Datum: 12.11.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: kleiner Sitzungssaal
Gremium: Bauausschuss
Körperschaft: Gemeinde Grünwald
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:21 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:22 Uhr bis 19:32 Uhr
Öffentliche Sitzung
Sitzungsdokumente öffentlich
Download Niederschrift öff .pdf
zum Seitenanfang
1. Entscheidung über die vorgelegte Tagesordnung;
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
|
Sitzung des Bauausschusses
|
12.11.2018
|
ö
|
|
1 |
Beschluss
Die Tagesordnung wird angenommen.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
zum Seitenanfang
2. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 15. Oktober 2018;
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
|
Sitzung des Bauausschusses
|
12.11.2018
|
ö
|
|
2 |
Beschluss
Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 15.10.2018 wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
zum Seitenanfang
3. Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 407 an der Portenlängerstraße 7a;
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
|
Sitzung des Bauausschusses
|
12.11.2018
|
ö
|
beschließend
|
3 |
Sachverhalt
Bauort: Portenlängerstraße 7a, Grundstück Fl. Nr. 407 (Grundstücksgröße 960 m²)
Planbereich: qualifizierter Bebauungsplan B7 v. 24.10.1969, Bebauungsplan B 35 2. Änderung v. 08.11.2012, § 34 BauGB, Ortsgestaltungssatzung, Garagen- und Stellplatzsatzung und Baumschutzverordnung;
Die Antragsteller planen die Errichtung eines Einfamilienhauses in E+1-Bebauung mit Flachdach.
Der qualifizierte Bebauungsplan B7 legt einen Bauraum fest, welcher auf der straßenabgewandten Seite nach Westen um 2,00 m und nach Norden um 4,30 m überschritten wird. Im Plangeviert sind bereits mehrfach Überschreitungen von Bauräumen bzw. Baugrenzen erteilt worden, sodass im vorliegenden Fall der beantragen Überschreitungen des Bauraumes zugestimmt werden sollte.
Das Einfamilienhaus wird mit zwei Vollgeschossen und einer Wandhöhe von 7,00 m (gemessen auf das natürliche Gelände) geplant. Der qualifizierte Bebauungsplan B7 setzt zwei Vollgeschosse als Höchstgrenze sowie eine Wandhöhe von max. 6,50 m (gemessen von der Oberkante der Erschließungsstraße) fest. Eine Befreiung hierfür wurde in der Vergangenheit noch nicht erteilt und sollte demnach nicht befürwortet werden.
Die vorgegebene Grundflächenzahl von 0,25, sowie die Geschossflächenzahl von 0,30 wird sowohl in der Hauptnutzung als auch in der Nebennutzung gut eingehalten.
Die sonstigen Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung werden eingehalten.
Der Stellplatznachweis wird durch die vorhandene Doppelgarage ausreichend geführt.
Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.
Schützenswerter Baumbestand wird berührt. Der Baumbestands-/Freiflächengestaltungsplan liegt zur Beurteilung im gemeindlichen Umweltamt und wird zur Sitzung nachgereicht.
Das geplante Bauvorhaben ist grundsätzlich zulässig und genehmigungsfähig, vorbehaltlich der Änderung der Wandhöhe.
Beschluss
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau eines Einfamilienhauses unter folgender Bedingung herzustellen:
Eine Befreiung wegen Überschreitung der Wandhöhe wird nicht befürwortet. Die Wandhöhe von 6,50 m gemessen von der Oberkante der Erschließungsstraße ist einzuhalten.
Der Überschreitung der Baugrenzen wird zugestimmt.
Entsprechend der Stellungnahme des gemeindlichen Umweltamtes wäre es wünschenswert, die Walnuss mit Stu 1,76 m durch entsprechende Pflegemaßnahmen zu erhalten.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
zum Seitenanfang
4. Bekanntgabe von Bauanträgen nach Art. 37 GO;
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
|
Sitzung des Bauausschusses
|
12.11.2018
|
ö
|
|
4 |
Sachverhalt
Die Verwaltung informiert den Bauausschuss über auf dem Büroweg nach Art. 37 GO behandelte Bauanträge:
- Tektur zum Neubau eines Einfamilienhauses -Haus 2- mit Doppelgarage hier: Lageänderung Gebäude, Garage und Zufahrt auf dem Grundstück Fl.Nr. 625/5 an der Robert-Koch-Str. 16 a;
zum Seitenanfang
5. Bekanntgabe von Bauanträgen nach Art. 58 BayBO;
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
|
Sitzung des Bauausschusses
|
12.11.2018
|
ö
|
|
5 |
Sachverhalt
Es lagen keine Bauanträge nach Art. 58 BayBO vor.
zum Seitenanfang
6. Neubau eines Wohnhauses mit TG in der Südlichen Münchner Str. 18;
Putzarbeiten - Vergabe;
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
|
Sitzung des Bauausschusses
|
12.11.2018
|
ö
|
|
6 |
Sachverhalt
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 25.072017 beschlossen, die weiteren Entscheidungen über Bauvergaben auf den Bauausschuss zu übertragen.
Durch die einzelnen Fachplaner wurden in der Zwischenzeit die Leistungsverzeichnisse erstellt und verschickt.
Das Gewerk Putzarbeiten wurde auf Grund der Kostenschätzung beschränkt ausgeschrieben. Zwölf Firmen haben die Unterlagen erhalten, vier Angebote sind eingegangen.
Die Prüfung der Angebote ergab als wirtschaftlichsten Bieter die Fa. Fuest Dämmung und Farbe GmbH aus 85386 Eching mit einer Bruttoangebotssumme von 80.895,44 €.
Auf der Haushaltsstelle 88000.9418 sind ausreichend Haushaltsmittel vorhanden und verfügbar.
Beschluss
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, für die Verputzarbeiten am Wohnhaus Südl. Münchner Str. 18 den wirtschaftlichsten Bieter, die Fa. Fuest Dämmung und Farbe GmbH aus 85386 Eching mit einer Bruttoangebotssumme von 80.895,44
€.zu beauftragen.
Auf der Haushaltsstelle 88000.9418 sind ausreichend Haushaltsmittel vorhanden und verfügbar.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
zum Seitenanfang
7. Erneuerung der Oberflächen der Nördlichen-/ Südlichen Münchner Straße, der Emil-Geis-Straße und der Tölzer Straße;
Beauftragung von Planungsleistungen - Genehmigung;
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
|
Sitzung des Bauausschusses
|
12.11.2018
|
ö
|
|
7 |
Sachverhalt
Die Nördliche /Südliche Münchner Straße, die Emil-Geis-Str sowie die Tölzer Str. (Teilbereich zwischen „An den Römerhügeln“ und dem Ortsende Grünwald) wurden in den vergangenen Jahren durch eine Vielzahl von Grabungen für Geothermie, Straßenentwässerung und Kabelverlegungen stark beeinträchtigt. Nachdem nun alle Versorgungsleitungen eingebaut sind, wäre die Wiederherstellung der Oberflächen wünschenswert.
Nachdem sich die Straßen in der Baulast des Straßenbauamtes Freising befinden, sind hier noch verschiedene Abstimmungen notwendig, die aber bereits vorab besprochen wurden.
Weil das Ing. Büro Färber bereits in mehreren Abschnitten mit Planungsaufträgen betraut wurde, wäre hier eine Beauftragung für die genannten Bereiche sinnvoll.
(Siehe Übersichtsplan)
Damit eine Realisierung der Straßenwiederherstellung zeitnah möglich wird, schlägt die Verwaltung vor, das Ing. Büro Färber aus München zu beauftragen (Honorarzone III unten, Umbauzuschlag 20%, Nebenkosten 5%).
Haushaltsmittel für die Planung sind auf der Haushaltsstelle 63000.5100 eingestellt und verfügbar.
Beschluss
Der Bauausschuss nimmt den Vortrag der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, mit den Planungsleistungen zur Oberflächenwiederherstellung der Nördlichen-/Südlichen Münchner Straße, der Emil-Geis-Straße sowie der Tölzer Straße (Teilbereich zwischen „An den Römerhügeln“ und dem Ortsende Grünwald) das Ing. Büro Färber aus München zu beauftragen (Honorarzone III unten, Umbauzuschlag 20%, Nebenkosten 5%).
Haushaltsmittel für die Planung sind auf der Haushaltsstelle 63000.5100 eingestellt und verfügbar.
Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen
Abstimmungsbemerkung
GR-Mitglied Ritz gibt zu Protokoll, dass er gegen den Beschlussvorschlag stimmt, da er den Wettbewerb in Form einer Ausschreibung nicht gewahrt sieht. GR-Mitglied Ritz vertritt die Meinung, dass der Auftrag von mehreren Planungsbüros abgefragt werden sollte.
zum Seitenanfang
8. Anfragen an die Verwaltung und deren Beantwortung;
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
|
Sitzung des Bauausschusses
|
12.11.2018
|
ö
|
|
8 |
zum Seitenanfang
8.1. Anfrage GR-Mitglied Steininger
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
|
Sitzung des Bauausschusses
|
12.11.2018
|
ö
|
|
8.1 |
Sachverhalt
GR-Mitglied Steininger stellt fest, dass LKW´s mit Schutt auf das Gelände der Gärtnerei fahren und diesen auf dem Lagerplatz abladen. Die Gärtnerei fährt das gemeindliche Grüngut aus diesem Grund zur Kompostieranlage in Beigarten zur Entsorgung. Die Verwaltung erklärt, dass es sich bei dem Schutt um Aushubmaterial der aktuellen Straßenbaumaßnahmen handelt, das zur Beprobung auf dem Lagerplatz abgeladen wird. Nach Beendigung der Beprobung wird das Aushubmaterial wieder weggefahren. So lange die Arbeiten andauern ist dieser Lagerplatz notwendig.
zum Seitenanfang
8.2. Anfrage GR-Mitglied Steininger
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
|
Sitzung des Bauausschusses
|
12.11.2018
|
ö
|
|
8.2 |
Sachverhalt
GR-Mitglied Steininger bemängelt den Zustand eines Teilstücks des Gehweges entlang der Tölzer Straße. Nach den Arbeiten zur Verlegung von Glasfaser ist aktuell eine ca. 3 cm hohe Kante entlang des Gehweges sichtbar, die eine erhöhte Unfallgefahr für Radfahrer, Schüler und Fußgänger darstellt. Die Verwaltung sichert die Erledigung des Sachverhaltes zu.
zum Seitenanfang
8.3. Anfrage GR-Mitglied Sedlmair
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
|
Sitzung des Bauausschusses
|
12.11.2018
|
ö
|
|
8.3 |
Sachverhalt
GR-Mitglied Sedlmair lobt den zügigen Fortschritt der Arbeiten am Luitpoldweg.
zum Seitenanfang
8.4. Beantwortung der Anfrage GR-Mitglied Lindbüchl
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald)
|
Sitzung des Bauausschusses
|
12.11.2018
|
ö
|
|
8.4 |
Sachverhalt
Die Verwaltung beantwortet die Anfrage von GR-Mitglied Lindbüchl, der auf die Beklebung der Fenster am Gebäude der AIL Leasing hinwies und die Frage stellte, ob diese Werbung der gemeindlichen Werbeanlagensatzung entspricht. Das Unternehmen wurde schriftlich auf den Verstoß gegen § 8 Abs. 3 Werbeanlagensatzung hingewiesen und unter Fristsetzung zur Beseitigung der unzulässigen Werbeanlage aufgefordert. Das Unternehmen sicherte die Entfernung der Beklebung bis Ende Februar/Anfang März 2019 zu.
Datenstand vom 20.12.2018 12:47 Uhr