Jahresrechnung 2021 der Verwaltungsgemeinschaft Gundelfingen a.d.Donau; hier: Entlastung Jahresrechnung 2021


Daten angezeigt aus Sitzung:  1. Sitzung der Gemeinschaftsversammlung, 23.11.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinschaftsversammlung (VG Gundelfingen) 1. Sitzung der Gemeinschaftsversammlung 23.11.2022 ö beschließend 03

Öffentlicher Sachvortrag

In der Jahresrechnung ist das Ergebnis der Haushaltswirtschaft einschließlich des Stands des Vermögens und der Verbindlichkeiten zu Beginn und am Ende des Haushaltsjahres nachzuweisen (Art. 102 Abs. 1 Satz 1 GO). Die genauen Bestanteile der Jahresrechnung sind in § 77 KommHV aufgeführt. Demnach umfasst die Jahresrechnung den kassenmäßigen Abschluss, die Haushaltsrechnung sowie die in § 77 Abs. 2 KommHV aufgeführten Anlagen.

Nach der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung und der nachfolgenden Feststellung der Jahresrechnung durch die Gemeinschaftsversammlung kann abschließend die Entlastung der Jahresrechnung erfolgen.

Beschluss

Für die von der Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Gundelfingen a.d.Donau festgestellte Jahresrechnung 2021 der Verwaltungsgemeinschaft Gundelfingen a.d.Donau wird die Entlastung vollumfänglich und vorbehaltlos erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Frau Gemeinschaftsvorsitzende Miriam Gruß hat an vorstehender Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen (Art. 49 GO).

Datenstand vom 07.11.2023 16:20 Uhr