Datum: 15.02.2016
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: kleiner Sitzungssaal
Gremium: Bauausschuss
Körperschaft: Gemeinde Grünwald
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:24 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:24 Uhr bis 20:24 Uhr
Öffentliche Sitzung
Sitzungsdokumente öffentlich
Download Niederschrift öff.pdf
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1. Entscheidung über die vorgelegte Tagesordnung;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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15.02.2016
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ö
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1 |
Beschluss
Die Tagesordnung wird angenommen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
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2. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 18. Januar 2016;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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15.02.2016
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ö
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2 |
Beschluss
Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 18. Januar 2016 wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
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3. Bauantrag Gemeinde Grünwald zum Neubau eines dreigruppigen Kinderhortes auf dem Grundstück Fl. Nr. 562/7 an der Dr.-Max-Str. 15;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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15.02.2016
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ö
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3 |
Sachverhalt
Der Gemeinderat hat sich in der öffentlichen Sitzung am 24.11.2015 mit der Angelegenheit sehr eingehend befasst. Mehrheitlich wurde damals die vorliegende Entwurfsplanung und Kosten-schätzung genehmigt.
Der Gemeinderat ermächtigte desgleichen mehrheitlich den Bauausschuss mit allen weiteren Entscheidungen zu diesem Bauvorhaben, insbesondere zur Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens und Beschlussfassungen zu künftigen Vergaben.
Dem mit der Planung beauftragten Architekturbüro Grotzeck wurde u.a. aufgetragen zu prüfen, ob der erdgeschossige Anbau für die Hortleitung architektonisch gefälliger mit dem Hauptbau ver-bunden werden kann, z.B. in Form einer entsprechenden geneigten Überdachung. Desgleichen soll ein sichtbarer Dachüberstand ausgebildet werden. Überdies soll der Fluchtbalkon auf der Gebäudesüdseite gefälliger und transparenter gestaltet werden.
Die o.g. Planungsaufgaben hat der Architekt weitgehend planerisch umgesetzt. Ein Dachüberstand ist nunmehr gegeben, desgleichen wurde der Fluchtbalkon auf der Gebäudesüdseite im Rahmen der Genehmigungsplanung verfeinert und aus Sicht der Verwaltung deutlich gefälliger in der Formensprache und der Materialität (Faserzementplatten in Holzoptik, Brüstung Rundstab, Boden Fluchtbalkone = als Spielfläche ausgebildet, Treppenbereich = Gitterrost) gewählt.
Lediglich die Verbindung des erdgeschossigen Anbaus für die Hortleitung zum Hauptgebäude mit einem Dach kam in der planerischen Konzeption zu dem Ergebnis, dass die notwendige Zufahrt zur Küchenanlieferung leider nicht mehr möglich ist. Die abschließenden Überlegungen zur Dachsituation haben aufgezeigt, dass dieser Anbau ohne Dachverbindung nicht störend wirkt und so belassen bleiben sollte.
Der Grundriss im EG wurde leicht geändert, das hängt mit einer nun deutlich größeren Küche zusammen – für diesen Bereich wurde ein Grünwalder Küchenplaner beauftragt.
Zum Baurecht selbst:
Die Baugrenzen (verläuft in einem Abstand von 10m parallel zur Straßenbegrenzungslinie der Dr.-Max-Straße) gemäß dem Baulinienplan Nr. 91 B 11 werden durch das Bauvorhaben nicht berührt.
Die Art der baulichen Nutzung ist hier eine Kindertagesstätte und somit nach § 3 Abs. 2 Nr. 2 BauNVO allgemein im reinen Wohngebiet zulässig, da diese Einrichtung den Bedürfnissen der Bewohner dieses Gebietes dienen.
Als Maß der baulichen Nutzung setzt der einschlägige Bebauungsplan Nr. B 35 eine Geschossflächenzahl von 0,30 und eine Grundflächenzahl von 0,25 fest. Die max. zulässige Geschossfläche, gemessen an dem 1.562m² großen Grundstück liegt bei 475,47m² / geplant wird eine Geschossfläche von 478,37m² - somit ergibt sich hier eine geringfügige Überschreitung von 2,9m² - es sollte hier eine Befreiung befürwortet werden, da es sich zudem um eine Einrichtung für einen öffentlichen Benutzerkreis handelt.
Die Grundflächenzahl mit der Hauptnutzung wird eingehalten, die Grundflächenzahl mit den Nebenanlagen hingegen wird in der Hauptsache bedingt durch den Grundstückszuschnitt und Lage des Kinderhortes und der langen Zufahrtssituation überschritten. Die Zufahrt wird jedoch aus wasserdurchlässigen Belägen hergestellt, so dass eine Befreiung wegen geringfügigen Auswirkungen auf die Versickerungsfähigkeit des Bodens befürwortet werden kann.
Im übrigen ist § 34 BauGB planungsrechtlich anzuwenden, wonach sich ein Vorhaben in die Eigenart der Umgebungsbebauung einzufügen hat. Dies ist hier der Fall.
Die Ortsgestaltungssatzung wird in allen Belangen (insbesondere bei den geplanten Dachbelichtungselementen – hier lediglich in Form von Dachflächenfenstern - , der Dachneigung, Kniestock, Wand- und Firsthöhe) eingehalten.
Einzig auf der Gebäudewestseite ist eine ausnahmsweise zulässige Abgrabung zur Belichtung und Entfluchtung des im UG befindlichen Mehrzweckraumes und dem Mitarbeiterraum geplant – dafür ist eine Abweichung nach der Ortsgestaltungssatzung erforderlich, diese sollte befürwortet werden. Zudem gibt es aus allen Gruppenräumen zwei getrennte Rettungswege, z.T. über den Fluchtbalkon auf der Gebäudesüdseite.
Die Nachbaranhörung wird z.Zt. von der Bauverwaltung durchgeführt – ggf. können wir dazu am Sitzungstag schon erste Aussagen machen.
Sechs Stellplätze werden oberirdisch im Zufahrtsbereich durch sog. Kopfparkbuchen in ausreichender Anzahl geplant. Der Behindertenstellplatz ist richtigerweise objektnah situiert.
Der gemeindliche Hort ist mit einem Aufzug erschlossen, das Grundstück selbst über die verkehrsberuhigte Dr.-Max-Straße – damit ist das Planungskonzept auf die Nutzung funktional abgestellt. Barrierefreiheit und Inklusion sind entsprechend bei der Planung berücksichtigt.
Das Freianlagenkonzept sieht den Erhalt der schützenswerten Bäume im Garten-/Spielbereich vor, insbesondere die Linde (StU = 2,55) Baum-Nr. 7 und die Hainbuche (StU = 1,55m) Baum Nr. 33. Die Linde müsste im westlichen Astbereich zur Standsicherheit eingekürzt werden, da dort künftig das Gebäude steht. Der Erhalt der Hainbuche erfordert zur Baumsicherung den Einbau einer sog. Wurzelbrücke und eine Verschiebung der Stellplätze nach Osten und des Mülltonnenhäuschens direkt an die östliche Grundstücksgrenze, was eine Andienung durch die Müllabfuhr erleichtert. Auf der Gebäudewestseite steht ein Spitzahorn als Grenzbaum sehr nah am künftigen Gebäude – dieser wird im Rahmen der Baugenehmigung zur Fällung beantragt / Ersatzpflanzung ist vorgesehen.
Etliche Bäume – die nicht unter die Schutzverordnung fielen – sind bereits beseitigt worden.
Im Bereich der Zufahrt sollen neben den geplanten Stellplätzen noch überdachte Fahrradabstellplätze und straßennah ein Mülltonnenhäuschen errichtet werden. In diesen Bereichen, genauso wie in der Anlieferzone zur Küche sind die heute noch stehenden Bäume (bis auf die Hainbuche Baum-Nr. 33zu beseitigen. Es wird nach Rücksprache mit der beauftragten Landschaftsarchitektin eine ausreichende Ersatzpflanzung (Ulmen und Hainbuchen) vorgenommen.
Im Südgarten werden künftig die vorhandenen Spielgeräte (welche heute im Außenbereich Hort im Gymnasium stehen) eingebaut (Nestschaukel, Klettergerüste usw.) welche durch einen Kiesweg erschlossen werden.
Die Einfriedung ist gewährleistet durch einen bestehenden Maschendrahtzaun (H = ca. 1,50m) z. T. auf Nachbargrund stehend. Zusätzlich sollen auf dem Baugrundstück diese Zaunanlagen mit Hainbuchen hinterpflanzt werden.
Hinweis:
Der unmittelbare Zufahrtsbereich wird neben einer Einzäunung mit Toranlage zusätzlich durch eine Schranke gesichert.
Die Zugangskontrolle erfolgt über diese Schranke, die per Funk bedienbar ist. Das Gebäude selbst wird wie in allen übrigen Kitas durch vorgegebene Bring- u. Holzeiten geregelt. Außer diesen Zeitfenstern erfolgt die Zugangskontrolle via Klingel und Sichtkontrolle durch das Personal.
Beschluss
Der Bauausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und erteilt das gemeindliche Einvernehmen für den geplanten dreigruppigen Kinderhort.
Befreiungen wegen Nichteinhaltung der Geschossflächenzahl um ca. 2,90 m² und der Grundflächenzahl mit den Nebenanlagen werden befürwortet.
Die ausnahmsweise Errichtung einer Abgrabung wird ebenfalls befürwortet.
Die Gemeinde beantragt im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens für die Bäume Nrn. 3, 4, 6, 22, 28, 29, 31 u. 35 (Eichen, Spitzahorn, Esche und Birken) die Fällgenehmigung. Auf dem Baugrundstück mit 1.562m² (
der Freiflächenanteil liegt bei ca. 725 m²) werden fünf Bäume erhalten und zusätzlich drei Bäume neu gepflanzt. Das gemeindliche Umweltamt forderte in der vorliegenden Fällerlaubnis nach der Baumschutzverordnung keine Ersatzpflanzung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 1
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4. Antrag Carola Geißler zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 603/14 an der Ludwig-Thoma-Straße 31;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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15.02.2016
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ö
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beschließend
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4 |
Sachverhalt
Bauherr: Carola Geißler
Bauort: Ludwig-Thoma-Straße 31, Grundstück Fl. Nr. 603/14 (Grundstücksgröße 3.938 m²)
Planbereich: Bebauungspläne 29 B 33 vom 08.08.1934 und Nr. B 35 v. 31.01.1997, § 34 BauGB, Ortsgestaltungssatzung, Garagen- und Stellplatzsatzung und Baumschutzverordnung
Der Bauausschuss hat sich in seiner öffentlichen Sitzung am 21.09.2015 mit der Bebauung auf dem Grundstück befasst – es ging in dieser Sitzung um das Haus im südwestlichen Baubereich. Das Einvernehmen wurde hierfür einstimmig hergestellt.
Die Antragstellerin begehrt die Genehmigung zur Errichtung eines Einfamilienhauses in E+D-Bebauung mit Satteldach (DN, 38°, DG ist kein Vollgeschoss) und einer Doppelgarage im nördlichen Bereich des Grundstücks.
Der für das Grundstück heranzuziehende, aus 1934 stammende Bebauungsplan gibt neben einer nördlichen und östlichen Baugrenze von je sieben Metern zur Ludwig-Thoma-Straße und Eichleite, auch eine westliche rückwärtige Baugrenze vor.
Hinsichtlich der heute vorhandenen Gebäudestruktur im Bebauungsplan-Gebiet kann man eine Einhaltung der damals vorgegebenen Maßgaben des Bebauungsplanes vom Bauwerber nicht verlangen – durch diverse Befreiungen in der Vergangenheit von den o. g. Vorgaben ist der Bebauungsplan als obsolet anzusehen.
Aufgrund dessen, sollte hier einer Befreiung von der rückwärtigen Braugrenze wie in ähnlichen Fällen zugestimmt werden.
Das Maß der baulichen Nutzung bezüglich der Grund- und Geschossflächenzahl mit der Hauptnutzung wird gut eingehalten. Die Grundflächenzahl mit den Nebenanlagen (Garage, Zufahrt) wird mit dem neugeplanten Vorhaben um ca. 163 m² überschritten. Hierfür ist eine Befreiung erforderlich. Die Zufahrten für das Haus im südlichen Teil sowie für das Haus im nördlichen Bereich des Grundstücks werden mit wasserdurchlässigen Belägen ausgeführt. Eine Befreiung sollte wie in ähnlich gelagerten Fällen befürwortet werden.
Die sonstigen Festsetzungen des Bebauungsplanes B 35 werden eingehalten.
Die weitere Beurteilung ergibt sich nach § 34 BauGB. Das Vorhaben fügt sich in die vorhandene Umgebungsbebauung ein.
Die Wand-, First- und Kniestockhöhe entsprechen der Ortsgestaltungssatzung.
Aufgrund der bestehenden und erhaltenswerten Rotbuche (Stammumfang 3,42 m) wird das Haus im Bereich des Wurzelbereichs nicht unterkellert. Desweiteren wird das Dach auf der Nordseite um zwei Meter zurückgenommen, um den Kronenbereich zu schützen. Dies widerspricht jedoch dem § 4 Abs. 3 Satz 1 der Ortsgestaltung welcher besagt, dass Einzel- und Doppelhäuser mit durchgehender Trauf- und Firstlinie auszubilden sind. Hier wäre eine Abweichung der Ortsgestaltungssatzung notwendig. Eine andere Konstituierung des Hauses auf dem Grundstück ist aufgrund der Abstandsflächen nicht möglich. Um die Rotbuche zu erhalten, sieht die Verwaltung die Abweichung nach § 11 Satz 1 Buchstabe c der Ortsgestaltungssatzung für vertretbar. Eine Abweichung sollte hier ausnahmsweise erteilt werden.
Die weiteren Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung werden eingehalten.
Der Stellplatznachweis wird durch den Bau von einer Doppelgarage ausreichend geführt.
Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.
Das geplante Bauvorhaben ist zulässig und genehmigungsfähig.
Beschluss
Der Bauausschuss nimmt den Vortrag der Verwaltung zur Kenntnis und stellt das gemeindliche Einvernehmen für den vorliegenden Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses in E + D – Bebauung mit einer Doppelgarage
her.
Der Überschreitung der westlichen,
rückwärtigen Baugrenze wird zugestimmt.
Eine Befreiung wegen Überschreitung der Grundflächenzahl mit den Nebenanlagen um ca. 163 m² wird befürwortet.
Der Abweichung nach § 4 Abs. 3 Satz 1 Ortsgestaltungssatzung wegen Nichteinhaltung einer durchgehenden Trauflinie wird zum Schutz der bestehenden Rotbuche ausnahmsweise zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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5. Antrag Wilma und Hansjörg Pirngruber zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 390/7 an der Wilhelm-Humser-Straße 14;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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15.02.2016
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ö
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beschließend
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5 |
Sachverhalt
Bauherr: Wilma und Hansjörg Pirngruber
Bauort: Wilhelm-Humser-Straße 14, Grundstück Fl. Nr. 390/7 (Grundstücksgröße 750 m²)
Planbereich: Bebauungspläne 61 BI 37 v. 20.12.1937 und Nr. B 35 v. 31.01.1997, § 34 BauGB, Ortsgestaltungssatzung, Garagen- und Stellplatzsatzung und Baumschutzverordnung
Der Bebauungsplan 61 BI 37 setzt einen Bauraum fest – das bedeutet, dass für das genannte Baugrundstück zur nördlichen Grundstücksgrenze ein Abstand von 5,00 m durch eine sog. Baugrenze einzuhalten ist.
Die Antragsteller begehren die Genehmigung zur Errichtung eines Einfamilienhauses in E+D-Bebauung mit Satteldach (DN, 38°, DG ist kein Vollgeschoss) und einer Garage.
Die o.g. festgesetzte Baugrenze wird eingehalten.
Das Maß der baulichen Nutzung (GFZ 0,30; GRZ 0,25) wird sowohl hinsichtlich der Haupt- als auch der Nebennutzung eingehalten.
Die Wand- und Firsthöhen sowie alle weiteren Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung werden eingehalten.
Über die Einfriedung des Grundstücks wurde keine Aussage getätigt, diese ist entsprechend der Ortsgestaltungsatzung zu gestalten.
Der Stellplatznachweis ist mit einer Garage sowie einem offenen Stellplatz ausreichend erbracht. Allerdings ist der Stellplatz derzeit im Vorgartenbereich geplant. Dies ist vom Planer entsprechend zu ändern.
Ein Freiflächen-/Baumbestandsplan wird bis zur Sitzung nachgereicht und zur Beurteilung ins zuständige Umweltamt weitergegeben.
Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.
Das geplante Bauvorhaben ist zulässig und genehmigungsfähig.
Beschluss
Der Bauausschuss nimmt den Vortrag der Verwaltung zur Kenntnis und stellt das gemeindliche Einvernehmen für den vorliegenden Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses in E + D – Bebauung mit einer Garage
her.
Die Einfriedung des Grundstücks ist entsprechend der Ortsgestaltungsatzung mit max. 1,60 m Höhe auszuführen.
Entsprechend der Forderung der Gemeinde wurde der beanstandete Stellplatz nun außerhalb des 5 m Vorgartenbereichs situiert.
Die Birkengruppe, Baum Nr. 1-4 fällt unter die Baumschutzverordnung und ist
mit geeigneten Schutzvorkehrungen während des Baus und dauerhaft entsprechend zu erhalten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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6. Antrag auf isolierte Abweichung Robert Lang zur Errichtung eines Zaunes auf dem Grundstück Fl. Nr. 588/37 an der Südlichen Münchner Straße 37;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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15.02.2016
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ö
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beschließend
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6 |
Sachverhalt
Bauherr: Robert Lang;
Bauort: Südliche Münchner Str. 37, Grundstück Fl.Nr. 588/37
Planbereich: Bebauungsplan Nr. B 35 v. 31.01.1997, Baulinienplan 211 B 31, & 34 BauGB, Ortsgestaltungssatzung und Garagen- und Stellplatzsatzung
Auf der Südseite des Eckgrundstückes an der Südlichen Münchner Straße / Ebertstraße ist die Errichtung einer Einfriedung mit einer Höhe von zwei Metern geplant. Die Einfriedung in Form einer gegliederten Betonmauer mit strukturierter Oberfläche (siehe Anlage) soll auf der Südseite entlang der Ebertstraße auf einer Länge von 18m errichtet werden.
Es handelt sich hier um ein Eckgrundstück, das durch den Grünwalder Freizeitpark und den vielbefahrenen Kreuzungsbereich laut beigefügtem Schriftsatz des Antragsstellers einer hohen Lärmbelastung ausgesetzt ist.
Die Ebertstraße ist eine Wohnstraße, in der nach gültiger Ortsgestaltungssatzung Einfriedungen nur bis zu einer Höhe von 1,60 m Höhe und auch nicht als Wände/Mauern zulässig sind.
Insofern sollte einer isolierten Abweichung von den Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung nicht zugestimmt werden, um hier keinen Präzedenzfall für die Eck-Grundstücke entlang der Staats- und Kreisstraßen zu schaffen.
Beschluss
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, dem Antrag auf isolierte Abweichung von der Ortsgestaltungssatzung wegen Errichtung einer Einfriedungsmauer mit 2
m Höhe an einer Wohnstraße nicht zuzustimmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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7. Antrag Rutz & Alter Thiersch GmbH zum Neubau zweier Einfamilienhäuser auf dem Grundstück Fl. Nr. 467/14 an der Eichleite 12;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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15.02.2016
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ö
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beschließend
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7 |
Sachverhalt
Bauherr: Rutz & Alter Thiersch GmbH;
Bauort: Eichleite 12, Grundstück Fl. Nr. 467/14 (Grundstücksgröße = 790 m²)
Planbereich: Bebauungsplan Nr. B 35 v. 31.01.1997, Baulinienplan Nr. 29 B 33 v. 08.08.1934, § 34 BauGB, Ortsgestaltungssatzung und Garagen- und Stellplatzsatzung
Auf dem gegenständlichen Baugrundstück ist die Errichtung von zwei modernen Einfamilienhäusern in E+D-Bebauung (DG keine Vollgeschosse) geplant.
Das Maß der baulichen Nutzung hinsichtlich der Hauptnutzung wird eingehalten. Die Grundflächenzahl mit den Nebenanlagen wird mit der vorliegenden Planung um 133m² weit über die gesetzlich zugestandene 50%-Regelung (Die Grundfläche I (Hauptgebäude) darf mit den Nebenanlagen um 50% überschritten werden) überschritten. Einer derart umfangreichen Überschreitung sollte daher nicht zugestimmt werden. Im Zusammenhang mit der Stellungnahme (s.u.) des gemeindlichen Umweltamtes zum Erhalt des straßennahen Baumes Nr. 1 sollte eine Änderung der Parkplatz/Zufahrtssituation gefordert werden.
Der Architekt hat sich in der Zwischenzeit mit den Forderungen der Gemeinde auseinander gesetzt und die Planung geändert. Für die Parkierung ist nun eine Tiefgarage mit vier Stellplätzen vorgesehen. Durch diese Änderung kann zum einen der Baum Nr. 1 an der Eichleite erhalten bleiben, zum anderen wird die Grundfläche mit den Nebenanlagen nun um lediglich 20m² über die gesetzlich zugestandene 50% Regelung hinaus überschritten. Die Tiefgarage erhält eine Erdüberdeckung von einem Meter.
Das Vorhaben fügt sich ansonsten in die vorhandene Umgebungsbebauung gut ein.
Die Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung werden bis auf die geplanten Abgrabungen komplett eingehalten.
Die Abgrabungen entsprechen den Ausnahmetatbeständen der Ortsgestaltungssatzung und sollten daher im Rahmen einer Abweichung befürwortet werden.
Die Stellungnahme des gemeindlichen Umweltamtes liegt vor. Schützenswerter Baumbestand wird berührt. Der zur Fällung beantragte Baum Nr. 2 (Traubenkirsche) kann aufgrund des schlechten Zustandes freigegeben werden.
Die Bäume Nr. 3 (Linde) und Nr. 1 (Ahorn) sollten nach Aussage der Fachabteilung dringend erhalten werden. (siehe Anlage)
Bezugnehmend auf den Vorschlag des Umweltamtes hinsichtlich Errichtung einer Tiefgarage zum Erhalt des Ahorn (Nr. 1) an der Straße hält auch die Bauverwaltung dies für einen sinnvollen Vorschlag um auch hinsichtlich der überschrittenen Grundfläche mit den Nebenanlagen eine Lösung zu finden. Es sollte aber in jedem Fall die gesamte Parkierungs- und Zufahrtssituation überdacht werden um die Planung sowohl bau- als auch naturschutzrechtlich in Einklang zu bringen.
Der Stellplatznachweis wird erbracht.
Beschluss
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und von den Eingabeplänen und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau zweier Einfamilienhäuser herzustellen.
Einer Überschreitung der Grundfläche mit den Nebenanlagen um ca. 20
m² wird zugestimmt.
Einer Abweichung von der Ortsgestaltungssatzung wegen Errichtung von je einer Abgrabung im Rahmen der Ausnahmetatbestände wird ausnahmsweise zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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8. Antrag Ulrike Schneevoigt zum Anbau und Umbau einer Doppelhaushälfte auf dem Grundstück Fl. Nr. 581/1 an der Ebertstraße 5a;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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15.02.2016
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ö
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8 |
Sachverhalt
Bauherr: Ulrike Schneevoigt
Bauort: Ebertstraße 5a, Grundstück Fl. Nr. 581/1 (Grundstücksgröße Teilfläche 781 m²)
Planbereich: Bebauungsplan 51 BI 37 vom 27.12.1937, BL 18/96 (B 35) 2. Änderung v. 08.11.2012, Ortsgestaltungssatzung und Garagen- und Stellplatzsatzung;
Das Bauvorhaben war bereits Beratungsgegenstand am 21.12.2015 in Form einer Bauvoranfrage.
Die Antragstellerin plant die Erweiterung der Doppelhaushälfte mittel erdgeschossigen Anbau nach Westen im Rahmen des für den Wohnungseigentums-Anteil zur Verfügung stehenden Maßes der baulichen Nutzung mit einer Fläche von 31,32 m².
Das Maß der baulichen Nutzung wird eingehalten.
Der Anbau überschreitet die festgesetzte Baugrenze um 3,20 m auf einer Breite von 5,40 m. Durch die Bauvoranfrage wurde damals eine Befreiung von der Baugrenze in Aussicht gestellt.
Die Nachbarunterschriften sind vollständig.
Beschluss
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Anbau und Umbau einer Doppelhaushälfte herzustellen.
Eine Befreiung wegen Überschreitung der festgesetzten Baugrenze um 3,20 m auf einer Breite von 5,40 m wird befürwortet.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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9. Bauantrag Monika und Joachim Schnell zur Errichtung von zwei Stellplätzen mit Parklift und Abbruch der bestehenden Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 604/53 an der Perlacher Str. 70;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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15.02.2016
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ö
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9 |
Sachverhalt
Für das gegenständliche 1.466m² große Grundstück an der Perlacher Straße 70 gilt neben dem Baulinienplan Nr. 35 B 17, der Bebauungsplan Nr. B 35 und § 34 BauGB. Überdies findet die Ortsgestaltungssatzung, die Garagen- und Stellplatzsatzung sowie die Baumschutzverordnung Anwendung.
Im vorliegenden Fall soll die nördliche Grenzgarage abgebrochen werden – hiergegen bestehen keine Einwände.
Als Ersatz wird im Vorgartenbereich des Anwesens ein Parklift für zwei Stellplätze geplant.
Mit diesem Sonderbauvorhaben wird die vordere Baugrenze (diese verläuft in einem 5m-Abstand parallel zur Perlacher Straße) und die nach Bebauungsplan Nr. B 35 Textziffer 6 normierte Vorgartenlinie überschritten, wenngleich nur unterirdisch. Nebenanlagen dürfen baurechtlich auch außerhalb des zulässigen Bauraumes errichtet werden.
Beide Rechtsnormen, also Baugrenze und Vorgartenlinie haben den Regelinhalt, dass ein bestimmter Bereich zwischen der Straßenbegrenzungslinie und der vorderen Gebäudefluchtlinie von der Bebauung grundsätzlich frei bleiben soll – Ausnahmen, z.B. Mülltonne, Fahrradabstellplätze sind zugelassen.
Soweit die Pkw´s auf das Grundstück zufahren und auf der Vorfläche und dem Parklift stehen, ist die Vorgartenlinie verletzt. Sobald aber der Parklift bedient wird und nach unten fährt, bleibt oberirdisch ein Kunstrasen oder eine Steinplatte sichtbar; die Pkw´s jedenfalls sind weg.
Bei der Beurteilung, was die Gemeinde eigentlich mit der Vorgartenlinie und der Baugrenze erreichen wollte, bzw. was ist der Schutzzweck dieser Vorschriften, kommt man zu dem Ergebnis, dass im Falle des endgültigen Parkens und bei geschlossenem Parklift kein Widerspruch mehr zum geltenden Recht existiert. Beim Parkvorgang (Ein- und Ausfahren) hingegen ist die Vorgartenlinie in gewisser Weise tangiert. Das ist aber bei allen anderen – üblichen oberirdischen -Garagen hinter der Vorgartenlinie ebenso.
Es ist tatsächlich ein Sonderfall, der nach Prüfung der Schutzzweckfunktion, von der Bauverwaltung als zulässig und genehmigungsfähig beurteilt wird.
Was noch fehlt, ist ein Baum- u. Freiflächengestaltungsplan, da in dem betroffenen Vorgartenbereich auch schützenswerte Bäume durch diese neue Parksituation betroffen sein können. Dies ist vom Bauherrn noch nachzureichen.
Beschluss
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau eines Parklifts herzustellen.
Ein prüffähiger Baum- und Freiflächengestaltungsplan ist noch nachzureichen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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10. Bekanntgabe von Bauanträgen nach Art. 37 GO;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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15.02.2016
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ö
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10 |
zum Seitenanfang
11. Bekanntgabe von Bauanträgen nach Art. 58 BayBO;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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15.02.2016
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ö
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11 |
zum Seitenanfang
12. Erneuerung der Prallwand in der Helmi-Mühlbauer-Halle;
Genehmigung der Maßnahme;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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15.02.2016
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ö
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12 |
Sachverhalt
Im Zuge der Sportbodensanierung in der Helmi-Mühlbauer-Halle im Jahr 2015 stellte sich heraus, dass die jetzigen Prallwände der Dreifachturnhalle gem. DIN 58125 nicht für den Schulsport geeignet sind, da das Risiko einer erhöhten Verletzungsgefahr besteht.
Zusätzlich gibt es neben vielen Gebrauchsschäden durch die Nutzung, auch Beschädigungen der Prallwandverkleidung und des Rieselschutzvlieses, das hinter der Verkleidung sitzt. Durch das beschädigte Vlies, liegt z.T. die Dämmung frei – der Rieselschutz ist nicht mehr gegeben.
Zudem müssen die Eingangstüren zur Halle erneuert werden, da die lichte Durchgangshöhe zu gering ist, um als Fluchttüren zu dienen.
Die Verwaltung empfiehlt daher die Sanierung der Prallwände, die gesamte Kostenschätzung für eine Sanierung liegt bei ca. 150.000 €
Auf der Haushaltsstelle 56000.9400 sind für das Haushaltsjahr 2016 Haushaltsmittel in Höhe von 175.000 € eingeplant.
Beschluss
Der Bauausschuss beschließt die Sanierung der Prallwände
zu genehmigen und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der Maßnahme.
Auf der Haushaltsstelle 56000.9400 sind für das Haushaltsjahr 2016 insgesamt 175.000 € eingeplant.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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13. Neubau Haus der Begegnung/Generationenwohnen in Grünwald;
VE 307 Dachabdichtung;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
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Sitzung des Bauausschusses
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15.02.2016
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ö
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13 |
Sachverhalt
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 21.10.2014 beschlossen, die weiteren Entscheidungen über Bauvergaben auf den Bauausschuss zu übertragen.
Durch die einzelnen Fachplaner wurden in der Zwischenzeit die Leistungsverzeichnisse erstellt und verschickt.
Das Gewerk Dachabdichtung wurden auf Grund der Kostenschätzung öffentlich ausgeschrieben, es wurden von 18 Firmen Unterlagen angefordert, wobei 6 Firmen ein Angebot abgegeben haben.
Die Prüfung der Angebote ergab als wirtschaftlichsten Bieter die Firma Werder Bedachungen aus 02794 Leutersdorf mit einer Bruttoanagebotssumme von 1.206.394,59 €.
Auf den Haushaltsstellen 43900.9400, 43900.9500, 43901.9400, 43901.9500, 46403.9400, 46403.9500 und 88000.9417 sind ausreichend Haushaltsmittel vorhanden und verfügbar.
Beschluss
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, für die Abdichtungsarbeiten am Haus der Begegnung den wirtschaftlichsten Bieter, die Firma Werder Bedachungen aus 02794 Leutersdorf,
mit einer Bruttoanagebotssumme von 1.206.394,59 € zu beauftragen.
Auf den Haushaltsstellen 43900.9400, 43900.9500, 43901.9400, 43901.9500, 46403.9400, 46403.9500 und 88000.9417 sind ausreichend Haushaltsmittel vorhanden und verfügbar.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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14. Neubau Haus der Begegnung/Generationenwohnen in Grünwald;
VE 308 Zimmererarbeiten;
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
|
Sitzung des Bauausschusses
|
15.02.2016
|
ö
|
|
14 |
Sachverhalt
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 21.10.2014 beschlossen, die weiteren Entscheidungen über Bauvergaben auf den Bauausschuss zu übertragen.
Durch die einzelnen Fachplaner wurden in der Zwischenzeit die Leistungsverzeichnisse erstellt und verschickt.
Das Gewerk Zimmererarbeiten wurden auf Grund der Kostenschätzung öffentlich ausgeschrieben, es wurden von 29 Firmen Unterlagen angefordert, wobei 16 Firmen ein Angebot abgegeben haben.
Die Prüfung der Angebote ergab als wirtschaftlichsten Bieter die Zimmerei Holzbau Schiller aus 94259 Kirchberg im Wald mit einer Bruttoangebotssumme von 134.719,13 €.
Auf den Haushaltsstellen 43900.9400, 43900.9500, 43901.9400, 43901.9500, 46403.9400, 46403.9500 und 88000.9417 sind ausreichend Haushaltsmittel vorhanden und verfügbar.
Beschluss
Für die Beratung wird in der Zeit von 20:05 Uhr – 20:08 Uhr die Nichtöffentlichkeit hergestellt. Die Abstimmung erfolgt öffentlich.
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, für das Gewerk Zimmererarbeiten den wirtschaftlichsten Bieter, die Zimmerei Holzbau Schiller aus 94259 Kirchberg im Wald, mit einer Bruttoangebotssumme von 134.719,13 € zu beauftragen.
Auf den Haushaltsstellen 43900.9400, 43900.9500, 43901.9400, 43901.9500, 46403.9400, 46403.9500 und 88000.9417 sind ausreichend Haushaltsmittel vorhanden und verfügbar.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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15. Neubau Haus der Begegnung/Generationenwohnen in Grünwald;
VE 303 Gerüstbau;
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
|
Sitzung des Bauausschusses
|
15.02.2016
|
ö
|
|
15 |
Sachverhalt
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 21.10.2014 beschlossen, die weiteren Entscheidungen über Bauvergaben auf den Bauausschuss zu übertragen.
Durch die einzelnen Fachplaner wurden in der Zwischenzeit die Leistungsverzeichnisse erstellt und verschickt.
Das Gewerk Gerüstbau wurden auf Grund der Kostenschätzung öffentlich ausgeschrieben, es wurden von 23 Firmen Unterlagen angefordert.
Die Prüfung der Angebote ergab als wirtschaftlichsten Bieter die Firma Martin Schnitzlbaumer aus 83134 Prutting mit einer Bruttoangebotssumme von 100.417,77 €.
Auf den Haushaltsstellen 43900.9400, 43900.9500, 43901.9400, 43901.9500, 46403.9400, 46403.9500 und 88000.9417 sind ausreichend Haushaltsmittel vorhanden und verfügbar.
Beschluss
Für die Beratung wird in der Zeit von 20:09 Uhr – 20:11
Uhr die Nichtöffentlichkeit hergestellt. Die Abstimmung erfolgt öffentlich.
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, für die Gerüstarbeiten am Haus der Begegnung den wirtschaftlichsten Bieter, die Firma Martin Schnitzlbaumer aus 83134 Prutting, mit einer Bruttoangebotssumme von 100.417,77 € zu beauftragen.
Auf den Haushaltsstellen 43900.9400, 43900.9500, 43901.9400, 43901.9500, 46403.9400, 46403.9500 und 88000.9417 sind ausreichend Haushaltsmittel vorhanden und verfügbar.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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16. Neubau Haus der Begegnung/Generationenwohnen in Grünwald;
VE 401 Sanitärarbeiten;
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
|
Sitzung des Bauausschusses
|
15.02.2016
|
ö
|
|
16 |
Sachverhalt
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 21.10.2014 beschlossen, die weiteren Entscheidungen über Bauvergaben auf den Bauausschuss zu übertragen.
Durch die einzelnen Fachplaner wurden in der Zwischenzeit die Leistungsverzeichnisse erstellt und verschickt.
Das Gewerk Sanitärarbeiten wurden auf Grund der Kostenschätzung europaweit ausgeschrieben, es wurden von 18 Firmen Unterlagen angefordert, wobei 4 Firmen ein Angebot abgegeben haben. Der wirtschaftlichsten Bieter, war die Fa. B+M Heizung-Sanitär aus 04683 Naundorf mit einer Bruttoangebotssumme von 1.832,648,52 €.
Auf den Haushaltsstellen 43900.9400, 43900.9500, 43901.9400, 43901.9500, 46403.9400, 46403.9500 und 88000.9417 sind ausreichend Haushaltsmittel vorhanden und verfügbar.
Beschluss
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, für die Sanitärarbeiten am Haus der Begegnung den wirtschaftlichsten Bieter, die Fa. B+M Heizung-Sanitär aus 04683 Naundorf,
mit einer Bruttoangebotssumme von 1.832,648,52 € zu beauftragen.
Auf den Haushaltsstellen 43900.9400, 43900.9500, 43901.9400, 43901.9500, 46403.9400, 46403.9500 und 88000.9417 sind ausreichend Haushaltsmittel vorhanden und verfügbar.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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17. Neubau Haus der Begegnung/Generationenwohnen in Grünwald;
VE 402 Heizungsarbeiten;
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
|
Sitzung des Bauausschusses
|
15.02.2016
|
ö
|
|
17 |
Sachverhalt
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 21.10.2014 beschlossen, die weiteren Entscheidungen über Bauvergaben auf den Bauausschuss zu übertragen.
Durch die einzelnen Fachplaner wurden in der Zwischenzeit die Leistungsverzeichnisse erstellt und verschickt.
Das Gewerk Heizungsarbeiten wurden auf Grund der Kostenschätzung europaweit ausgeschrieben, es wurden von 27 Firmen Unterlagen angefordert, wobei 11 Firmen ein Angebot abgegeben haben.
Die Prüfung der Angebote ergab als wirtschaftlichsten Bieter die Fa. Ernst Wagner aus 83026 Rosenheim mit einer Bruttoangebotssumme von 829.151,75 €
Auf den Haushaltsstellen 43900.9400, 43900.9500, 43901.9400, 43901.9500, 46403.9400, 46403.9500 und 88000.9417 sind ausreichend Haushaltsmittel vorhanden und verfügbar.
Beschluss
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, für die Heizungsarbeiten am Haus der Begegnung den wirtschaftlichsten Bieter, Fa. Ernst Wagner aus 83026 Rosenheim, mit einer Bruttoangebotssumme von 829.151,75 €
zu beauftragen.
Auf den Haushaltsstellen 43900.9400, 43900.9500, 43901.9400, 43901.9500, 46403.9400, 46403.9500 und 88000.9417 sind ausreichend Haushaltsmittel vorhanden und verfügbar.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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18. Neubau Haus der Begegnung/Generationenwohnen in Grünwald;
VE 403 Lüftungsarbeiten;
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
|
Sitzung des Bauausschusses
|
15.02.2016
|
ö
|
|
18 |
Sachverhalt
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 21.10.2014 beschlossen, die weiteren Entscheidungen über Bauvergaben auf den Bauausschuss zu übertragen.
Durch die einzelnen Fachplaner wurden in der Zwischenzeit die Leistungsverzeichnisse erstellt und verschickt.
Das Gewerk Lüftungsarbeiten wurden auf Grund der Kostenschätzung europaweit ausgeschrieben, es wurden von 27 Firmen Unterlagen angefordert, wobei 19 Firmen ein Angebot abgegeben haben.
Die Prüfung der Angebote ergab als wirtschaftlichsten Bieter die Fa. Feistl aus 84051 Essenbach mit einer Bruttoangebotssumme von 442.517,23 €
Auf den Haushaltsstellen 43900.9400, 43900.9500, 43901.9400, 43901.9500, 46403.9400, 46403.9500 und 88000.9417 sind ausreichend Haushaltsmittel vorhanden und verfügbar.
Beschluss
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, für die Lüftungsarbeiten am Haus der Begegnung den wirtschaftlichsten Bieter, die Fa. Feistl aus 84051 Essenbach,
mit einer Bruttoangebotssumme von 442.517,23 € zu beauftragen.
Auf den Haushaltsstellen 43900.9400, 43900.9500, 43901.9400, 43901.9500, 46403.9400, 46403.9500 und 88000.9417 sind ausreichend Haushaltsmittel vorhanden und verfügbar.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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19. Neubau Kindergarten Wörnbrunn;
Fliesenarbeiten -Vergabe;
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
|
Sitzung des Bauausschusses
|
15.02.2016
|
ö
|
|
19 |
Sachverhalt
In der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates, am 29.07.2014 wurde nach umfänglichen Voruntersuchungen (Standortanalyse mit demografischer Betrachtung) der Standort in Wörnbrunn als Kindergarten mit zwei Kindergartengruppen beschlossen.
Durch den Architekten und die einzelnen Fachplaner wurden die jeweiligen Leistungsverzeichnisse erstellt und verschickt.
Das Gewerk Fliesenarbeiten wurde auf Grund der Kostenschätzung beschränkt ausgeschrieben.
Die Prüfung der Angebote ergab als wirtschaftlichsten Bieter die Firma Fliesen Ritter GmbH aus 94496 Ortenburg mit einer Bruttoangebotssumme von 56.287,00 €.
Beschluss
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, die Fließen
arbeiten am Kindergarten Wörnbrunn an den wirtschaftlichsten Bieter, die Firma Fliesen Ritter GmbH aus 94496 Ortenburg, mit einer Bruttoangebotssumme von 56.287,00 € zu vergeben.
Auf der Haushaltsstelle 46401.9400 sind ausreichend Haushaltsmittel vorhanden und verfügbar.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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20. Neubau Kindergarten Wörnbrunn;
Treppenbauarbeiten -Vergabe;
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
|
Sitzung des Bauausschusses
|
15.02.2016
|
ö
|
|
20 |
Sachverhalt
In der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates, am 29.07.2014 wurde nach umfänglichen Voruntersuchungen (Standortanalyse mit demografischer Betrachtung) der Standort in Wörnbrunn als Kindergarten mit zwei Kindergartengruppen beschlossen.
Durch den Architekten und die einzelnen Fachplaner wurden die jeweiligen Leistungsverzeichnisse erstellt und verschickt.
Das Gewerk Treppenbauarbeiten wurde auf Grund der Kostenschätzung beschränkt ausgeschrieben.
Die Prüfung der Angebote ergab als wirtschaftlichsten Bieter die Firma Schmidmayer aus 83139 Schwabering mit einer Bruttoangebotssumme von 53.583,35 €.
Beschluss
Für die Beratung wird in der Zeit von 20:15 Uhr – 20:15 Uhr die Nichtöffentlichkeit hergestellt. Die Abstimmung erfolgt öffentlich.
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, die
Treppenbauarbeiten am Kindergarten Wörnbrunn an den wirtschaftlichsten Bieter, die Firma Schmidmayer aus 83139 Schwabering, mit einer Bruttoangebotssumme von 53.583,35 € zu vergeben.
Auf der Haushaltsstelle 46401.9400 sind ausreichend Haushaltsmittel vorhanden und verfügbar.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
21. Anfragen an die Verwaltung und deren Beantwortung;
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
|
Sitzung des Bauausschusses
|
15.02.2016
|
ö
|
|
21 |
zum Seitenanfang
21.1. Anfrage GR-Mitglied H. Sedlmair
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
|
Sitzung des Bauausschusses
|
15.02.2016
|
ö
|
|
21.1 |
zum Seitenanfang
21.2. Anfrage GR-Mitglied Lindbüchl
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
|
Sitzung des Bauausschusses
|
15.02.2016
|
ö
|
|
21.2 |
zum Seitenanfang
21.3. Anfrage GR-Mitglied Kneidl
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
|
Sitzung des Bauausschusses
|
15.02.2016
|
ö
|
|
21.3 |
zum Seitenanfang
21.4. Anfrage GR-Mitglied G. Sedlmair
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
|
Sitzung des Bauausschusses
|
15.02.2016
|
ö
|
|
21.4 |
zum Seitenanfang
21.5. Anfrage GR-Mitglied Ritz
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
|
Sitzung des Bauausschusses
|
15.02.2016
|
ö
|
|
21.5 |
Datenstand vom 19.10.2016 10:11 Uhr