshalb wurden bisher nur die Leuchten SL 10 Mini eingebaut.
Aus diesen Gesichtspunkten heraus empfiehlt die Verwaltung, für die Umrüstung auf LED
die vorhandenen Peitschenmasten mit dem Typ „SL10 Mini oder SL10 Micro“ vorzunehmen
und im Neubaubereich mit dem Typ „SL10 Mini“ vorzunehmen
Auf der Haushaltsstelle 6700.5100 sind entsprechende Mittel vorgesehen.
Beschluss 1
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und empfiehlt dem Gemeinderat, die Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED für die vorhandenen Peitschenmasten mit dem Typ „SL10 Mini oder SL10 Micro“ auszuführen.
Auf der Haushaltsstelle 6700.5100 sind entsprechende Mittel vorgesehen.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
Beschluss 2
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und empfiehlt dem Gemeinderat, die Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED im Neubaubereich mit dem Typ „SL10 Mini“ auszuführen.
Auf der Haushaltsstelle 6700.5100 sind entsprechende Mittel vorgesehen.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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14. Neubau Kindergarten Wörnbrunn;
Vorstellung und Bemusterung der Ausstattung für Innenräume/Sanitärräume;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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16.11.2015
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ö
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14 |
Sachverhalt
In der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates, am 29.07.2014 wurde nach umfänglichen Voruntersuchungen (Standortanalyse mit demografischer Betrachtung) der Standort in Wörnbrunn als Kindergarten mit zwei Kindergartengruppen beschlossen.
Die Rohbauarbeiten haben mittlerweile begonnen.
Aufgrund des derzeitigen Planungsstands sind nun verschiedene Festlegungen erforderlich. Durch die Verwaltung wird das Farbkonzept, Bodenbeläge, Sanitäreinrichtungen und Lampen vorgestellt.
Beschluss
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, die vorgestellte Bemusterung zu genehmigen.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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15. Antrag der PBG e.V. - Befestigter Geh- und Radweg Wörnbrunn Süd (Richtung Kreisstraße M 11);
Antwort der Verwaltung und Stellungnahme der Bayerischen Staatsforsten - AöR;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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16.11.2015
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ö
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15 |
Sachverhalt
Mit Antrag der PBG e.V. wird beantragt: Die Gemeinde Grünwald soll neben der Fahrbahn einen getrennten Fußweg in südwestlicher Richtung beginnend von Parkplatz Wörnbrunn Richtung Kreisstraße M 11 planen und errichten. Da Flächen der Bayerischen Staatsforsten tangiert sind, sollte die Gemeindeverwaltung im Zuge dessen Verhandlungen mit der Forstverwaltung aufnehmen.
Die Verwaltung hat hierzu mit dem betroffenen Eigentümer, den Bayerischen Staatsforsten AöR –BaySF - , Kontakt aufgenommen. Eine Ortsbegehung mit Vertretern der BaySF hat am 18.08.2015 stattgefunden. Die schriftliche Stellungnahme zur damaligen Ortsbegehung wurde nach Aufforder-ung der Gemeinde am 30.10.2015 bei uns eingereicht mit folgendem Inhalt:
Sehr geehrter Herr Rothörl,
wie wir anläßlich unseres Ortstermins am18.08.15 feststellen mußten, läßt sich die Errichtung des von der Fraktion der Parteifreien Bürger Grünwald angeregten Geh-u. Radweges westlich der Gemeindeverbindungsstraße auf Staatsforstgrund aus forstbetrieblicher Sicht leider nicht darstellen.
So ist dieser Waldbereich durch die Staatsstraße M 11 im Süden, das keilförmig in diese Waldabteilung hineinragende Dammwildgehege sowie die Wiesen der Fremdgrundstücke im Norden für die Ausrichtung der vorhandenen Walderschließung stark eingeschränkt.
Sämtliche Rückegassen im Inneren dieses Waldbereiches sind deshalb in ihrer Linienführung nach Osten zur Gemeindestraße hin ausgerichtet. Der für den Bau des Geh- u. Radwegs angedachte Streifen neben der Straße dient somit im Regelbetrieb vorwiegend als Lagerplatz für die Holzabfuhr.
Um die Gemeindestraße zu schonen und nicht zu verschmutzen, bewegen sich die Rückefahr-zeuge zum sortendifferenzierten Lagern des eingeschlagenen Holzes derzeit bereits exakt auf dieser Trasse.
Ergänzend hierzu wäre festzustellen, daß auf einer Teilfläche des Lagerstreifens ein straßen-begleitender, lockerer Baumbestand aus ökologisch wertvollen Eichen, Eschen und Bergahorn stockt, welcher im Zuge von Bauarbeiten sehr stark beeinträchtigt würde oder zum Teil sogar beseitigt werden müßte.
Aus diesem zu erwartenden grundlegenden Nutzerkonflikt heraus können wir der Errichtung eines Radweges an dieser Stelle aus betrieblichen Gründen leider nicht zustimmen.
Nachdem die Zufahrt nach Wörnbrunn aus Sicht des Forstbetriebs derzeit nur eine geringe Belastung durch gelegentlichen KFZ-Verkehr aufweist, sollte im Sinne einer überlappenden Mehrfachnutzung hier auch ein geordneter Fußgänger- und Radfahrverkehr gewährleistet sein.
Mit freundlichen Grüßen
BAYERISCHE STAATSFORSTEN
Forstbetrieb München
Forstenrieder Allee 182
81476 München
Darüber hinaus lässt sich bei der Überprüfung des geltenden Bauplanungsrechts feststellen, dass seinerzeit bei der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. B 42 (Rodunsinsel Wörnbrunn) neben den bestehenden Erschließungsanlagen (Wörnbrunner Straße etc.) ein Wegekonzept festgesetzt worden ist. So ist z.B. neben der Wörnbrunner Straße, welche fast rechtwinklig nach Süden Richtung M 11 abknickt, auf der Ostseite ein Fuß- und Radweg geplant, dieser wiederum führt nach Süden entlang der Ausgleichsflächen und verbindet einen vorhandenen Waldweg.
Der Fuß- und Radweg östlich der Wörnbrunner Straße wird z.Zt. in Abstimmung mit dem gemeindlichen Wasserwerk und Abwasserbeseitgungsbetrieb mit Anbindung an den noch bestehenden Taufkirchner Weg als sichere Wegeführung für die Nutzung der künftigen Tragluft-halle baulich ausgeführt.
Auf der Westseite der Wörnbrunner Straße konnte ein Fuß- u. Radweg im Bebauungsplan wegen der damals schon nicht vorliegenden Zustimmung des Eigentümers planungsrechtlich nicht festgesetzt werden.
Aufgrund der o.g. Gründe ist der von der PBG e.V. beantragte Fuß- u. Radweg nach Süden mit Anbindung an die Kreisstraße M 11 nicht möglich.
Beschluss
Der Bauausschuss nimmt vom Sachvortrag Kenntnis. Nachdem die Verwaltung, wie beantragt, mit den Bayerischen
Staatsforsten in Verhandlungen getreten ist, ist der Antrag somit erledigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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16. Anfragen an die Verwaltung und deren Beantwortung;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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16.11.2015
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ö
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16 |
zum Seitenanfang
16.1. Anfrage GR-Mitglied Sindy Loos
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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16.11.2015
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ö
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informativ
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16.1 |
zum Seitenanfang
16.2. Anfrage GR-Mitglied Ritz
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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16.11.2015
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ö
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informativ
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16.2 |
zum Seitenanfang
17. Staatsstraße 2368 (Tölzer Str.) Überprüfung der Entwässerung;
Vereinbarung mit dem Straßenbauamt - Genehmigung;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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16.11.2015
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ö
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17 |
Sachverhalt
Die Tölzer Straße ist eine Staatsstraße, die dem staatlichen Bauamt Freising im Unterhalt zugeordnet ist. Im Bereich der Tölzerstr. 2-4 kommt es bei starken Regenschauern des Öfteren zu Überschwemmungen des Straßenraumes, da das Wasser nicht ausreichend schnell ablaufen kann. Zuletzt kam es am 22.07.2015 nach heftigen Regenfällen zu einem starken Anstau, so dass die angrenzenden Tiefgaragen unter Wasser standen.
Nachdem die Niederschläge im öffentlichen Bereich jedoch selbstständig versickern müssen, ist hier eine Prüfung der Entwässerungseinrichtungen notwendig.
Ein Planungsbüro muss hierbei die vorhandenen Gehwegs- und Straßenflächen im Bezug zu den vorhandenen Gullys aufmessen und die entsprechende Sickerfähigkeit berechnen.
Mit dem Staatlichen Bauamt Freising wurde hierzu eine Vereinbarung vorbereitet, die für die Untersuchung und Neuplanung eine Kostenteilung zwischen Bauamt (Anteil Straße) und Gemeinde (Anteil Gehwege) zu je 50% vorsieht.
Auf der Haushaltsstelle 6300.5100 sind für das Jahr 2016 entsprechende Mittel einzustellen.
Beschluss
Der Bauausschuss folgt dem Vortrag der Verwaltung und ermächtigt den 1. Bürgermeister, die Vereinbarung mit dem Staatlichen Bauamt Freising für die Sanierung der Entwässerung Tölzer Str. zu unterzeichnen.
Die Verwaltung wird mit der Umsetzung der Maßnahme beauftragt.
Auf der Haushaltsstelle 6300.5100 sind für das Jahr 2016 entsprechende Mittel einzustellen.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
Datenstand vom 19.10.2016 09:31 Uhr