Umbau eines MFH mit Doppelgarage, Flst.Nr. 242/2, Gemarkung Gundelfingen


Daten angezeigt aus Sitzung:  6. Sitzung des Stadtrates, 26.07.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Gundelfingen a.d.Donau) 6. Sitzung des Stadtrates 26.07.2021 ö 3.4

Öffentlicher Sachvortrag

Bauantrag vom 17.05.2021


Bauvorhaben:        
Umbau eines Mehrfamilienhauses mit Doppelgarage, 
Flst.Nr. 242/2, Gemarkung Gundelfingen (Am Wehrgang 9)

Am 17.05.2021 ist bei der Verwaltungsgemeinschaft Gundelfingen ein Bauantrag von der Firma Strosa Immobilien GmbH & Co. KG zum Umbau eines Mehrfamilienhauses mit Doppelgarage, Flst.Nr. 242/2, Gemarkung Gundelfingen (Am Wehrgang 9) eingegangen.

Das geplante Vorhaben befindet sich innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils und ist somit dem unbeplanten Innenbereich (§ 34 BauGB) zuzuordnen. 

Nach § 34 Abs. 1, 2 BauGB fügt sich 
  • die Eigenart des Vorhabens der näheren Umgebung (Mischgebiet nach § 6 BauNVO),
  • das Maß der baulichen Nutzung, 
  • die Bauweise (offene und geschlossene Bauweise) und 
  • die Grundstücksfläche, die überbaut werden soll,  
in die Umgebungsbebauung ein.

Die Zahl der notwendigen Stellplätze im Sinne des Art. 47 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 BayBO bemisst sich nach der Anlage des § 20 Satz 1 GaStellV.
Demnach sind bei Mehrfamilienhäuser 1 Stellplatz je Wohnung nachzuweisen. 

Bei o.g. Vorhaben werden sechs neue Wohneinheiten geschaffen.
Der Bauherr kann auf dem Baugrundstück allerdings nur fünf Stellplätze nachweisen.

Mit Schreiben vom 28.06.2021 wurde der o. g. Bauherr hierüber informiert und um Anpassung/Umplanung gebeten. Der Bauherr kam dieser Aufforderung bis heute nicht nach. Aus diesem Grund, empfiehlt die Bauverwaltung, das gemeindliche Einvernehmen zu verweigern.

Beschluss

Der Stadtrat Gundelfingen verweigert zu o. g. Bauantrag sein gemeindliches Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 1

Datenstand vom 25.10.2022 10:18 Uhr