Stellungnahme Antrag auf isolierte Befreiung, Bau von zwei Grenzgaragen, Flst.Nr. 813/3, Gem. Gundelfingen


Daten angezeigt aus Sitzung:  3. Sitzung des Stadtrates, 22.04.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Gundelfingen a.d.Donau) 3. Sitzung des Stadtrates 22.04.2021 ö beschließend 3.2

Öffentlicher Sachvortrag

Bauvorhaben:        
Bau von zwei Grenzgaragen, 
Flst.Nr. 813/3, Gemarkung Gundelfingen (Am Saumweg 17)

Am 16.04.2021 ist bei der Verwaltungsgemeinschaft Gundelfingen ein Antrag auf isolierte Befreiung zum Bau von zwei Grenzgaragen, Flst.Nr. 813/3, Gemarkung Gundelfingen eingegangen.


Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Am Saum - 3. Änderung“ und hält dessen Festsetzungen in folgenden Punkten nicht ein:

  • Garagen und Carports sind nur auf den überbaubaren Grundstücksflächen oder den mit „Ga“ bezeichneten Flächen zulässig

  • Der Geländeausgleich zwischen den Grundstücken (…) darf nur mit Böschungen max. 1:2 und nicht durch Stützmauern oder ähnliches erfolgen. 

Laut Bebauungsplan sind Doppelhäuser auf den überbaubaren Grundstücksflächen zulässig.
Mit Antrag auf Baugenehmigung im Genehmigungsfreistellungsverfahren wurde in der Sitzung vom 25.02.2021 der Bau einer Doppelhaushälfte auf dem Baugrundstück Flst.Nr. 813/3 zur Kenntnis genommen. 

Für das Baugrundstück hat der Bauherr nun einen Antrag auf Teilung gestellt. 

Auf den zwei Grundstückshälften ist der Bau von zwei Grenzgaragen geplant. 

Für die rechte Doppelhaushälfte wird eine Grenzgarage (6x5 = 30 m²) an der nördlichen Grundstücksgrenze auf der mit „Ga“ bezeichneten Fläche errichtet.
Der Geländeausgleich zwischen dem Baugrundstück und dem nördlichen Grundstück erfolgt durch eine Stützmauer.

Für die linke Doppelhaushälfte wird eine Grenzgarage (9x5 = 36 m²) an der südlichen Grundstücksgrenze außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche errichtet.
An der südlichen Grundstücksgrenze ist bereits eine Stützmauer vom südlichen Nachbargrundstück vorhanden (Befreiung wurde im Zuge des Bauantrages zugestimmt).

Beide Grenzgaragen sind verfahrensfrei, da ihre Flächen 50 m² und die mittlere Wandhöhe von bis zu 3 m nicht überschritten werden.

Die angrenzenden Grundstücksnachbarn wurden von dem Vorhaben unterrichtet und haben durch Unterschrift dem Vorhaben zugestimmt.

Aus Sicht der Verwaltung kann das Einvernehmen für die Befreiung der Stützmauer an der nördlichen Grundstücksgrenze erteilt werden, da bereits eine Befreiung für eine Stützmauer an der südlichen Grundstücksgrenze erteilt wurde.

Ebenso kann die Befreiung für die Grenzgarage an der südlichen Grundstücksgrenze, welche außerhalb der überbaubaren und nicht mit „Ga“ bezeichneten Fläche errichtet wird, erteilt werden, da aufgrund der Teilung des Grundstücks für den Eigentümer der linken Doppelhaushälfte sonst keine Möglichkeit für einen Garagenbau besteht.  

Beschluss

Der Stadtrat Gundelfingen erteilt zum Bau von zwei Grenzgaragen sein gemeindliches Einvernehmen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.03.2022 16:48 Uhr