Stellungnahme Bauantrag, Bau eines Gartenhauses aus Ziegelmauerwerk, Holzdachstuhl und Dachziegel sowie eine 3 m hohe Gartenmauer, Flst.Nr. 2695, 2695/8, Gemarkung Gundelfingen


Daten angezeigt aus Sitzung:  3. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses Gundelfingen, 05.05.2025

Beratungsreihenfolge

Öffentlicher Sachvortrag

Am 25.03.2025 ist bei der Verwaltungsgemeinschaft Gundelfingen ein Bauantrag zum Bau eines Gartenhauses (Länge 6,70 m, Breite 4,90 m, Höhe 4,00 m) aus Ziegelmauerwerk und Holzdachstuhl mit Dachziegel sowie Gartenmauer (Länge 21,93 m, Breite 0,20 m X Höhe 3,00 m), auf den Grundstücken Flst.Nr. 2695/0 und 2695/8, Gemarkung Gundelfingen eingegangen.

Das Bauvorhaben befindet sich nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes und ist somit nach § 34 BauGB dem unbeplanten Innenbereich zuzuordnen.

Nach § 34 Abs. 1 BauGB ist innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ein Vorhaben sodann zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.

Nach Ansicht der Verwaltung ist strittig, ob sich das Vorhaben (insbesondere die 3 m hohe Gartenmauer) in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt.

Anmerkung:
  • Bauordnungsrechtliche Gesichtspunkte (u. a. Abstandsflächen) obliegen der Prüfung durch das Landratsamt Dillingen (Bauordnungsrecht); 

  • Das Bauvorhaben wurde bereits errichtet;

  • Ein Antrag auf Abstandsflächenübernahme zum Nachbar wurde bezüglich des Gartenhauses und der Gartenmauer gestellt.

Beschluss

Die Stadt Gundelfingen erteilt zu o. g. Bauantrag hinsichtlich des Gartenhauses ihr gemeindliches Einvernehmen, unter der Voraussetzung, dass der unmittelbar betroffene Nachbar die hierfür erforderlichen Abstandsflächen übernimmt.

Hinsichtlich der Gartenmauer, welche sich aufgrund ihrer Höhe nicht in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt, wird das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Dokumente
Lageplan 2695, 2695_8 (.pdf)

Datenstand vom 06.05.2025 15:17 Uhr