Neufassung der Wasserabgabesatzung


Daten angezeigt aus Sitzung:  5. Sitzung des Stadtrates, 24.06.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Gundelfingen a.d.Donau) 5. Sitzung des Stadtrates 24.06.2021 ö beschließend 6

Öffentlicher Sachvortrag

Mit Beschluss Nr. 3/2021 hat der Bau- und Umweltausschuss der Stadt die künftige Verwendung von elektronischen Funkwasserzählern für das Wassernetz der Stadt Gundelfingen a.d.Donau mit den Stadtteilen Echenbrunn und Peterswörth beschlossen.

Die Einführung digitaler Wasserzähler erfordert die Ergänzung der Satzung für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung der Stadt Gundelfingen a.d.Donau (Wasserabgabesatzung 
– WAS - ) um einen neuen § 19a (besondere Regelungen elektronischer Wasserzähler).

In diesem Zusammenhang bietet es sich an, die Wasserabgabesatzung der Stadt aus dem Jahr 1995 (geändert im Jahr 2010) an die Mustersatzung (zuletzt geändert 2019) anzupassen und neu zu erlassen.

Neben redaktionellen Änderungen haben sich neben der Ergänzung um § 19a folgende Änderungen ergeben: in § 7 (Angaben zur DIN-Norm sind weggefallen), § 10 Abs. 3 (war in 
1. Änderungssatzung neu geregelt – entfällt künftig), § 17 Abs. 2 (Regelung zur Wasserentnahme an Hydranten konkretisiert), § 21 Abs. (Verweis auf Eichgesetzt aktualisiert).

Beschluss

Der Stadtrat Gundelfingen a.d.Donau beschließt die als Bestandteil dieser Niederschrift beigefügte und mit "Anlage zum Stadtratsbeschluss Nr. 6 vom 24.06.2021" bezeichnete Satzung für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung der Stadt Gundelfingen a.d.Donau (Wasserabgabe-satzung – WAS -).

Diese Satzung tritt zum 01.07.2021 in Kraft

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.10.2022 11:12 Uhr