Genehmigungsfreistellung, Erweiterung der Schleppgauben, Flst.Nr. 153, Gem. Haunsheim


Daten angezeigt aus Sitzung:  4. Sitzung des Gemeinderates Haunsheim, 22.04.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Haunsheim (Gemeinde Haunsheim) 4. Sitzung des Gemeinderates Haunsheim 22.04.2021 ö beschließend 6.3

Öffentlicher Sachvortrag

Bauvorhaben:        
Erweiterung der Schleppgauben, Flst.Nr. 153, Gemarkung Haunsheim (Anger 12 1/2)

Am 20.04.2021 ist bei der Verwaltungsgemeinschaft Gundelfingen eine Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren zur Erweiterung der Schleppgauben, Flst.Nr. 153, Gemarkung Haunsheim (Anger 12 1/2) eingegangen.

Seit Inkrafttreten der neuen Bayerischen Bauordnung am 01.02.2021 ist u. a. die Errichtung von Dachgauben im Anwendungsbereich des § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB genehmigungsfrei gestellt.

Bei der Erweiterung der Schleppgauben handelt es sich um ein Vorhaben im Sinne des Art. 58 Abs. 2 Bay BO.

Der Gemeinderat Haunsheim nimmt zur Kenntnis, dass die Erweiterung der Schleppgauben im Genehmigungsfreistellungsverfahren behandelt wird.

Datenstand vom 09.06.2021 09:23 Uhr