Stellungnahme Bauantrag, Überdachung einer Terrasse / Balkons, Flst.Nr. 729, Gemarkung Gundelfingen


Daten angezeigt aus Sitzung:  3. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses Gundelfingen, 05.05.2025

Beratungsreihenfolge

Öffentlicher Sachvortrag

Am 14.03.2025 ist bei der Verwaltungsgemeinschaft Gundelfingen ein Bauantrag zum Bau einer Terrassen- / Balkonüberdachung, auf dem Grundstück Flst.Nr. 729, Gemarkung Gundelfingen eingegangen.

Das Bauvorhaben befindet sich nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes und ist somit nach § 34 BauGB dem unbeplanten Innenbereich zuzuordnen.

Nach § 34 Abs. 1 BauGB ist innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ein Vorhaben sodann zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.

Nach Ansicht der Verwaltung fügt sich das Vorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung ein.

Anmerkung:
  • Bauordnungsrechtliche Gesichtspunkte (u. a. Abstandsflächen) obliegen der Prüfung durch das Landratsamt Dillingen (Bauordnungsrecht).

Beschluss

Die Stadt Gundelfingen erteilt zu o. g. Bauantrag Ihr gemeindliches Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Dokumente
Lageplan 729 (.pdf)

Datenstand vom 06.05.2025 15:17 Uhr