Bebauungsplan Gundelfingen Süd I hier: Abwägung der förmlichen Beteiligungen


Daten angezeigt aus Sitzung:  7. Sitzung des Stadtrates, 23.09.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Gundelfingen a.d.Donau) 7. Sitzung des Stadtrates 23.09.2021 ö 6

Öffentlicher Sachvortrag

Der Stadtrat Gundelfingen hat am 12.12.2019 beschlossen für das Gebiet bestehend aus den Grundstücks Flst. Nrn. 3403, 3403/1, 3403/2, 3403/3, 3404, 3561/1, 3561/2, sowie Teilflächen der Flst. Nrn.3561 und 3385, Gemarkung Gundelfingen einen qualifizierten Bebauungsplan mit der Bezeichnung „Gewerbegebiet Süd I“ aufzustellen.

Anlass hierfür ist es dem vorhandenen Bedarf nach geeigneten Flächen für die Ansiedelung von gewerblichen Betrieben nachzukommen.

Der Stadtrat Gundelfingen hat die Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Süd I“ im förmlichen Verfahren beschlossen. Somit wurden im Zeitraum 23.12.2019 bis einschließlich 30.01.2020 die frühzeitigen Beteiligungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit parallel durchgeführt. Die während des Beteiligungszeitraumes eingegangenen Stellungnahmen wurden vom Stadtrat Gundelfingen in der Sitzung vom 20.05.2021 abgewogen und die sich aufgrund der Abwägung und weiteren Erkenntnisse im Rahmen des Bauleitplanverfahrens ergebenen Änderungen, welche in den Planstand 20.05.2021 des Bebauungsplanentwurfes eingearbeitet waren gebilligt.

Im Anschluss wurden im Zeitraum vom 07.06.2021 bis einschließlich 07.07.2021 die förmlichen Beteiligungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit durchgeführt. 

Aufgrund der innerhalb dieser förmlichen Beteiligungen eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit wurde die mit „Anlage zum Stadtratsbeschluss Nr. 6/2021“ bezeichnete Abwägung erstellt.



Der Stadtrat Gundelfingen nimmt die in der „Anlage zum Stadtratsbeschluss Nr. 6 vom 23.09.2021 (öffentlich)“ aufgeführten im Rahmen der förmlichen Beteiligungen abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit zu Kenntnis. Er beschließt über diese wie in der vorgenannten Anlage erläutert.

Datenstand vom 29.03.2022 16:55 Uhr